Deutschland - Stühle - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen
Beschreibung: Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen. Ausführungsort sind die jeweiligen Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. 5 - Auslieferungsverzeichnis). Die Vertragslaufzeit umfasst 01.05.2024-31.12.2027. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Alle weiteren Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 3c9e77f1-1a0c-4529-8fe3-d62dc434a402
Interne Kennung: GS 131 OV 022023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39112000Stühle
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Bürodrehstühlen im Geschäftsbereich des Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt. Die Auslieferungsdienststellen befinden sich im gesamten Bundesgebiet Sachsen-Anhalt (vgl. 5-Auslieferungsverzeichnis).
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.12.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) 4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Teilnehmer haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren. 14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung). 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. beispielsweise AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. 19. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft). 20. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung. 21. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung): a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B. b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt. c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden. d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag. e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert. 22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV. 23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg und per E-Mail informieren. 24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB). 25. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. 26. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. 27. Es gilt deutsches Recht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen
Beschreibung: Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen. Ausführungsort sind die jeweiligen Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. 5 - Auslieferungsverzeichnis). Die Vertragslaufzeit: 01.05.2024-31.12.2027. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Alle weiteren Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: GS 131 OV 022023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39112000Stühle
Menge: 0
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Bürodrehstühlen im Geschäftsbereich des Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt. Die Auslieferungsdienststellen befinden sich im gesamten Bundesgebiet Sachsen-Anhalt (vgl. 5-Auslieferungsverzeichnis).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2027-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis zu Bindefrist Bindefrist: 30.04.2024 (d.h. Das Angebot muss 140 Tage gültig bleiben = Zeitspanne zwischen Angebotsfrist und Bindefrist) 2. Mindestanforderungen und verifizierende Teststellung a) Voraussetzung für die Zuschlagserteilung ist die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung definierten Mindestanforderungen. Sollte eine der Anforderungen nicht erfüllt sein, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. b) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung den nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung an erster und zweiter Stelle einzustufenden Bieter zur Überprüfung seines Angebotes diesen zu einer verifizierenden Teststellung aufzufordern. d) Zur Überprüfung der Mindestanforderungen ist nach Aufforderung der Beschaffungsstelle jeweils ein identisches Modell des angebotenen Bürodrehstuhls für eine verifizierende Teststellung zur Verfügung zu stellen. e) Im Rahmen der verifizierenden Teststellung werden die technischen und visuellen Mindestanforderungen geprüft.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: a) Gemäß dem Wertungskriterium niedrigster Preis: 100 Prozent b) Der Skontoabzug wird bei der Wertung nicht berücksichtigt. 2. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung): a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B. b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt. c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden. d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag. e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter
Registrierungsnummer: 15-1410-37
Postanschrift: Tessenowstr. 10
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391 885 2200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 00000
Abteilung: 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 514-1529
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr /wirtschaft/vergabekammern/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b0454d27-efa7-482a-8ff2-fe6993d6b150- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-23+01:0014:36:53+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00048459-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 17/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-24Z