1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Evaluierung nach § 26 Absatz 3 BECV
Beschreibung: Als zentrales Element des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung wurde 2019 ein nationaler Emissionshandel (nEHS) beschlossen. Der nEHS erfasst seit 2021 die Emissionen aus den in Verkehr gebrachten fossilen Brenn- und Kraftstoffen, insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Diesel, 2023 kam Kohle hinzu. Am nEHS nehmen die Inverkehrbringer bzw. Lieferanten der einbezogenen Brenn- und Kraftstoffe und damit nicht die direkten Emittenten teil. Es ist allerdings intendiert, dass die Inverkehrbringer die Kosten des Zertifikaterwerbs vollständig an ihre Endkundinnen*Endkunden weitergeben. Dadurch soll bei diesen Akteurinnen*Akteuren ein Anreiz zu klimaschonendem Verhalten erzeugt werden. Neben den Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und aus fossilen Kraftstoffen im Verkehrsbereich sind auch die Emissionen von Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) umfasst. Die gesetzliche Grundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Gemäß § 11 Absatz 3 BEHG hat die Bundesregierung darüber hinaus die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS (BEHG Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) erlassen. Diese ist am 22.07.2021 in Kraft getreten (Veröffentlichung am 21.07.2021 im BGBl. I S. 3129). Die BECV dient der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen. Im Rah-men der BECV wird den davon betroffenen Unternehmen eine Beihilfe gewährt. Gefördert werden ausschließlich Unternehmen aus Sektoren und Teilsektoren, die aufgrund ihrer Emis-sions- und Handelsintensität einer Verlagerungsgefahr ausgesetzt sind (vgl. Tabelle 1 und 2 des Anhangs der BECV). Die anteilige Kompensation liegt je nach beihilfeberechtigtem Sektor oder Teilsektor zwischen 65 und 95 Prozent. Gemäß § 26 Absatz 3 BECV ist nach Abschluss des Beihilfeverfahrens für das Abrechnungsjahr 2022 eine Evaluierung der BECV durchzuführen, anhand derer überprüft werden soll, ob und inwiefern der Anstieg des Preises für Emissionszertifikate nach § 10 BEHG zu Arbeitsplatzverlagerungen in den einzelnen Sektoren führt und, ob Bedarf zur Fortentwicklung des Beihilfesystems besteht (vergleiche Bausteine 1 bis 4, unter 3.1.3 der Leistungsbeschreibung). Gemäß § 26 Absatz 3 BECV beauftragt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem mit Erlass vom 08.12.2021 die Zuständigkeit für Klimaschutz übertragen wurde, eine externe Stelle mit der Evaluierung der Durchführung dieser Verordnung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wurde vom BMWK mit der Ausschreibung und Fachbegleitung des Beauftragungsverfahrens betraut. Die erste Evaluierung gemäß § 26 Absatz 3 BECV soll bis spätestens 30.09.2024 erfolgen und ist dann alle vier Jahre durchzuführen. Gemäß § 26 Absatz 4 BECV überprüft die Bundes-regierung auf Grundlage des Berichts nach § 26 Absatz 3 BECV entsprechende Anpassungsbedarfe für die BECV. Gegenstand dieses Vorhabens ist somit zum einen die Evaluierung gemäß § 26 Absatz 3 BECV, deren Ergebnisse in einem Abschlussbericht verschriftlicht werden sollen (vgl. 3.1.1 und 3.1.3 der Leistungsbeschreibung). Zum anderen dient dieses Vorhaben der Vorbereitung der Evaluierung nach Evaluierungsplan für die KOM für 2028 durch die Erstellung eines separaten Fortschrittberichts, der als Grundlage in einem gesonderten Projekt an die KOM übermittelt und auf dessen Basis die Evaluierung bis 2028 durchgeführt werden kann (vgl. Abschnitt 3.1.2 der Leistungsbeschreibung). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 8eb6b4de-f5be-4561-820d-4daf2d790141
Interne Kennung: Projekt 186459,Az 10 233/0047
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90713000 Beratung in Umweltfragen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Buchholzweg 8
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13627 Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sitz der Deutschen Emissionshandelsstelle - Berlin
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Evaluierung nach § 26 Absatz 3 BECV
Beschreibung: Als zentrales Element des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung wurde 2019 ein nationaler Emissionshandel (nEHS) beschlossen. Der nEHS erfasst seit 2021 die Emissionen aus den in Verkehr gebrachten fossilen Brenn- und Kraftstoffen, insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Diesel, 2023 kam Kohle hinzu. Am nEHS nehmen die Inverkehrbringer bzw. Lieferanten der einbezogenen Brenn- und Kraftstoffe und damit nicht die direkten Emittenten teil. Es ist allerdings intendiert, dass die Inverkehrbringer die Kosten des Zertifikaterwerbs vollständig an ihre Endkundinnen*Endkunden weitergeben. Dadurch soll bei diesen Akteurinnen*Akteuren ein Anreiz zu klimaschonendem Verhalten erzeugt werden. Neben den Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und aus fossilen Kraftstoffen im Verkehrsbereich sind auch die Emissionen von Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) umfasst. Die gesetzliche Grundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Gemäß § 11 Absatz 3 BEHG hat die Bundesregierung darüber hinaus die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS (BEHG Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) erlassen. Diese ist am 22.07.2021 in Kraft getreten (Veröffentlichung am 21.07.2021 