1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regionalverband Großraum Braunschweig
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren SPNV-Leistungen im „Elektronetz Nord Magdeburg“ (ENORM)
Beschreibung: Erbringung von Verkehrsleistungen im Umfang von ca. 7,6 Mio. Zugkilometer p. a. im Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum 08.12.2029 sowie in einer zweiten Betriebsstufe von ca. 7,9 Mio. Zugkm/Jahr ab 09.12.2029 bis zum 12. Dezember 2043 auf folgenden Linien: S 1 Schönebeck-Bad Salzelmen - Magdeburg - Burg, S 2 Magdeburg - Zielitz, RE 20 Magdeburg - Stendal - Salzwedel - Uelzen, RB 30 Halle (Saale) - Köthen - Magdeburg - Stendal - Wittenberge, RB 40 Braunschweig - Helmstedt - Magdeburg. Als optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der optionalen Betriebsstufe wird bei Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 erfolgen. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen. Für den Fall der Beauftragung der optionalen Betriebsstufe verändert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen auf insgesamt ca. 8,4 Mio. Zugkilometer p. a.
Kennung des Verfahrens: ad7ac89b-c1f9-47f1-af10-4d9718035e69
Interne Kennung: 01-2024
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftraggeber führen als wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 131 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit § 17 VgV und damit ein zweistufiges Vergabeverfahren durch. Im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Vergabeverfahrens) wählen die Auftraggeber qualifizierte Bewerber aus. Qualifizierte Bewerber sind Unternehmen, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag form- und fristgerecht eingereicht haben, die an die Eignung gestellten Anforderungen (Eignungskriterien) erfüllen und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB oder sonst vom Verfahren auszuschließen sind. Die Auftraggeber werden nicht von der nach § 51 Abs. 1 Satz 1 VgV vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, zu begrenzen. Anschließend werden die qualifizierten Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert (2. Stufe des Vergabeverfahrens). Zur Vorbereitung der Verhandlungen haben die Bieter die Möglichkeit, mit dem Erstangebot Sachverhalte der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen zu benennen, die in den Verhandlungen aus Sicht des Bieters thematisiert werden sollten. Die zu benennenden Sachverhalte sind jeweils mit einer indikativen wirtschaftlichen Bewertung des Bieters zu versehen, die für die Auftraggeber nachvollziehbar die Auswirkungen auf den Angebotspreis darstellt. Nach § 17 Abs. (10) VgV darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von den öffentlichen Auftraggebern in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Als Mindestanforderungen in diesem Sinne sind im vorliegenden Vergabeverfahren die Leistungsbeschreibung mit Ausnahme der nachfolgend genannten Inhalte anzusehen: • Betriebsprogramm einschließlich Kapazitäten, • Anforderungen an die Fahrzeuge, • Finanzierungshilfen, • Personal, • Marketing, • vertragliche Regelungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung und Wertsicherung, • Vertrieb und Vertriebstechnik, • Minderungs- und Vertragsstrafentatbestände sowie • jeweils damit zusammenhängende Inhalte. Die Aufraggeber behalten sich ausdrücklich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag unmittelbar auf ein Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Die Bieter haben daher sicherzustellen, ein zuschlagsfähiges Erstangebot abzugeben. Auf Grundlage der Erstangebote werden die Auftraggeber entscheiden, ob sie den Zuschlag auf ein Erstangebot erteilen oder ob sie mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Erstangebote treten.Die Auftraggeber behalten sich vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, den Bieterkreis anhand der Wirtschaftlichkeit der eingereichten Angebote nach den mitgeteilten Wertungskriterien im Rahmen des rechtlich Zulässigen ggf. zu reduzieren und ggf. zur Abgabe weiterer Angebote aufzufordern (§ 17 Abs. 12 VgV). Sofern sich die Auftraggeber dazu entscheiden, in Verhandlungen einzutreten, werden die Bieter zu Verhandlungsgesprächen eingeladen, in denen die technischen und vertraglichen Anforderungen sowie die weiteren Konditionen verhandelt werden. Gegenstand der Verhandlungen können die von den Bietern benannten Sachverhalte sein. Es ist vorgesehen, eine Liste mit den Verhandlungsgegenständen zu erstellen und diese den Einladungen an die Bieter zur Verhandlung über die Angebote beizufügen. Im Anschluss an die mit allen Bietern geführten