1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Fortschreibung des Landschaftsprogrammes aus dem Jahre 1994 LOS 2
Beschreibung: Das erste und bisher geltende Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts wurde im Jahr 1994 veröffentlicht und besteht aus drei Teilen: Teil 1: Grundsätzliche Zielstellungen Teil 2: Beschreibungen und Leitbilder der Landschaftseinheiten (entspricht der Landschaftsgliederung) Teil 3: Karten. Anlass und Zielstellung Nach fast 30 Jahren sieht der Koalitionsvertrag der Landesregierung 2021 bis 2026 die Fortschreibung und Überarbeitung des Landschaftsprogramms (LaPro) Sachsen-Anhalt vor. Die Bearbeitung ist in den Jahren 2024 bis 2026 geplant. Die Landschaft hat sich seit der Veröffentlichung des ersten Landschaftsprogramms (Teil 1: 1994) teils stark gewandelt. Nutzungsformen haben sich geändert, neue Herausforderungen und naturschutzfachliche Kernthemen sind hinzugekommen. Dazu zählen insbesondere das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und das landesweite ökologische Verbundsystem, aber auch die für den Naturschutz wichtige Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Klimaschutz (inkl. Klimawandelfolgen-Anpassung und Ausbau regenerativer Energien). Angepasste strategische Ansätze – auch unter Berücksichtigung neuer übergeordneter Vorgaben und Strategien – sind für die weitere nachhaltige Entwicklung des Landes dringend erforderlich. Das Landschaftsprogramm ist Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung. Es stellt darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen dar. So ordnet sich das LaPro in die Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung ein und wird wichtige Grundlage für effektive Standortentscheidungen von Investoren sein. Vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen dürfte eher von einer Neuaufstellung als von einer Fortschreibung des Landschaftsprogramms von 1994 auszugehen sein, zumal gemäß § 10 BNatSchG „mindestens alle zehn Jahre“ eine Fortschreibung geboten ist. Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 bis 10 BNatSchG und 5 NatSchG LSA. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Charakter der Planung. Die Landschaftsplanung ist wie in Niedersachsen eigenständige, gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes (Modell der Sekundärintegration). LOS 1 (Bedarfsanalyse und Konzeption zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt) wurde im Jahr 2023 ausgeschrieben und vergeben.
Kennung des Verfahrens: dfd7d186-9838-4228-bdb0-7804b546f599
Interne Kennung: 41.1/01/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Reideburger Straße 47
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06116
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Bieter erklärt weiterhin, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Ange-bot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fortschreibung des Landschaftsprogrammes aus dem Jahre 1994 LOS 2
Beschreibung: Das erste und bisher geltende Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts wurde im Jahr 1994 veröffentlicht und besteht aus drei Teilen: Teil 1: Grundsätzliche Zielstellungen Teil 2: Beschreibungen und Leitbilder der Landschaftseinheiten (entspricht der Landschaftsgliederung) Teil 3: Karten. Anlass und Zielstellung Nach fast 30 Jahren sieht der Koalitionsvertrag der Landesregierung 2021 bis 2026 die Fortschreibung und Überarbeitung des Landschaftsprogramms (LaPro) Sachsen-Anhalt vor. Die Bearbeitung ist in den Jahren 2024 bis 2026 geplant. Die Landschaft hat sich seit der Veröffentlichung des ersten Landschaftsprogramms (Teil 1: 1994) teils stark gewandelt. Nutzungsformen haben sich geändert, neue Herausforderungen und naturschutzfachliche Kernthemen sind hinzugekommen. Dazu zählen insbesondere das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und das landesweite ökologische Verbundsystem, aber auch die für den Naturschutz wichtige Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Klimaschutz (inkl. Klimawandelfolgen-Anpassung und Ausbau regenerativer Energien). Angepasste strategische Ansätze – auch unter Berücksichtigung neuer übergeordneter Vorgaben und Strategien – sind für die weitere nachhaltige Entwicklung des Landes dringend erforderlich. Das Landschaftsprogramm ist Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung. Es stellt darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen dar. So ordnet sich das LaPro in die Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung ein und wird wichtige Grundlage für effektive Standortentscheidungen von Investoren sein. Vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen dürfte eher von einer Neuaufstellung als von einer Fortschreibung des Landschaftsprogramms von 1994 auszugehen sein, zumal gemäß § 10 BNatSchG „mindestens alle zehn Jahre“ eine Fortschreibung geboten ist. Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 bis 10 BNatSchG und 5 NatSchG LSA. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Charakter der Planung. Die Landschaftsplanung ist wie in Niedersachsen eigenständige, gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes (Modell der Sekundärintegration). LOS 1 (Bedarfsanalyse und Konzeption zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt) wurde im Jahr 2023 ausgeschrieben und vergeben.
Interne Kennung: 41.1/01/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister
Beschreibung: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft: ODER Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 06/05/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/06/2024 23:59:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 39 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung nach Maßgabe des § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/06/2024 08:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 15-1803-07
Postanschrift: Reideburger Straße 47
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06116
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt (LVwA)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0a8c9503-e178-41ae-94c5-4687253bb239 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 270470-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 89/2024
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2024