im BGBl. I S. 3129). Die BECV dient der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen. Im Rah-men der BECV wird den davon betroffenen Unternehmen eine Beihilfe gewährt. Gefördert werden ausschließlich Unternehmen aus Sektoren und Teilsektoren, die aufgrund ihrer Emis-sions- und Handelsintensität einer Verlagerungsgefahr ausgesetzt sind (vgl. Tabelle 1 und 2 des Anhangs der BECV). Die anteilige Kompensation liegt je nach beihilfeberechtigtem Sektor oder Teilsektor zwischen 65 und 95 Prozent. Gemäß § 26 Absatz 3 BECV ist nach Abschluss des Beihilfeverfahrens für das Abrechnungsjahr 2022 eine Evaluierung der BECV durchzuführen, anhand derer überprüft werden soll, ob und inwiefern der Anstieg des Preises für Emissionszertifikate nach § 10 BEHG zu Arbeitsplatzverlagerungen in den einzelnen Sektoren führt und, ob Bedarf zur Fortentwicklung des Beihilfesystems besteht (vergleiche Bausteine 1 bis 4, unter 3.1.3 der Leistungsbeschreibung). Gemäß § 26 Absatz 3 BECV beauftragt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem mit Erlass vom 08.12.2021 die Zuständigkeit für Klimaschutz übertragen wurde, eine externe Stelle mit der Evaluierung der Durchführung dieser Verordnung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wurde vom BMWK mit der Ausschreibung und Fachbegleitung des Beauftragungsverfahrens betraut. Die erste Evaluierung gemäß § 26 Absatz 3 BECV soll bis spätestens 30.09.2024 erfolgen und ist dann alle vier Jahre durchzuführen. Gemäß § 26 Absatz 4 BECV überprüft die Bundes-regierung auf Grundlage des Berichts nach § 26 Absatz 3 BECV entsprechende Anpassungsbedarfe für die BECV. Gegenstand dieses Vorhabens ist somit zum einen die Evaluierung gemäß § 26 Absatz 3 BECV, deren Ergebnisse in einem Abschlussbericht verschriftlicht werden sollen (vgl. 3.1.1 und 3.1.3 der Leistungsbeschreibung). Zum anderen dient dieses Vorhaben der Vorbereitung der Evaluierung nach Evaluierungsplan für die KOM für 2028 durch die Erstellung eines separaten Fortschrittberichts, der als Grundlage in einem gesonderten Projekt an die KOM übermittelt und auf dessen Basis die Evaluierung bis 2028 durchgeführt werden kann (vgl. Abschnitt 3.1.2 der Leistungsbeschreibung). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: Projekt 186459, Az 10 233/0047
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90713000 Beratung in Umweltfragen
Menge: 0
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2024
Laufzeit: 14 Monat
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: [Platzhalter; Angaben BA]
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Umsetzungskonzepte von AP 1 bis AP3
Beschreibung: Das Angebot ist mit einem konkreten Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens zu versehen. Angebote müssen außerdem ein detailliertes Umsetzungskonzept zum Gesamtprojekt sowie den einzelnen AP 1 bis 3 (jeweils 2-3 Seiten) enthalten. Für das Angebot zu AP 1 ist insbesondere im Detail darzustellen, wie das in Abschnitt 3.1.1 der Leistungsbeschreibung vorgegebene quantitative Carbon-Leakage-Kriterium gemäß § 20 BECV genutzt werden soll, um das Carbon-Leakge-Risiko der in Tabelle 1 und 2 des Anhangs der BECV genannten Sekto-ren und Teilsektoren zu beurteilen. Hierbei ist vor allem darauf einzugehen, welche öffentlich zugänglichen, und somit verfügbaren, Daten zugrunde gelegt werden sollen und wieso sich diese besonders zur Beurteilung des Sektors bzw. Teilsektors in seiner Gesamtheit eignen. Ebenso ist zwecks Beurteilung der Entwicklung in den Sektoren mittels deskriptiver Analyse ein geeigneter Zeitraum zu skizzieren sowie auf die geeigneten Indikatoren einzugehen. Ab-schließend ist für den Einbezug von Abfällen, und damit verbundenen Auswirkungen auf das Carbon-Leakage-Risiko, ein geeigneter Ansatz darzustellen. Im Angebot zu AP 2 soll die empirische Herangehensweise zur Beantwortung der zentralen Fragestellungen der Evaluierung für die KOM in 2028 (vgl. Frage 1 bis 3, unter Abschnitt 3.2) skizziert werden. Hierbei soll also unter Berücksichtigung der methodischen bzw. konzeptio-nellen Fragen a. bis d. (siehe Abschnitt 3.2 der Leistungsbeschreibung) ein mögliches Forschungsdesign, konkrete Forschungsfragen sowie geeignet Ergebnisindikatoren ausgewählt und auf maximal drei Seiten dargestellt werden. Maßgeblich ist hier insbesondere eine Darstellung der konkreten Umsetzbarkeit des Konzepts im Rahmen der Evaluierung für das Jahr 2028. Abschließend soll im Angebot zu AP 3 entlang der unter Abschnitt 3.1.3 genannten Leitplan-ken und methodischen Hinweise zu den Fragestellungen des § 26 Absatz 3 BECV ein Bearbeitungsansatz dargestellt werden. Je Baustein 1 bis 4 ist dies ein Ansatz zur Identifikation von Anpassungsbedarf der BECV. Der Umfang sollte insgesamt drei Seiten nicht überschreiten.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Angebot:
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: large
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: ZB
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat Z 1.5/Zentrale Vergabestelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
Land, Gliederung (NUTS): DE300
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9c4b92d8-e712-4720-93bb-24e936c67f67 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 180770-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 61/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2024