Verhandlungsgespräche werden die Verhandlungsergebnisse durch die Auftraggeber zusammengeführt und die Bieter auf Grundlage von ggf. überarbeiteten Vergabeunterlagen aufgefordert, ihr Angebot zu optimieren und ein endgültiges Angebot zu legen. Nach Prüfung und Wertung der endgültigen Angebote soll auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt werden. Sollten im Falle der Reduktion des Bieterkreises die Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern scheitern oder ins Stocken geraten, behalten sich die Auftraggeber vor, unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung Verhandlungen mit einem oder mehreren der nachplatzierten, zurückgestellten Bieter aufzunehmen. Die Auftraggeber behalten sich vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens oder die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens im Rahmen des Zulässigen zu ändern (fortzuschreiben), soweit dies zweckmäßig oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten ist. Sofern Bieterfragen und/oder die Verhandlungen zu wesentlichen Anpassungen der Leistungsbeschreibung und/oder Vertragsbedingungen führen, werden diese durch die Auftraggeber in einem transparenten Verfahren fortgeschrieben. Auf Basis der aktualisierten Unterlagen erhalten die Bieter die Möglichkeit, ihre Angebote abzugeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist nicht ausschließlich der oben genannte Ort "Magdeburg, kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz des Aufgabenträgers mit dem überwiegenden Anteil an der zu erbringenden Leistung hat. Erfüllungsorte der Leistungserbringung sind die von den zu vergebenden SPNV-Leistungen umfassten Regionen der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Brandenburg.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Nach § 4a der BVB (ENORM_4000_BVB) ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf der Grundlage von § 131 Abs. 3 GWB i. V. m. Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 bei einem Wechsel des Betreibers die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung dieser Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie einen Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613 a BGB erfolgt wäre. Zu diesem Zweck sind für die Kalkulation erforderliche Daten in ENORM_1090_Dokumente_Personalübergang enthalten. Der Auftragnehmer muss einen bedeutenden Teil (mehr als 70 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter einschließlich der durch sie durchgeführten Fahrausweisprüfungen selbst erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Die Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Fremdsprachigen Teilnahmeanträgen und Angeboten oder Angebotsbestandteilen sind neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher beizulegen. Dafür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. Entgegen der unter Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung angegebenen Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber von 3 Bewerbern, können die Auftraggeber gemäß § 51 Abs. (3) Satz 2 VgV, sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, das Vergabeverfahren fortführen, in dem sie den oder die Bewerber einladen, die über die geforderte Eignung verfügen. Der Hinweis erfolgt, da das Bekanntmachungsformular keine Angabe kleiner 3 bei der anzugebenden Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber zulässt. Unter Ziffer 5.1.12 erfolgte unter "Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss" keine Angabe. Die jeweils vorzusehenden Bindefristen für die Erstangebote bzw. für die finalen Angebote sind den Bewerbungsbedingungen (ENORM_1000_Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Gestaltung eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 131 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit § 17 VgV
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 1
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB und Darstellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; Nichtvorliegen der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wie auch des Nichtvorliegens der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sind folgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: (1) Eigenerklärung des Bieters (ENORM_1040_Bewerbererklärung), (2) Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags bereits folgende Informationen bereitstellen: - Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. (3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Für den Nachweis, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bewerbern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Werden die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat oder Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt. Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (4) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Erklärung ENORM_1070_Eigenerklärung_Sanktionen_Russland zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. (5) Bei Teilnahmeanträgen von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie der VO (EU) 2022/576, der Voraussetzungen für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV), der Voraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt und erfüllt werden. (6) Es werden die zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA, GVBl. LSA 2022, 367), des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG, Nds. GVBl. 2013, 259) und des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG, GVBl.I/21) notwendigen Anforderungen gestellt. Vor diesem Hintergrund sind mit Abgabe eines Teilnahmeantrags entsprechende Erklärungen bezogen auf die Regelungen der Landesvergabegesetze auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Es sind hierfür die Dokumente ENORM_1060_Erklaerung_Anforderungen_nach_Landesvergabegesetzen_LSA_BB, ENORM_1061_Erklärung_Tariftreue NI, ENORM_1062_Erklärung_zum_Nach-unternehmereinsatz_LSA_BB und ENORM_1063_Erklärung_Nachunternehmer_NI zu verwenden. Im Falle miteinander kollidierender gesetzlicher Vorgaben in den Vergabegesetzen des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), Brandenburg (BbgVergG) und Niedersachsen (NTVergG) ist von der strengsten Vorgabe auszugehen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabeverfahren SPNV-Leistungen im „Elektronetz Nord Magdeburg“ (ENORM)
Beschreibung: Erbringung von Verkehrsleistungen im Umfang von ca. 7,6 Mio. Zugkilometer p. a. im Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum 08.12.2029 sowie in einer zweiten Betriebsstufe von ca. 7,9 Mio. Zugkm/Jahr ab 09.12.2029 bis zum 12. Dezember 2043 auf folgenden Linien: S 1 Schönebeck-Bad Salzelmen - Magdeburg - Burg, S 2 Magdeburg - Zielitz, RE 20 Magdeburg - Stendal - Salzwedel - Uelzen, RB 30 Halle (Saale) - Köthen - Magdeburg - Stendal - Wittenberge, RB 40 Braunschweig - Helmstedt - Magdeburg. Als optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der optionalen Betriebsstufe wird bei Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 erfolgen. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen. Für den Fall der Beauftragung der optionalen Betriebsstufe verändert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen auf insgesamt ca. 8,4 Mio. Zugkilometer p. a.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge: 0
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Als optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der optionalen Betriebsstufe wird bei Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 erfolgen. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen. Für den Fall der Beauftragung der optionalen Betriebsstufe verändert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen auf insgesamt ca. 8,4 Mio. Zugkilometer p. a.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort ist nicht ausschließlich der oben genannte Ort "Magdeburg, kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz des Aufgabenträgers mit dem überwiegenden Anteil an der zu erbringenden Leistung hat. Erfüllungsorte der Leistungserbringung sind die von den zu vergebenden SPNV-Leistungen umfassten Regionen der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Brandenburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/12/2028
Enddatum der Laufzeit: 12/12/2043
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es besteht die Option einer dritten Betriebsstufe, welche die Verlängerung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus bis nach Dessau Hbf bei gleichzeitigem Entfall der Leistungen der Linie S 2 beinhaltet. Für die Kalkulation dieser Option sind für die RB 40 diejenigen Fahrplantabellen (enthalten in ENORM_3017_Musterfahrpläne_und_Musterhaltezeiten) zu verwenden, die mit dem Zusatz „Betriebsstufe 3“ gekennzeichnet sind. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der Verkehrsleistungen nach Betriebsstufe 3 kann bei entsprechender Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 sein. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 670363-2022
