Deutschland – Installation von Aufzügen und Rolltreppen – Neubau einer integrierten Leitstelle - Los 19 Aufzug

396200-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Installation von Aufzügen und Rolltreppen – Neubau einer integrierten Leitstelle - Los 19 Aufzug
OJ S 128/2024 03/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Anhalt-Bitterfeld
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeubau einer integrierten Leitstelle - Los 19 Aufzug
BeschreibungLos 19 Aufzug
Kennung des Verfahrens1f68dba7-fc79-4baf-a3b1-b4f6fd7c388f
Interne KennungO/VgV/68/141-24/ne
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtja
Begründung des beschleunigten VerfahrensFür den Neubau eines Leitstellengebäudes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde zur Verkürzung der Angebotsfrist eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Bekanntmachungsnummer 765963-2023 veröffentlicht.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift Richard-Schütze-Str. 4  
Stadt Bitterfeld -Wolfen
Postleitzahl 06749
Land, Gliederung (NUTS)Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenAnlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: • 235 Verzeichnis_Unternehmerleistungen • 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft • Eigenerklärung Tariftreue Elektrohandwerk • Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG • Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 • 124 LD Eigenerklärung Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 LD VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Anlagen, die ausgefüllt (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle) einzureichen sind: - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Konformitätserklärung inkl. Bemusterung der Komponenten - Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 14001:2015 - Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 9001:2015 - Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 45001:2018 - Nachweis über die Zertifizierung nach DIN EN 13015 - Nachweis über die Zertifizierung nach §6 Abs. 3 AwSV Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOB/A EU bzw. § 134 Absatz 1 GWB). Es gilt deutsches Recht.  Seit 01.03.2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz. Mit der Abgabe eines Angebotes sind die entsprechenden Bestimmungen Bestandteil der hier betreffenden Maßnahmen.     Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.     Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die   unterliegende Partei kostenpflichtig ist.   Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.   Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen. Mit Angebotsabgabe hat der Bieter die Gründe für die Eingehung einer Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage darzulegen. Dies dient zur Überprüfung der kartellrechtlichen Zulässigkeit der Bietergemeinschaft.  Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. 
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
KorruptionEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
BetrugsbekämpfungEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
ZahlungsunfähigkeitEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Es gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Entrichtung von SteuernEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEs gelten die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Weiterhin wird auf die Ausführung im FB 124 LD verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Neubau einer integrierten Leitstelle - Los 19 Aufzug
Beschreibung: 1 Stück Aufzugsanlage mit 2 Haltestellen (1 x Erdgeschoss, 1 x Obergeschoss), Geschosshöhe: 4,00 m
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45313000 Installation von Aufzügen und Rolltreppen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45313100 Installation von Aufzügen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Richard-Schütze-Str. 4  
Stadt: Bitterfeld -Wolfen
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit28/02/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 765963-2023
Zusätzliche Informationen: I Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,10 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,00 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023); Eigenerklärung ist ausreichend! - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 1 Jahr) - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen - Angabe, ob Liquidation vorliegt

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - für 3 Referenzen je eine vergleichbare Referenzbescheinigung (siehe Formblatt 444) mit mindestens folgenden Angaben: - Ansprechpartner - Art der ausgeführten Leistung - Auftragssumme - Ausführungszeitraum - stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer - ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung - Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal) - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer) - ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden - Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Diese Referenzen müssen Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre (2019 - 2023) enthalten, welche mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. - Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (2021-2023)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss51 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgen gemäß VOB/A EU und TVergG
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Ort: Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
Zusätzliche Informationen: Keine
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSpätestens 14 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens ist die Bauberatung einzuplanen. Ein Termin für die Bauberatung wird telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen vereinbart.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Anhalt-Bitterfeld
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Anhalt-Bitterfeld
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Am Flugplatz 1  
Stadt: Köthen (Anhalt)
Postleitzahl: 06366
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 3496601196
Fax: +49 3496601193
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: keine vorhanden
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2  
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2  
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345514-0
Fax: +49 3455141115
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9a778e69-08a9-4d47-9e58-dd7cf4cb32a5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2024 11:26:38 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 396200-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 128/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/07/2024