Deutschland - Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen - Rahmenvertrag Hardwarebedarf PCs, Notebooks, Monitore, Thin-Clients und Peripherie 2023
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Hardwarebedarf PCs, Notebooks, Monitore, Thin-Clients und Peripherie
2023
Beschreibung: Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen
als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION
eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen
unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen
wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen. Die KID beabsichtigt,
einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit
der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die
Lieferung IT-Hardware sowie mit entsprechenden Zubehör zu decken. Die ausgeschriebenen
Leistungen sind in fünf Lose unterteilt. Ein Bieter kann sich ohne Beschränkung auf
alle Lose bewerben. Die Angebotswertung erfolgt jeweils innerhalb eines Loses. • Los
1 - Personalcomputer (PC) - Mini, SmallFormFactor (SFF), Tower, AllinOne (AiO), Grafik
Workstations und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service-
und Garantieleistungen, • Los 2 - Standard Notebooks -13“ Convertibles, 14“ und 15“
und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen,
• Los 3 - Monitore - 24“ TFTs, 27“ TFTs, 32“ TFTs und 34“ TFTs und Zubehör sowie über
angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen, • Los 4 - Thin-Clients
und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen,
• Los 5 - Peripherie für IT-Hardware. Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen,
d.h. die KID ist frei in der Entscheidung über Umfang und Dauer der Leistungsabrufe.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt,
deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen
für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse
im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 115 Mitglieder.
Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich
erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts
erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an
denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt
tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen
sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft
in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Kennung des Verfahrens: 74cc0b34-abf1-46a3-90f5-922da9629618
Interne Kennung: KID_HWS_04/2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30237200 Computerzubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33195100 Monitoren
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: KID Magdeburg GmbH Alter Markt 15
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10,350,000 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 10,350,000 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für an Hardware und Zubehör sowie über angrenzende
IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen mit deutschsprachigem Support
für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der
Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste
eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen
von 8.400.000,00 bis 10.350.000,00 € (netto) aus. Die Vergabestelle schreibt für sich
sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der
unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dass das Unternehmen
nicht aufgrund eines Verstoßes gem. § 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten
ab 01.01.2023), dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall während der Laufzeit des Vertrages
darüber unverzüglich informiert werden muss, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes
gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14
Abs. 2 TVergG LSA)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erklärung zu § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme
an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel
in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte) Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer
2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Betrugsbekämpfung: Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Korruption: Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr). Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern). Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete). Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs
(Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Entrichtung von Steuern: Erklärung, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und nachkommt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
nicht gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
nicht gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Konkurs: Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen
hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und
der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz
oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien
keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht
in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen
zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
oder c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat,
die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Personalcomputer (PC)
Beschreibung: Personalcomputer (PC) - Mini, SmallFormFactor (SFF), Tower, AllinOne (AiO), Gra-fik
Workstations und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service-
und Garantieleistungen.
Interne Kennung: 86a879d3-2450-4fd7-983d-bfb0166e8f94
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber maximal zweimal um jeweils 12 Monate
verlängert werden, sodass eine Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschritten
wird.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3,500,000 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3,500,000 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen
für Personalcomputer (PC) - Mini, SmallFormFactor (SFF), Tower, AllinOne (AiO), Grafik
Workstations und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service-
und Garantieleistungen von ca. 3.000.000,00 bis 3.500.000,00€.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44
VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Handelsregisterauszug
in Kopie, soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber
in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des
EU-Mitgliedslandes vorzulegen. - Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA
und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA. - Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB. - Geforderte Erklärungen/Nachweise
im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer
Unternehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m.
§ 45 VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Bilanzen der letzten
drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden; - Angaben über die Gesamtumsätze der letzten
drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind. - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Mindesthaftsumme von EUR 500.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden
EUR 2.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie).
Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall
abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung
im Auftragsfall. Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der
Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem
Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein
Bieter bezieht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur
sowie dem Unternehmenskonzept. - Referenzen Einzureichen ist eine Referenz des Bieters
bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
unter Angabe: - des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro), - der Auftraggeber, -
des Leistungszeitraums, - sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung. Die
KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer
detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar
im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Lieferung über 2.000 Endgeräte an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei
einem Umsatz von ca. 1.000.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit kommunalen Einrichtungen
und Behörden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
Kriterium:
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-19+01:00 23:59:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-05+01:00 23:59:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Um einen eventuellen
Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und
Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung
resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird
mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der
KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses
Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird
die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Leasingunternehmen
abtreten.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
5.1 Los: LOT-0002
Beschreibung: Standard Notebooks -13“ Convertibles, 14“ und 15“ und Zubehör sowie über an-grenzende
IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen.