Zusätzliche Informationen: (1) Die Bereitstellung der für die Erbringung der hiesigen SPNV-Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des im hiesigen Vergabeverfahren ausgewählten Auftragnehmers. Zum Zwecke eines wirtschaftlichen und sparsamen Einsatzes der verfügbaren Haushaltsmittel und zur Förderung des Wettbewerbs der Bieter bieten die Aufgabenträger nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen und ausschließlich auf der Grundlage des wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, also unter den Bedingungen der Diskriminierungsfreiheit, des Wettbewerbs, der Öffentlichkeit und Transparenz, Unterstützung bei der Finanzierung von Fahrzeugen an. Folgende Unterstützungsmaßnahmen werden durch die Aufgabenträger angeboten: Restwertzusage Fahrzeuge (ENORM_3021_Fahrzeugfinanzierung in Verbindung mit ENORM_3022_Restwertzusage_Fahrzeuge und ENORM_3024_RZF_Bürgschaftsmuster) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Regionalverband Großraum Braunschweig und Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen; Nachnutzungszusage Werkstatt (ENORM_3022_Fahrzeugfinanzierung in Verbindung mit ENORM_3023_Nachnutzungszusage_Werskatt) durch den Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt; Zinskorrektur Fahrzeugfinanzierung (ENORM_3021_Fahrzeugfinanzierung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Regionalverband Großraum Braunschweig, Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen und Land Brandenburg; Weiterverwendungszusage der Fahrzeuge mit Restwertzusage bei vorzeitiger Beendigung des Verkehrsvertrages (ENORM_3021_Fahrzeugfinanzierung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Regionalverband Großraum Braunschweig, Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen und Land Brandenburg; Abtretung von Teilabschlägen an einen Leasinggeber; Einwendungs-, Einrede- und Aufrechnungsverzicht (ENORM_4130_Vergütung). (2) In Ziffer 5.1.12 ist die elektronische Rechnungsstellung als erforderlich angegeben. Die Angabe erfolgte, da es sich hierbei um eine Pflichtangabe handelt. Die Abrechnung der zu vergebenden Leistungen richtet sich nach den Regelungen des abzuschließenden Verkehrsvertrages und ist insbesondere dem Dokument ENORM_4130_Vergütung zu entnehmen. Eine separate Rechnungsstellung ist nicht zwingend erforderlich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Beschreibung: Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, die geforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: (1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, zum Ablauf der Antragsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. (2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. (3) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG. (4) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Gesellschafter bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: (1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV; (2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bewerber reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend. (3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter Absatz (2) enthalten sind. Sofern auf die Nachweise nach Abs. (2) verwiesen wird, sind die konkreten Seitenangaben zu benennen. (4) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, eventuell bestehende Ergebnisabführungsverträge oder Patronatserklärungen inkl. – soweit vorhanden – einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Gesellschaft. Für den Fall, dass die Nachweise nach den Absätzen (1) bis (4) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern. Geforderte Mindeststandards: Bewerber sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie • Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 30 Mio. € erzielt haben und nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter Bewerber seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. oder • Aus der Eigenerklärung gemäß Absatz (3) hervorgeht, dass die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Unternehmen zulässt. Möchte der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der Bewerber hat zudem mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine unwiderrufliche Verpflichtung des anderen Unternehmens vorzulegen, nach welcher der Bewerber und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erforderlich sind. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen: (1) Liste der wesentlichen vom Bewerber erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). (2) Der Bewerber hat, sofern dies zutrifft, anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). (3) Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber verfügt über ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er in den fünf zurückliegenden Jahren vor Einreichung des Teilnahmeantrags in mindestens einem Jahr Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 4 Mio. Zugkm. erbracht hat. (4) Möchte der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bewerber hat zudem mit seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis des Angebots
