Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - öDA - für die Verkehrsleistungen Straßenbahn, Linie 5 Saalekreis

74552-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - öDA - für die Verkehrsleistungen Straßenbahn, Linie 5 Saalekreis
OJ S 25/2024 05/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Saalekreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - öDA - für die Verkehrsleistungen Straßenbahn, Linie 5 Saalekreis
Beschreibung: Die hier bekanntgemachte Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) im offenen Verfahren beinhaltet die Durchführung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Straßenbahnen für den auf dem Gebiet des Landkreises Saalekreis liegenden Abschnitt der Straßenbahnlinie 5 nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 8b Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Der Landkreis Saalekreis ist Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) und zuständige Behörde gemäß § 8a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt 15 Jahre (180 Monate). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag beginnt am 01.01.2025. Die Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ergeben sich aus der Anlage öDA (Entwurf öDA).
Kennung des Verfahrens: 774b1184-5935-43ed-8ba0-7c41ba5c42a8
Interne Kennung: VST-217/2023/Bu
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 8b Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche AusschlussgründeNachweis der Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG in Verbindung mit den §§ 1-3 PBZugV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - öDA - für die Verkehrsleistungen Straßenbahn, Linie 5 Saalekreis
Beschreibung: Die hier bekanntgemachte Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) im offenen Verfahren beinhaltet die Durchführung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Straßenbahnen für den auf dem Gebiet des Landkreises Saalekreis liegenden Abschnitt der Straßenbahnlinie 5 nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 8b Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Der Landkreis Saalekreis ist Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) und zuständige Behörde gemäß § 8a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt 15 Jahre (180 Monate). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag beginnt am 01.01.2025. Die Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ergeben sich aus der Anlage „öDA“ (Entwurf öDA). Das Verkehrsleistungsangebot umfasst gemäß der Anlage „Fahrplan“ (zugleich Anlage 1 zum öDA) ca. 355.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Die Verkehrsleistungen werden im Nahverkehrsplan des Landkreises Saalekreis – Anlage „Nahverkehrsplan“ - in den Kapiteln 2.5.4, 3.9.2 und 4.1.2 konkretisiert. Der Linienweg nebst Haltestellen ergibt sich aus der Anlage „Linienführung“. Die seitens des Betreibers/Bieters beanspruchte, für die Gesamtlaufzeit des öDA jeweils in Jahres- und Monatsscheiben darzustellende Ausgleichsleistung (Ausgleichsbetrag des Aufgabenträgers) ergibt sich aus der bieterseits auszufüllenden Anlage 2 zum öDA. Dem Betreiber wird für den Betrieb der Straßenbahnlinie 5 auf dem Gebiet des Landkreises Saalekreis ein ausschließliches Recht im Sinne des § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Dieses dient dem Schutz der vergebenen Verkehrsleistungen vor konkurrierenden Linienverkehren mit Straßenbahnen auf dem Gebiet des Landkreises Saalekreis. Die für den Betrieb der Schienenverkehrsleistung erforderliche Infrastruktur steht im Eigentum der Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG), Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle (Saale). Um diese Infrastruktur nutzen zu können, muss der Betreiber mit der HAVAG vertragliche Absprachen treffen. Der Betreiber ist im Sinne einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung verpflichtet, den öffentlichen Personenverkehrsdienst mit Straßenbahnen auf der Linie 5 im Landkreis Saalekreis nach der Maßgabe des Fahrplanes zu erstellen. Der Betreiber ist ferner verpflichtet, 1. den Fahrbetrieb im Linienverkehr mit Straßenbahnen auf der Linie 5 SK im Gebiet des Aufgabenträgers durchzuführen, 2. das Störungsmanagement vorzuhalten, 3. die zur Erstellung des Verkehrs notwendigen Fahrzeuge (, welche den Voraussetzungen des jeweils geltenden Nahverkehrsplans entsprechen müssen) und die notwendige Infrastruktur für den Fahrzeug- und Schienenbetrieb vorzuhalten, insbesondere a) die Betriebsanlagen der Straßenbahn unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu betreiben, b) die Aufnahme und Aufrechterhaltung des Betriebs während der Laufzeit des öDA zu gewährleisten, c) etwa abgeschlossene Verträge über die Erhaltung der notwendigen Infrastruktur zu erfüllen, 4. den Zugang zu den Verkehrsleistungen barrierefrei zu gestalten, 5. das Verkehrsmanagement zu leisten und 6. die im Bedienungsbiet des Aufgabenträgers jeweils geltenden Beförderungstarife einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des MDV anzuwenden sowie die nach dem Unionsrecht, dem nationalen Recht oder Tarifverträgen geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Der Bieter im Verfahren ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) - Anlage „Eigenerklärung Tarif“ - abzugeben. Ausführliche Beschreibung der Beschaffung und Anforderungen siehe Vergabeunterlagen, Dokument "Hinweise zum Vergabeverfahren".
Interne Kennung: VST-217/2023/Bu
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG in Verbindung mit den §§ 1-3 PBZugV
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=544917
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG in Verbindung mit den §§ 1-3 PBZugV, Unterlagen gemäß Punkt 2 Dokument "Hinweise zum Vergabeverfahren"
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/02/2024 10:05:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Saalekreis
Registrierungsnummer: 15088-0000-25
Postanschrift: Domplatz 9  
Stadt: Merseburg
Postleitzahl: 06217
Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
Telefon: +493461401142
Fax: +493461402061
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455140
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2  
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +493455141529
Fax: +493455141115
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a8c9af8d-de7b-4abb-87c5-15f826690700-06
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9f5a599e-0f19-4f30-ae91-2ee9e7969d76 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/02/2024 11:04:19 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 74552-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 25/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/02/2024