1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bitterfeld-Wolfen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bahnhof Bitterfeld-Ausbau und Qualifizierungder Schnittstelle
Beschreibung: Planungsleistungen für Bahnhofsvorplatz inkl. Stellplätze, Park & Ride und Aufwertung Busbahnhof
Kennung des Verfahrens: 34ca4366-5f75-410a-9dcd-942a79973a72
Interne Kennung: 153_STE_01-2022-0020
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Außnahmetatbestandreglung gemäß §132 (2) GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Bahnhof Bitterfeld-Ausbau und Qualifizierungder Schnittstelle
Beschreibung: Planungsleistungen für Bahnhofsvorplatz inkl. Stellplätze, Park & Ride und Aufwertung Busbahnhof
Interne Kennung: 153_STE_01-2022-0020
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge: 1
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markt 7
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06749
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 21/11/2021
Enddatum der Laufzeit: 19/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 10 Tage
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadt Bitterfeld-Wolfen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bitterfeld-Wolfen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Bitterfeld-Wolfen
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Stadt Bitterfeld-Wolfen
Organisation, die die Zahlung ausführt: Stadt Bitterfeld-Wolfen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Fugmann & Fugmann Architekten und Ingenieure
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 285 994,14 EUR
7. Änderung
Abschnittskennung: 83922708-b39f-4daa-b26f-377d21894345-01
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Die Stadt Bitterfeld-Wolfen beabsichtigt, das Bahnhofsumfeld des Bahnhofes Bitterfeld nach dem Neubau des Empfangsgebäudes durch die Deutsche Bahn AG zu erneuern. Bei dieser Maßnahme sollen, abgestimmt auf das neue Empfangsgebäude, der Bahnhofsvorplatz inkl. Stellplätzen, die Park & Ride-Flächen und der Busbahnhof aufgewertet und neu gestaltet werden. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurden im Ergebnis der europaweiten Ausschreibung im Mai 2023 an die fugmann + fugmann architekten und ingenieure gmbh aus 08223 Falkenstein vergeben. Verabsäumt wurde jedoch, im Leistungsverzeichnis der Ausschreibungsunterlagen explizit Positionen für die Fachplanungen Technische Ausrüstung für die Objekte 4: „Park & Ride Mittelstraße“ und 5: „Aufwertung zentraler Omnibusbahnhof mit Fahrgastinformation (DFI) [ZOB]“ vorzusehen und hierfür anrechenbare Kosten zu benennen. Ergänzend zum betreffenden, mit Datum vom 03.05./ 25.04.2023 geschlossenen Ingenieurvertrag nach HOAI (in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung) wird daher, um das Planungs- und Projektziel zu erreichen, die Beauftragung nachfolgender Leistungen erforderlich: Beide Voraussetzungen für eine Ausnahmetatbestandsregelung sind nach Auffassung der Vergabestelle somit gegeben. ebenfalls erfüllt: „In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 und 3 darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen des Auftrags gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften dieses Teils zu umgehen.“ Auftragsvolumen: 17.307,29 € (netto) ≙ 20.595,68 € (brutto) < 50 % Ursprungsauftrag vom i.H.v. 285.994,14 €, gilt auch in Bezug auf das vsl. Gesamtauftrags-volumen des NT 3 i.H.v 48.601,94 € (ebenfalls < 50 % von 285.994,14 €)
7.1.
