5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64110000 Postdienste, 64121100 Postzustellung, 60160000 Postbeförderung auf der Straße, 79571000 Postversand
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenverträge werden für den Zeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2027 mit einer auftraggeberseitigen Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr, bis längstens zum 31.10.2028 geschlossen. Die ersten sechs Monate ab Leistungsbeginn gelten als Probezeit. Während der Probezeit werden die auszuführenden Briefdienstleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen. Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten. Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind: Amtsgericht Aschersleben (hier: Gemeinsames Mahngericht in Staßfurt) Amtsgericht Aschersleben (hier: Dienststelle Staßfurt -Grundbuchamt-) Amtsgericht Burg Amtsgericht Gardelegen Amtsgericht Haldensleben Amtsgericht Haldensleben (hier: Zweigstelle Wolmirstedt) Justizzentrum Magdeburg Amtsgericht Oschersleben Amtsgericht Salzwedel Amtsgericht Schönebeck Amtsgericht Schönebeck (hier: Dienstgebäude Barby) Amtsgericht Stendal Amtsgericht Zerbst Landgericht Stendal Staatsanwaltschaft Stendal Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Justizvollzugsanstalt Burg (JVA und "Arbeitsbereich Kötter") Landesbetrieb für die Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (hier: Niederlassung Burg) Sozialer Dienste der Justiz Magdeburg (PLZ 39108, 39112 und 39114) Sozialer Dienst der Justiz Staßfurt Sozialer Dienst der Justiz Stendal Die Einzelheiten sind der Anlage 2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die verbindliche Gesamthöchstabnahmemenge ergibt sich im Einzelnen aus Ziff. 1.8.1 der Vorbemerkungen. Verbindlich für die Höchstabnahmemenge sind ausschließlich die Summen aller Sendungsarten und Justizdienststellen über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Die Höchstabnahmemenge beträgt somit: 4.473.132 Briefsendungen. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, wenn diese Menge erreicht ist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 -Bieterauskunft") - Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Lizenz gemäß § 5 PostG - Eigenerklärung darüber, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet wurde - ggf. Entgeltgenehmigung gem. § 19 PostG (soweit erforderlich) - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung in Kopie, nicht älter als sechs Monate (bezogen auf die Angebotsfrist)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (Formular "B2 - Bieterauskunft") - Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe --> der Leistungsart, --> des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.Nr.), --> der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Unterauftragneher oder Teil einer Bietergemeinschaft), --> des Ausführungsortes, --> der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen --> der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, --> des Auftragswertes und --> des Leistungszeitraums. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Aufträge über vergleichbare Leistungen müssen über mindestens ein Jahr für den jeweiligen Auftraggeber erbracht worden sein.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Dieses Kriterium wird mit maximal 500 Punkten bewertet. Der Wertungspreis wird aus der Summe aller Gesamtpreise gebildet. Die Gesamtpreise für die einzelnen Leistungsbestandteile errechnen sich aus der Multiplikation der angebotenen Einheitspreise mit der kalkulatorischen Sendungsmenge. Ein angebotener Skonto wird nur insofern vom Wertungspreis in Abzug gebracht, als die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Gewichtung (Punkte, genau): 500
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Logistikkonzept - Schutz der Sendungen
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Logistikkonzept einzureichen, indem er die grundlegenden Produktionsabläufe darstellt. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (1) Schutz der Sendungen Es ist darzustellen, wie im Rahmen der Produktionsprozesse (Abholung, Bearbeitung und Sortierung, Transport zum Empfängerort, Verteilung, Zustellung) sichergestellt wird, dass die Sendungen vor Wettereinflüssen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen geschützt werden. Es sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Bewertung: 41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Logistikkonzept - Anzahl der Schnittstellen (Subunternehmer)
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Logistikkonzept einzureichen, indem er die grundlegenden Produktionsabläufe darstellt. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (2) Subunternehmer Hauptzustellgebiet Es ist darzulegen, ob der Bieter die Beförderung und/oder Zustellung innerhalb Sachsen Anhalts mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen anzugeben. Es sind maximal 75 Punkte zu erreichen. Bewertung: Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept verpflichtet, die auszuführenden Leistungen im Bereich Sachsen Anhalt im eigenen Betrieb und mit eigenen Kräften ("aus einer Hand") zu erbringen, erhält er die volle Punktzahl von 75 Punkten. Beabsichtigt der Bieter für die Zustellung in Sachsen Anhalt ein weiteres (Konzern-)Fremdunternehmen (Nachunternehmer, Kooperationspartner, etc.) einzusetzen, erhält der Bieter 50 Punkte. Sollen mehr als ein weiteres Fremunternehmen für die Ausführung der Leistung eingesetzt werden, erhält der Bieter 0 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 75
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Logistikkonzept - Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Logistikkonzept einzureichen, indem er die grundlegenden Produktionsabläufe darstellt. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (3) Umgang mit Havarie- und Sondersituationen, Versandspitzen Es ist darzustellen, wie mit Havarie- und Sondersituationen sowie Versandspitzen umgegangen wird. Hier ist insbesondere darauf einzugehen, welche Reaktionsmechanismen im Falle von Personal- und/oder Maschinenausfällen oder extremen Wetterbedingungen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist auszuführen, wie die garantierten bzw. Mindestpostlaufzeiten der PUDLV auch bei vorübergehend sehr hohen Beförderungsmengen eingehalten werden und wie ein Sendungsrückstau vermieden wird. In diesem Zusammenhang sollte auch dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass eine ausreichende und flexible Anzahl von Versand-/Sortierbehältern zur Verfügung steht. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Bewertung: 41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Logistikkonzept - Schlüsselhäuser/Postfachadressen
