2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landesgymnasium für Musik Wernigerode, Salzbergstraße 43
Stadt: Wernigerode
Postleitzahl: 38855
Land, Gliederung (NUTS): Harz (DEE09)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 500 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Konkurs: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Korruption: zwingernder Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Vergleichsverfahren: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingernder Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingernder Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingernder Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingernder Ausschlussgrund nach § 123 GWB
Zahlungsunfähigkeit: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: DL kann nicht erbracht werden
Entrichtung von Steuern: DL muss zuverlässig erbracht werden, TB lässt dies nicht vermuten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingernder Ausschlussgrund nach § 123 GWB