2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Burgenlandkreis (DEE08)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 233 280,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB -Eigenerklärung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB -Eigenerklärung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB -Eigenerklärung
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB -Eigenerklärung
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB -Eigenerklärung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB -Eigenerklärung
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB -Eigenerklärung
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB -Eigenerklärung
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultiative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB -Eigenerklärung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultiative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB -Eigenerklärung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultiative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB -Eigenerklärung
Zahlungsunfähigkeit: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB -Eigenerklärung
Konkurs: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB -Eigenerklärung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB -Eigenerklärung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB -Eigenerklärung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB -Eigenerklärung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB -Eigenerklärung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB -Eigenerklärung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB -Eigenerklärung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB -Eigenerklärung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB -Eigenerklärung
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: ... gemäß § 15 TVergG LSA (1) Hat der Bieter 1. aktuelle Nachweise oder Eigenerklärungen über die vollständige Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 2. eine Erklärung nach den §§ 10 und 12 Abs. 2 oder 3. sonstige Nachweise oder Erklärungen nicht zum geforderten Zeitpunkt vorgelegt, entscheidet der öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, ob das Angebot von der Wertung ausgeschlossen wird. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. (2) Soll die Ausführung eines Teils des Auftrags über die Erbringung von Bauleistungen oder Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so sind vor der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen nach Absatz 1 vorzulegen. Soweit eine Benennung von Nachunternehmern nach Auftragserteilung zulässig ist, sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach Absatz 1 bei der Benennung vorzulegen.