Beschreibung: Die Vergabe der Leistungen wird an den bzw. die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgen. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in drei Stufen vorgegangen. Hierbei wird vom Preis des Angebots ein fiktiver Betrag abgezogen, welcher sich aus der qualitativen Bewertung ergibt, maximal jedoch 30 Prozent des Angebotspreises beträgt. Die mit Preisstand 2023 kalkulierten absoluten Kosten entsprechend ENORM_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema (Verweis bezieht sich auf Blatt1a, 1b und 1c gleichermaßen) werden für jede Betriebsstufe auf Grundlage der festgelegten Dynamisierungen und unter Berücksichtigung der Regelungen der Unterlage ENORM_4140_Wertsicherungsklausel für jedes Kalenderjahr – beginnend ab dem Kalenderjahr 2024 – wertgesichert. Nur zum Zweck der Angebotsbewertung werden die folgenden Preissteigerungen für die Fortschreibung der indizierten Preisbestandteile angenommen: Strom 5,0 %, Energienebenkosten 3,0 %, Index H49 2,0 %, PKI SPNV 3,5 % und Verbraucherpreis 2,0 %. Die Wertsicherung der Angebotspreise erfolgt zunächst für jede Betriebsstufe in gleicher Weise, unabhängig vom zeitlichen Beginn der Betriebsstufe. Zur Ermittlung des Preises des Angebots werden die wertgesicherten absoluten Angebotspreise der Betriebsstufen wie folgt summiert: - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2029 der Betriebsstufe 1 für das Kalenderjahr 2029, - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2030 der Betriebsstufe 2 für das Kalenderjahr 2030, - 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreis 2031ff. der Betriebsstufe 2 und 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreises 2031ff. der Betriebsstufe 3 für die Kalenderjahre 2031ff. Die so ermittelten Angebotspreise für jedes Kalenderjahr der Vertragslaufzeit werden unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2 Prozent p. a. auf das Jahr 2029 abgezinst. Die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden jährlichen Angebotspreise nach Abzinsung und die kalkulierten Vorlaufkosten (ohne Wertsicherung) bilden den Angebotspreis der ersten Stufe. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Angebots. Der Abzugsbetrag, der sich aus der Bewertung der Leistungs- und Qualitätsmerkmale ergeben kann, beträgt max. 30 % des Preises des Angebots. Somit ist oben stehende Angabe als Maximalwert zu betrachten, da keine abweichende Angabe im Formularfeld möglich ist.
Beschreibung: Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der mit dem Angebot vorzulegenden Konzepte zusätzliche Mehrleistungen anzubieten. Hierfür wurde eine abschließende Aufstellung von Mehrleistungen erstellt, welche in die Bewertung einfließen. Den einzelnen Mehrleistungen sind feste Punkte zugeordnet, deren Höhe sich an der Wertigkeit der entsprechenden Mehrleistung aus Sicht der Auftraggeber bemisst. In den jeweiligen Konzepten sind zusammenfassend die jeweils angebotenen Mehrleistungen an einer bestimmten Stelle im Konzept konkret zu benennen und zu beschreiben. Nicht an dieser Stelle aufgeführte Mehrleistungen werden bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die „eigenen Mehrleistungen“ welche die Bieter über die von den Auftraggebern benannten möglichen Mehrleistungen hinaus benennen können. Je Konzept haben die Bieter die Möglichkeit über die Mindestanforderungen und über die vorgegebenen Mehrleistungen hinaus „eigene Mehrleistungen“ anzubieten, welche je Konzept und je „eigener Mehrleistung“ zu einem Bewertungspunkt führen können. Zur Anerkennung einer „eigenen Mehrleistung“ im Sinne der Angebotswertung müssen definierte Voraussetzungen erfüllt werden. Die einzelnen Konzepte werden bei der Bewertung folgendermaßen gewichtet: Betriebskonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Fahrzeugkonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Personalkonzept 30,00 % mit maximal 18 Bewertungspunkten, Vertriebskonzept 10,00 % mit maximal 6 Bewertungspunkten und Marketingkonzept 2,50 % mit maximal 2 Bewertungspunkten. Insgesamt können je Angebot maximal 60 Bewertungspunkte erreicht werden. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Ermittlung des fiktiven Preises
Beschreibung: In der dritten Stufe erfolgt die Gegenüberstellung der fiktiven Preise. Das Angebot mit dem geringsten fiktiven Preis Pf gilt als das wirtschaftlichste Angebot. Wird der geringste Wertungspreis von mehr als einem Angebot erreicht, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis Pa erteilt. Haben mehr als ein Angebot den gleichen geringsten Wertungspreis und den gleichen niedrigsten Angebotspreis Pa, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem geringsten spezifischen Preis der Leistungserstellung gemäß ENORM_2001_Kalkulationsschema, Blatt 1c, Position 7 erteilt. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabeportal daisi by BPV Portal V4.0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 23/04/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Der Auftragnehmer hat anteilig jedem Auftraggeber eine Sicherheit nach § 18 VOL/B in Gesamthöhe von 1/4 des Entgelts entsprechend des Kapitel 2 Abs. (5) der ENORM_4130_Vergütung – Preisstand 2023 bezogen auf Blatt1c_KalkSchema in ENORM_2001_Kalkulationsschema für die Leistungserstellung für das Leistungsvolumen gemäß ENORM_3011_Leistungsdaten zu leisten. Die Sicherheitsleistung ist anteilig bezogen auf das jeweilige Leistungsvolumen für jeden Auftraggeber einzeln auszustellen. Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen. Die Sicherheitsleistung ist den Auftraggebern 6 Monate vor der vereinbarten Betriebsaufnahme nachzuweisen. Solange der Auftragnehmer die Sicherheitsleistung nicht erbringt, steht den Auftraggebern, unbeschadet des Kündigungsrechts nach § 25, ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Höhe des Sicherungsbetrags zu.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 04/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeber können auf der Grundlage von § 56 Abs. (2) VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Auf der Grundlage von § 56 Abs. (3) VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Wegen urheberrechtlicher Beschränkungen und/oder des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen stehen einzelne Unterlagen für die Bewerber erst nach einer separaten Freischaltung zur Verfügung. Die betreffenden Unterlagen sind in ENORM_1002_Dokumentenverzeichnis als solche gekennzeichnet. Die Freischaltung ist in Form einer Nachricht über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle zu beantragen und erfolgt, wenn der Bewerber mit dem entsprechenden Antrag das ausgefüllte Formblatt ENORM_1080_Erklaerung_Geheimhaltung_Vertraulichkeit unterzeichnet übermittelt. Der Bewerber hat mit dem unterzeichneten Formblatt zudem die Vertretungsberechtigung der das Formblatt unterzeichnenden Person(en) in geeigneter Form nachzuweisen (z. B. Kopie Handelsregisterauszug und/oder Kopie Vollmacht). Das betrifft ggf. die gesamte Legitimationskette.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Die Auftraggeber gewähren dem Auftragnehmer nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen ein Leistungsentgelt als Zuschuss auf Basis der im Angebot angegebenen Erstellungskosten pro Zugkilometer. Dieser wird für die gesamte Vertragslaufzeit als Zuschuss unter Abzug der beim Auftragnehmer verbleibenden Fahrgelderlöse errechnet. Die Erlöse aus den zu erbringenden Leistungen im Vertragsgebiet stehen grundsätzlich den Auftraggebern zu. Details hierzu sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (5) Es besteht insbesondere bei technischen Zugangsproblemen die Verpflichtung, einen Verstoß gegen § 11 VgV zu rügen (per Telefax oder fernmündlich). Hierbei unerheblich ist, ob aus Sicht der Bieter eine Abhilfe, mithin die Behebung der technischen Probleme, binnen der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote überhaupt möglich erscheint.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE175783014
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391 53631-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regionalverband Großraum Braunschweig
Registrierungsnummer: Ust-IdNr: DE304983599
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38122
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt (DE911)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr.: DE811920801
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 5
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Registrierungsnummer: 12-121096894459710-85
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Abteilung: 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 514-1529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e97c3a35-4b29-494b-9c11-985ca6cfcc73 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/03/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 130906-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2024
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2024