1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Saalekreis
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - öDA - für die Verkehrsleistungen Straßenbahn, Linie 5 Saalekreis
    
    
     Beschreibung: Die hier bekanntgemachte Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) im offenen Verfahren beinhaltet die Durchführung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Straßenbahnen für den auf dem Gebiet des Landkreises Saalekreis liegenden Abschnitt der Straßenbahnlinie 5 nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 8b Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Der Landkreis Saalekreis ist Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) und zuständige Behörde gemäß § 8a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt 15 Jahre (180 Monate). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag beginnt am 01.01.2025. Die Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ergeben sich aus der Anlage öDA (Entwurf öDA).
    
    
     Kennung des Verfahrens: 774b1184-5935-43ed-8ba0-7c41ba5c42a8
    
    
     Interne Kennung: VST-217/2023/Bu
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 8b Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
     
     
    
     
      2.1.6.
     
     
      Ausschlussgründe: 
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG in Verbindung mit den §§ 1-3 PBZugV
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag - öDA - für die Verkehrsleistungen Straßenbahn, Linie 5 Saalekreis
    
    
     Beschreibung: Die hier bekanntgemachte Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) im offenen Verfahren beinhaltet die Durchführung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Straßenbahnen für den auf dem Gebiet des Landkreises Saalekreis liegenden Abschnitt der Straßenbahnlinie 5 nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 VO (EG) 1370/2007 in Verbindung mit § 8b Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Der Landkreis Saalekreis ist Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) und zuständige Behörde gemäß § 8a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt 15 Jahre (180 Monate). Der öffentliche Dienstleistungsauftrag beginnt am 01.01.2025. Die Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrages ergeben sich aus der Anlage „öDA“ (Entwurf öDA). Das Verkehrsleistungsangebot umfasst gemäß der Anlage „Fahrplan“ (zugleich Anlage 1 zum öDA) ca. 355.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Die Verkehrsleistungen werden im Nahverkehrsplan des Landkreises Saalekreis – Anlage „Nahverkehrsplan“ - in den Kapiteln 2.5.4, 3.9.2 und 4.1.2 konkretisiert. Der Linienweg nebst Haltestellen ergibt sich aus der Anlage „Linienführung“. Die seitens des Betreibers/Bieters beanspruchte, für die Gesamtlaufzeit des öDA jeweils in Jahres- und Monatsscheiben darzustellende Ausgleichsleistung (Ausgleichsbetrag des Aufgabenträgers) ergibt sich aus der bieterseits auszufüllenden Anlage 2 zum öDA. Dem Betreiber wird für den Betrieb der Straßenbahnlinie 5 auf dem Gebiet des Landkreises Saalekreis ein ausschließliches Recht im Sinne des § 8a Abs. 8 PBefG erteilt. Dieses dient dem Schutz der vergebenen Verkehrsleistungen vor konkurrierenden Linienverkehren mit Straßenbahnen auf dem Gebiet des Landkreises Saalekreis. Die für den Betrieb der Schienenverkehrsleistung erforderliche Infrastruktur steht im Eigentum der Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG), Freiimfelder Straße 74, 06112 Halle (Saale). Um diese Infrastruktur nutzen zu können, muss der Betreiber mit der HAVAG vertragliche Absprachen treffen. Der Betreiber ist im Sinne einer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung verpflichtet, den öffentlichen Personenverkehrsdienst mit Straßenbahnen auf der Linie 5 im Landkreis Saalekreis nach der Maßgabe des Fahrplanes zu erstellen. Der Betreiber ist ferner verpflichtet, 1. den Fahrbetrieb im Linienverkehr mit Straßenbahnen auf der Linie 5 SK im Gebiet des Aufgabenträgers durchzuführen, 2. das Störungsmanagement vorzuhalten, 3. die zur Erstellung des Verkehrs notwendigen Fahrzeuge (, welche den Voraussetzungen des jeweils geltenden Nahverkehrsplans entsprechen müssen) und die notwendige Infrastruktur für den Fahrzeug- und Schienenbetrieb vorzuhalten, insbesondere a) die Betriebsanlagen der Straßenbahn unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu betreiben, b) die Aufnahme und Aufrechterhaltung des Betriebs während der Laufzeit des öDA zu gewährleisten, c) etwa abgeschlossene Verträge über die Erhaltung der notwendigen Infrastruktur zu erfüllen, 4. den Zugang zu den Verkehrsleistungen barrierefrei zu gestalten, 5. das Verkehrsmanagement zu leisten und 6. die im Bedienungsbiet des Aufgabenträgers jeweils geltenden Beförderungstarife einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des MDV anzuwenden sowie die nach dem Unionsrecht, dem nationalen Recht oder Tarifverträgen geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Der Bieter im Verfahren ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) - Anlage „Eigenerklärung Tarif“ - abzugeben. Ausführliche Beschreibung der Beschaffung und Anforderungen siehe Vergabeunterlagen, Dokument "Hinweise zum Vergabeverfahren".
    
    
     Interne Kennung: VST-217/2023/Bu
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Sonstiges
      
      
       Bezeichnung: Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG in Verbindung mit den §§ 1-3 PBZugV
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: 
     
     
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 16/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
      
      
       Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monat
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG in Verbindung mit den §§ 1-3 PBZugV, Unterlagen gemäß Punkt 2 Dokument "Hinweise zum Vergabeverfahren"
      
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 16/02/2024 10:05:00 (UTC+1)
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Landkreis Saalekreis
    
    
     Registrierungsnummer: 15088-0000-25
    
    
     Postanschrift: Domplatz 9  
    
    
     Stadt: Merseburg
    
    
     Postleitzahl: 06217
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Saalekreis (DEE0B)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
    
    
    
     Telefon: +493461401142
    
    
     Fax: +493461402061
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
    
    
     Registrierungsnummer: t:03455140
    
    
     Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2  
    
    
     Stadt: Halle (Saale)
    
    
     Postleitzahl: 06112
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +493455141529
    
    
     Fax: +493455141115
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
    
    
     Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     11.1. 
    
    
     Informationen zur Bekanntmachung
    
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9f5a599e-0f19-4f30-ae91-2ee9e7969d76 - 01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/02/2024 11:04:19 (UTC+1)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
   
    
     11.2. 
    
    
     Informationen zur Veröffentlichung
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 74552-2024
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 25/2024
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 05/02/2024