Interne Kennung: cc943dfe-8925-4fab-a285-2884537cc4c9
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber maximal zweimal um jeweils 12 Monate
verlängert werden, sodass eine Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschritten
wird.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4,000,000 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4,000,000 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen
für Standard Notebooks -13“ Convertibles, 14“ , 15“, 16" und Zubehör sowie über angrenzende
IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen von ca. 3.500.000,00 bis
4.000.000,00€.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44
VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Handelsregisterauszug
in Kopie, soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber
in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des
EU-Mitgliedslandes vorzulegen. - Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA
und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA. - Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB. - Geforderte Erklärungen/Nachweise
im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer
Unternehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m.
§ 45 VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Bilanzen der letzten
drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden; - Angaben über die Gesamtumsätze der letzten
drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind. - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Mindesthaftsumme von EUR 500.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden
EUR 2.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie).
Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall
abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung
im Auftragsfall. Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der
Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem
Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein
Bieter bezieht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur
sowie dem Unternehmenskonzept. - Referenzen Einzureichen ist eine Referenz des Bieters
bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
unter Angabe: - des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro), - der Auftraggeber, -
des Leistungszeitraums, - sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung. Die
KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer
detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar
im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Lieferung über 2.000 Endgeräte an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei
einem Umsatz von ca. 1.000.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit kommunalen Einrichtungen
und Behörden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
Kriterium:
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-19+01:00 23:59:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-05+01:00 23:59:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Um einen eventuellen
Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und
Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung
resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird
mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der
KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses
Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird
die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Leasingunternehmen
abtreten.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
5.1 Los: LOT-0003
Beschreibung: Monitore - 24“ TFTs, 27“ TFTs, 32“ TFTs und 34“ TFTs und Zubehör sowie über angrenzende
IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen.
Interne Kennung: 93c1d54a-695f-4f35-a0f1-03d722416a24
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33195100 Monitoren
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber maximal zweimal um jeweils 12 Monate
verlängert werden, sodass eine Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschritten
wird.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,500,000 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,500,000 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen
für Monitore - 24“ TFTs, 27“ TFTs, 32“ TFTs und 34“ TFTs und Zubehör sowie über angrenzende
IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen von ca. 1.000.000,00 bis
1.500.000,00€.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44
VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Handelsregisterauszug
in Kopie, soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber
in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des
EU-Mitgliedslandes vorzulegen. - Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA
und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA. - Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB. - Geforderte Erklärungen/Nachweise
im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer
Unternehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m.
§ 45 VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Bilanzen der letzten
drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden; - Angaben über die Gesamtumsätze der letzten
drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind. - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Mindesthaftsumme von EUR 200.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden
EUR 2.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie).
Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall
abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung
im Auftragsfall. Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der
Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem
Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein
Bieter bezieht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur
sowie dem Unternehmenskonzept. - Referenzen Einzureichen ist eine Referenz des Bieters
bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
unter Angabe: - des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro), - der Auftraggeber, -
des Leistungszeitraums, - sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung. Die
KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer
detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar
im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Lieferung über 4.000 Monitore an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem
Umsatz von ca. 400.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit kommunalen Einrichtungen
und Behörden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
Kriterium:
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-19+01:00 23:59:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-05+01:00 23:59:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Um einen eventuellen
Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und
Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung
resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird
mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der
KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses
Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird
die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Leasingunternehmen
abtreten.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
5.1 Los: LOT-0004
Beschreibung: Thin-Clients und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Ser-vice-
und Garantieleistungen.
Interne Kennung: 2d3ccbe5-d098-4ec4-904d-f1f558599947
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30213000 Personalcomputer
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber maximal zweimal um jeweils 12 Monate
verlängert werden, sodass eine Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschritten
wird.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,000,000 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,000,000 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen
für Thin- und ZeroClients und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb.