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Logistikkonzept Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Logistikkonzept einzureichen, indem er die grundlegenden Produktionsabläufe darstellt. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (4) Schlüsselhäuser/Postfachadressen Es ist darzustellen, wie die Zustellung an Postfachadressen sichergestellt wird und auf welche Weise die Zusteller Zugang zu Häusern mit innenliegenden Hausbriefkästen erhalten. Es können maximal 25 Punkte erreicht werden. Bewertung: 21-25 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 15-20 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 9-14 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 3-8 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-2 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Gewichtung (Punkte, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherungskonzept - Übrwachung der Qualität durch den Auftragnehmer
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Qualitätssicherungskonzept Der Bieter hat ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, indem er die Qualität der Abläufe und die Qualifikation des einzusetzenden Personals beschreibt. Die Umsetzung der insofern beschriebenen Maßnahmen ist für die Auftragsausführung als verbindlich anzusehen. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (1) Überwachung der Qualität durch den Auftragnehmer Der Bieter hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen der Bieter die Qualität der Leistung im Auftragsfalle überwachen und absichern wird. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden. Bewertung: 61-75 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 45-60 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 29-44 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 13-28 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-12 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Gewichtung (Punkte, genau): 75
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherungskonzept - Externe Laufzeitmessungen
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Qualitätssicherungskonzept Der Bieter hat ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, indem er die Qualität der Abläufe und die Qualifikation des einzusetzenden Personals beschreibt. Die Umsetzung der insofern beschriebenen Maßnahmen ist für die Auftragsausführung als verbindlich anzusehen. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (2) Externe Laufzeitmessungen Es ist darzulegen, ob und bejahendenfalls in welchem Turnus während der Vertragslaufzeit zur Qualitätssicherung externe Laufzeitmessungen von neutralen Qualitätsmessdiensten durchgeführt werden. Es können maximal 75 Punkte erreicht werden. Bewertung: Gibt der Bieter in seinem Konzept verbindlich an, dass er mindestens drei Laufzeitmessungen von externen, neutralen Qualitätsmessdiensten während der Vertragslaufzeit durchführt, erhält er die Höchstpunktzahl von 75 Punkten. Die durchzuführenden Laufzeitmessungen haben die Sendungsströme des Auftraggebers zu berücksichtigen. Für zwei durchzuführende Laufzeitmessungen erhält der Bieter 50 Punkte. Für eine durchzuführende Laufzeitmessung erhält der Bieter 25 Punkte. Gibt der Bieter an, dass er keine externen Laufzeitmessungen während der Vertragslaufzeit durchführen möchte, erhält der Bieter 0 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 75
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherungskonzept - Aus- und Fortbildung der einzusetzenden Mitarbeiter
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Qualitätssicherungskonzept Der Bieter hat ein Qualitätssicherungskonzept vorzulegen, indem er die Qualität der Abläufe und die Qualifikation des einzusetzenden Personals beschreibt. Die Umsetzung der insofern beschriebenen Maßnahmen ist für die Auftragsausführung als verbindlich anzusehen. Die Ausführungen haben folgende Schwerpunkte aufzugreifen: (3) Aus- und Fortbildung der einzusetzenden Mitarbeiter Es ist darzulegen, in welcher Weise die für die Leistungsausführung eingesetzten Mitarbeiter aus- und fortgebildet werden, etwa in Bezug auf die betrieblichen Abläufe bei der Beförderung, Zustellung und Nachsendung. Abzustellen ist nicht auf allgemeine Qualifikationsmaßnahmen des Bieterunternehmens, sondern vielmehr konkret auf die Schulungen derjenigen Mitarbeiter, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Bewertung: 41-50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden. 30-40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden. 19-29 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden. 8-18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. 0-7 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Gewichtung (Punkte, genau): 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Postlaufzeiten
Beschreibung: Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale beschreiben. Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Bei der Konzeptbewertung berücksichtigt die Vergabestelle zu einem gewissen Teil auch Aspekte der Darstellung, da anschauliche und detailliert beschriebene Konzepte ein professionelleres Bild der vorgestellten Inhalte vermitteln. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können (z. B. "Überwachung der Qualität", "Umgang mit Reklamationen", "Versandspitzen") auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist (z. B. "E+1-Quote", "Subunternehmer Hauptzustellgebiet", "externe Laufzeitmessungen"). Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können (z. B. garantierte E+1-Quote). Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Postlaufzeiten Es ist darzulegen, welche E+1-Quote für die Auftragsausführung garantiert und mit welchen Maßnahmen die angestrebte Zustellung am Tag nach der Abholung beim Auftraggeber erreicht wird. Für den Teil der Leistungserbringung, der durch die Deutsche Post AG erbracht wird, sind die von dieser veröffentlichten aktuellen Laufzeitquoten anzusetzen. Es sind maximal 100 Punkte erreichbar. Bewertung: Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept zu einer E+1-Quote von ≥ 86% verpflichtet, erhält dieser die volle Punktzahl von 100 Punkten. Für geringere Quoten erhält der Bieter weniger Punkte: E+ 1 ≥ 84 % = 75 Punkte E+ 1 ≥ 82 % = 50 Punkte E+ 1 ≥ 80 % = 25 Punkte E+ 1 = 80 % = 0 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg