Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention

96722-2024 - Ergebnis
Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
OJ S 33/2024 15/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
Beschreibung: Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
Kennung des Verfahrens: 018bc8cb-5699-477e-b510-59a11d72eec2
Interne Kennung: B-083-2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
Beschreibung: Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) steht Werbung für Glücksspiele im Fernsehen und Internet nicht mehr unter einem Erlaubnisvorbehalt, sondern Inhaber einer Erlaubnis zur Veranstaltung oder zur Vermittlung von Glücksspielen dürfen im Rahmen des differenzierten Modells des § 5 GlüStV 2021 werben und Sponsoring betreiben. In den Veranstalter- bzw. Vermittlererlaubnissen sind nunmehr Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Ausgestaltung der Werbung für öffentliches Glücksspiel festzulegen. Hierzu wurden für verschiedene Glücksspielangebote Musternebenbestimmungen zur Werbung entwickelt und veröffentlicht. Mit der zugelassenen Werbung wird das Ziel der Kanalisierung und der Schwarzmarktbekämpfung gemäß § 1 S. 1 Nr. 2 GlüStV 2021 verfolgt: Die vorhandene Nachfrage nach Glücksspielen soll in den durch Regulierungsvorgaben, Produktrestriktionen etc. weniger gefährlichen erlaubten Markt gelenkt werden. Dabei soll die Werbung eine zusätzliche Nachfrage nach Glücksspielen so wenig wie möglich auslösen, also an sich nicht zum Entstehen von Glücksspielsucht beitragen, sondern es sollen möglichst nur Personen angesprochen werden, die bereits spielwillig sind. Berührungspunkte vulnerabler Zielgruppen mit Werbung und unrichtige Vorstellungen von Glücksspielen bei den Empfängern der Werbung sollen nach Möglichkeit verhindert werden. Diesen Zielkonflikt zwischen Kanalisierung/Schwarzmarktbekämpfung einerseits und Gesundheits-, Jugend- und Spielerschutz andererseits will der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in einen Ausgleich bringen. Auch vor dem Hintergrund der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals erlaubnisfähigen gefährlichen Online-Glücksspiele (virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Online-Casinospiele) sieht § 5 GlüStV 2021 in den Absätzen 1 bis 7 unterschiedliche Regelungen zu den Werbemitteln, zur Ausgestaltung der Werbung bis hin zu Verboten einzelner Werbemaß-nahmen vor. Hierbei wird z.T. eine Unterscheidung nach der Glücksspielart vorgenommen, dem Grundsatz folgend, dass mit zunehmender Gefährlichkeit strengere Restriktionen ein-hergehen (z.B. Werbeverbot im Fernsehen und Internet zwischen 6 und 21 Uhr für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online Casinospiele, Verbot der Werbung für Sportwetten auf ein Sportereignis vor oder während der Live-Übertragung dieses Sportereignisses auf dem übertragenden Kanal; Verbot der Werbung für Sportwetten mit aktiven Sportlern oder Funktionären). Als Generalklauseln bestimmen § 5 Absatz 2 S. 1 und 2 GlüStV 2021, dass Art und Umfang der Werbung für öffentliches Glücksspiel den Zielen des § 1, z.B. dem Gesundheits-, Jugend- und Spielerschutz, nicht zuwiderlaufen und dass die Werbung nicht übermäßig sein darf. In einer Studie ist zu untersuchen, ob es mit der bestehenden Werberegulierung gelingt, den oben angeführten Zielkonflikt in Ausgleich zu bringen. Hierbei sollen insbesondere die Auswirkungen von Glücksspielwerbung auf die Empfänger der Werbung evaluiert werden. Hier sind insbesondere vulnerable Personen, wie z.B. Minderjährige, Spielsuchtgefährdete und Spiel-süchtige, Personen mit Migrationshintergrund sowie Personen mit niedrigeren sozioökonomischen Status in den Blick zu nehmen. Erforderlich ist zum einen eine detaillierte Werbewirkungsanalyse nach aktuellen wissenschaftlichen Standards, zum anderen aber auch eine Auswertung, ob sich die Einstellung der Empfänger von Werbung zu den beworbenen Glücksspielen nicht nur durch die Ausgestaltung einzelner Werbemaßnahmen, sondern auch durch deren Gesamtausmaß ändert (z.B. Werbevolumen innerhalb eines Glücksspielsegments, Sponsoring im Profisport etc.). Hier sind auch Minderjährige in die Untersuchung mit einzubeziehen, die aufgrund von Zugangsbeschränkungen (noch) an der Teilnahme an Glücksspielen gehindert sein mögen, unter Umständen aber durch Werbung angereizt wer-den und einen Spielentschluss für die Zeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres fassen. In diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob durch die Werbung die unerlaubte Teilnahme von Minderjährigen gefördert wird, z.B. auf illegalen online Glücksspielseiten mit mangelhafter Alterskontrolle. Es sind Aussagen darüber zu treffen, welche Werberegelungen im Hinblick auf die Ziele der Kanalisierung/Schwarzmarktbekämpfung und des Gesundheits-, Jugend- und Spielerschutzes (besonders) wirksam, nicht zureichend und/oder veränderungsbedürftig erscheinen bzw. ob und in welchen Bereichen weiterer Regulierungsbedarf gesehen wird. Aufgrund des besonderen Suchtgefährdungspotenzials und der neuen Regulierung von Sportwetten, virtuellen Automatenspielen, Online-Poker und Online-Casinospielen ist die Studie auf die Untersuchung der Wirkung von Werbung und der entsprechenden Regulierung für diese Glücksspielsegmente im Fernsehen und im Internet (und hier vor allem im Bereich Social Media) sowie durch Sponsoring-Aktivitäten zu beschränken. (Wegen der deutlich niedrigeren Wiederholungs- bzw. Spielfrequenz sollen Lotterien bewusst außen vor bleiben.) Zudem ist aufgrund des - auch international - zunehmenden Phänomens des „Newsjacking“ (also der Einfügung von Unternehmen in eine Nachricht für eine bestmögliche Präsenz) „werbende Berichterstattung“ über Glücksspiele in redaktionellen Teilen von Medien in den Blick zu nehmen und auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielen des GlüStV 2021 zu untersuchen. Konkrete Veränderungsvorschläge sind zu begründen.
Interne Kennung: Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/12/2023
Enddatum der Laufzeit: 19/12/2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität 60%
Beschreibung: 60
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis 40%
Beschreibung: 40
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: eye square GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
Registrierungsnummer: HRA 7107
Postanschrift: Hansering 15  
Stadt: Halle
Postleitzahl: 06108
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 0345523520
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: 03455140
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: eye square GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: medium
Registrierungsnummer: HRB76686
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 03069814442
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 018da6b3-4000-4ec2-bfe4-fc4d2bd63567 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/02/2024 14:08:02 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 96722-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 33/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/02/2024