Änderung
Abschnittskennung: CON-0000
Beschreibung der Änderungen: Objekt 3: Planung Technische Ausrüstung Objekt: zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) - Grundleistungen § 55 HOAI LP 3 - 9 - Ausnahmetatbestandsregelung gemäß § 132 (2) GWB „Unbeschadet des Absatzes 1 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn“, „2. zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann“ greift, da eine Trennung der Planung für die Starkstromanlagen zwischen den unmittelbar nebeneinanderliegenden Teilobjekten 1: „Bahnhofsvorplatz und Stellplätze mit Beleuchtung“ und Objekt 5: „Aufwertung zentraler Omnibusbahnhof mit Fahrgastinformation (DFI)“ nicht erfolgen kann. Bspw. befindet sich der Standort der DFI innerhalb des Planungsbereiches des Bf-Vorplatzes und damit außerhalb der Planungsgrenzen des ZOB. Beide Bereiche überschneiden sich folglich, weshalb sich das Beplanen durch zwei unterschiedliche Aufragnehmer ausschließt. Auch die Beleuchtungsplanung und insbesondere -berechnung kann nur übergreifend über alle Bereiche, d.h. durch ein und denselben Fachplaner erfolgen. Die auf dem Bf-Vorplatz zu errichtende Beleuchtung beleuchtet zwangsläufig auch einen Teil des ZOB und umgekehrt. Insofern lassen sich die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für beide Objekte nicht voneinander trennen „und“ wäre die Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung für das Teilobjekt „ZOB“ an ein weiteres Ingenieurbüro folglich auch b) „mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden“, womit nach Auffassung der Vergabestelle auch diese Voraussetzung für eine Ausnahmetatbestandsregelung hinreichend begründet und somit gegeben ist. - ebenfalls erfüllt: „In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 und 3 darf der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden. Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen des Auftrags gilt diese Beschränkung für den Wert jeder einzelnen Änderung, sofern die Änderungen nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, die Vorschriften dieses Teils zu umgehen.“ Auftragsvolumen: 23.543,68 € (netto) ≙ 28.006,27 € (brutto) < 50 % Ursprungsauftrag vom 03.05./ 25.04.2023 i.H.v. 285.994,14 €, gilt auch in Bezug auf das vsl. Gesamtauftrags-volumen des NT 3 i.H.v 48.601,94 € (ebenfalls < 50 % von 285.994,14 €) Objekt: P&R-Platz - Grundleistungen § 55 HOAI LP 1 - 9 - Ausnahmetatbestandsregelung gemäß § 132 (2) GWB „Unbeschadet des Absatzes 1 ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn“, „2. zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann“ greift, da auch hier eine Trennung der Planung für die Starkstromanlagen zwischen den ebenfalls unmittelbar nebeneinanderliegenden Teilobjekten 5: „Aufwertung zentraler Omnibusbahnhof mit Fahrgastinformation (DFI)“ und Objekt 4: „Park & Ride Mittelstraße“ (hier spielt auch die zu beleuchtende Verbindung durch den „Schwarzer Weg“ beider Teilobjekte eine ausschlaggebende Rolle in den Betrachtungen!) nicht erfolgen kann. Auch diesbzgl. kann die Beleuchtungsplanung und insbesondere -berechnung nur übergreifend über alle Bereiche, d.h. durch ein- und denselben Fachplaner erfolgen. Die auf dem ZOB zu errichtende Beleuchtung beleuchtet zwangsläufig auch einen Teil des P&R-Platzes (bzw. Schwarzen Weges) und umgekehrt. Insofern lassen sich die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für beide Objekte nicht voneinander trennen. Zudem erfolgt die Stromversorgung beider Teilobjekte aus dem am Schwarzen Weg befindlichen Betonschalthaus des Energieversorgungsunternehmens „und“ somit die Vergabe der Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung für das Teilobjekt „P&R-Platz“ an ein weiteres Ingenieurbüro b) „mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre“ damit hinreichend begründet, ebenfalls greift.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadtentwicklungsgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH
Registrierungsnummer: USt.-IdNr. DE 152803404
Abteilung: Bauleitung
Postanschrift: Rathausplatz 3
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06766
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Bauleitung
Telefon: 03494 6661034
Fax: 03494 6661011
Rollen dieser Organisation:
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bitterfeld-Wolfen
Registrierungsnummer: DE257336066
Abteilung: Amt für Bau- und Kommunalwirtschaft
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Bitterfeld-Wolfen
Postleitzahl: 06766
Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Amt für Bau und Kommunalwirtschaft
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Fugmann & Fugmann Architekten und Ingenieure
Registrierungsnummer: DE 249 136 422
Postanschrift: Eisenbahnstraße 1
Stadt: Falkenstein
Postleitzahl: 08223
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
Telefon: 03745 743 0
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2103c3cd-2247-4208-907c-d9baba74e0c3 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/06/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 357370-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 116/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2024