Service- und Garantieleistungen von ca. 700.000,00 bis 1.000.000,00€.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44
VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Handelsregisterauszug
in Kopie, soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber
in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des
EU-Mitgliedslandes vorzulegen. - Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA
und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA. - Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB. - Geforderte Erklärungen/Nachweise
im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer
Unternehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m.
§ 45 VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Bilanzen der letzten
drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden; - Angaben über die Gesamtumsätze der letzten
drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind. - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Mindesthaftsumme von EUR 200.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden
EUR 2.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie).
Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall
abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung
im Auftragsfall. Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der
Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem
Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein
Bieter bezieht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur
sowie dem Unternehmenskonzept. - Referenzen Einzureichen ist eine Referenz des Bieters
bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
unter Angabe: - des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro), - der Auftraggeber, -
des Leistungszeitraums, - sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung. Die
KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer
detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar
im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Lieferung über 1.000 Endgeräte an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei
einem Umsatz von ca. 300.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit kommunalen Einrichtungen
und Behörden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
Kriterium:
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-19+01:00 23:59:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-05+01:00 23:59:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Um einen eventuellen
Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und
Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung
resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird
mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der
KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses
Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird
die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Leasingunternehmen
abtreten.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Peripherie für IT-Hardware
Beschreibung: Für die in den Losen 1 bis 4 beschriebenen Produkte soll über dieses Los zusätzlich
benötigtes Zubehör beschafft werden. Dies wird in vier Kategorien eingeteilt: 1. Notebook-Taschen
und Sleeves 2. Blickschutzfilter Notebooks & Monitore 3. Kabel & Adapter 4. Eingabegeräte
(Tastatur und Maus)
Interne Kennung: dcfe46ad-19ef-4590-aaaf-f80a31df4f91
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30000000 Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30237200 Computerzubehör
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber maximal zweimal um jeweils 12 Monate
verlängert werden, sodass eine Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschritten
wird.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 350,000 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 350,000 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen
für Peripherie für IT-Hardware von ca. 200.000,00 bis 350.000,00€.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen.
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44
VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unter-lagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Handelsregisterauszug
in Kopie, soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber
in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des
EU-Mitgliedslandes vorzulegen. - Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA
und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA. - Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB. - Geforderte Erklärungen/Nachweise
im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer
Unternehmen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m.
§ 45 VgV)
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Bilanzen der letzten
drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden; - Angaben über die Gesamtumsätze der letzten
drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind. - Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Mindesthaftsumme von EUR 50.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden
EUR 2.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie).
Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall
abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung
im Auftragsfall. Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der
Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem
Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein
Bieter bezieht.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen
Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen
erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern. - Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur
sowie dem Unternehmenskonzept. - Referenzen Einzureichen ist eine Referenz des Bieters
bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
unter Angabe: - des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro), - der Auftraggeber, -
des Leistungszeitraums, - sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung. Die
KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer
detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar
im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Lieferung über 2.000 Zubehörteilen an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre,
bei einem Umsatz von ca. 100.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit kommunalen Einrichtungen
und Behörden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
Kriterium:
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“
nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl
gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-19+01:00 23:59:00+01:00
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-05+01:00 23:59:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 55 DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise
des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Um einen eventuellen
Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und
Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung
resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird
mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der
KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses
Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird
die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Leasingunternehmen
abtreten.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Rollen dieser Organisation:
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Registrierungsnummer: c4405fd8-2932-4a8d-b35c-94cff65567ce
Postanschrift: Alter Markt 15
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 242444b0-228e-4704-83f9-aab308e7a319
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)
Registrierungsnummer: 3bf1601f-b824-48d1-8628-31468a2e3ad6
Postanschrift: Alter Markt 15
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 13c7f8b8-cbbd-4775-a1ce-62363ee4ef6d-01
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Beschreibung: Aufgrund von Bieterfragen wurde der Musterrahmenvertrag, Preispositionen und Anforderungen
geändert. Auch wurde die Frist zur Angebotseinreichung auf den 05.02.2024, 23:59 Uhr
verlängert.
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f8dded0e-faa9-4a3e-8217-8a65a3794d6b - 01
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-24+01:00 15:47:17+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00053564-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 19/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-26Z