2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es werden nur die 6 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Es ist vorgesehen, dass nach Bewertung der eingegangenen Erstangebote gem. Bewertungsmatrix der Angebotsphase nur die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl zu Verhandlungsgesprächen eingeladen werden. (Punkte und Bewertung werden in den Vergabeunterlagen, insbesondere im Leistungsverzeichnis, mit Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt.) Der Auftraggeber behält sich vor auf Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen (gemäß § 17 Abs. 11 VgV). vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen: 1.Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterschreiben (Textform) 2. ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Teilnehmers (Formular UKH) (Textform) 3.ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform) 4. ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) Zusätzlich liegen von jedem Bewerber der Bewerbergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen wie oben genannt von Nr. 2 und Nr. 3 unterschrieben und ausgefüllt vor. 5. (im Bedarfsfall, bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Nachunternehmern) eine auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerbergemeinschaft sowie eine Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten – in PDF. 6. (im Bedarfsfall, sofern eine Eignungsleihe vorliegt) eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung. (in einfacher Kopie) 7. vollständig ausgefüllte Eignungsmatrix_TA in den Teilen „Titel“, „Eignung TNW“, „B-Kriterien TNW“, „Referenz 1_Netzwerksupport“, „Referenz 2_Netzwerksupport“, „Referenz 1_Netzwerksupport“, „Produktübersicht“. (Textform) 8. Firmenprofil mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, Zahl der Fachkräfte in den letzten drei Jahren, Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte (in PDF) 9. aktueller Auszug Beruf- und Handelsregister in Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie) 10. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) für Aufträge in der EU (Textform)., mit folgender Mindestanforderung: - mind. 2,5 Mio Euro (Gesamtumsatz der Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023) 11. Eigenerklärung zur Anzahl IT- Fachkräfte (Projektleiter, Projektabwickler oder vergleichbar) beschäftigter Mitarbeiter*Innen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages zum Stichtag 01.01.2024 in Deutschland. (Textform) 12. Zertifizierung Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschatz nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Zertifizierungen 13. Eigenerklärung, dass die relevanten Betreuungsleistungen nach B3S Standard im Entwurf des DKG e.V. (in der Prüfung beim BSI) erbracht werden können. 14. Eigenerklärung zur Einhaltung der einschlägigen Richtlinien, Normen, Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen insbesondere auch der EU-Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalts (DSG LSA), des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt (KHG LSA) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in der jeweils gültigen Fassung. 15. Nachweis der Zertifizierung als Extreme Partner mit mindestens Gold-Status. 16. Nachweis der Zertifizierung als CheckPoint Partner mit mindestens Gold-Status 17. ggf. Nachweis über eine gültige Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 oder eine vergleichbare Zertifizierung des Unternehmens 18. ggf. Nachweis über eine gültige Zertifizierung ITIL-Qualitätsmanagement oder eine vergleichbare Zertifizierung des Unternehmens.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Korruption: Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Betrugsbekämpfung: Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform) Beschreibung: [ Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig Verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig Verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Entrichtung von Steuern: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht. Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35% des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt. Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Tariftreue / Mindeststundenentgelt gem. § 11 TVergG LSA: Grundsätzlich gilt § 11 TVergG LSA. Nach Maßgabe des § 11 Abs. 3 TVergG LSA hat der Bieter und ein von ihm ggf. eingesetzter Nachunternehmer sicherzustellen, seinen Arbeitnehmer:innen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt pro Stunde zu zahlen. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt richtet sich grundsätzlich nach Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inkl. Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder in der jeweils geltenden Fassung. Soweit das vergabespezifische Mindeststundenentgelt durch Vorgaben eines Tarifvertrages, an den der Bieter aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, erreicht oder überschritten wird, gelten die Vorgaben des jeweils anzuwendenden Tarifvertrages (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 1). Gleiches gilt, wenn für die Leistung am Ort der Ausführung (Sachsen-Anhalt) ein Tarifvertrag gilt (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2). Angabe in Formular zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Textform)