Beschreibung: Auszug aus der Leistungsbeschreibung: 1 Ziel der Leistung Am 1. Januar 2015 trat die
„Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober
2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil eine Auflistung der betreffenden
Arten von uni-onsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte Unionsliste ist ein dynamisches
Konstrukt, sie beinhaltete in ihrer ersten Fassung im Jahr 2016 37 Arten, nach einer
ersten Fortschreibung im Jahr 2017 traten weitere 12 Arten hinzu, bei der dritten
Fortschreibung im Jahr 2019 weitere 17. Gegenwärtig befinden sich somit 66 Arten auf
der Unionsliste und diese soll auch weiterhin regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs
Jahre, überarbeitet und ggf. erweitert werden. Die aufgeführten Arten unterliegen
einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht und Freisetzung.
Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die sich
noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und noch nicht als etabliert
gelten (im Folgenden als „Artikel-16-Arten“ bezeichnet) und solche, die bereits weit
verbreitet sind (im Folgenden als „Artikel-19-Arten“ bezeichnet). Zur Früherkennung
der noch wenig verbreiteten Artikel-16-Arten soll in den Mitgliedsstaaten ein Überwa-chungssystem
eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. Im Fall der
bereits weit verbreiteten Artikel-19-Arten ist davon auszugehen, dass Regulierungsmaßnahmen
eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können bzw. einen unverhältnismäßig
hohen Aufwand bedeuten würden. Aus diesem Grund wurden in Deutschland Management-
und Maßnahmenblätter abge-stimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend zur Eindämmung
dieser Arten liefern. Die finanziellen und personellen Ressourcen des behördlichen
und verbandlichen Naturschutzes unterliegen in der Praxis nicht selten Einschränkungen,
welche eine Priorisierung von Managementmaßnahmen not-wendig machen. Für invasive
Neophyten wurde bereits ein Vorschlag zur Priorisierung von Management-maßnahmen gegen
weit verbreitete und häufige Arten (darunter fallen Artikel-19-Arten der Unionsliste)
er-arbeitet (ALBERTERNST & NAWRATH 2018: „Bewertungsansatz für die Priorisierung von
Managementmaßnah-men an weit verbreiteten invasiven Pflanzenarten“ – Natur und Landschaft
93 (9/10): 439-445). Für Neozoen fehlt ein solches Priorisierungskonzept bislang.
Ziele der Leistung ist die Erarbeitung eines Priorisierungskonzeptes, analog zum Bewertungsansatz
von ALBERTERNST & NAWRATH (2018), für Managementmaßnahmen gegen folgende Artikel-19-Tierarten
der Unionsliste (Stand 2019): siehe Anlage Leistungsbeschreibung. 2.1 Datenerhebung
Gegenstand der Leistung sind die oben genannten Tierarten der Unionsliste. Zur Umsetzung
der Leistung sollen Informationen von handelnden Naturschutzakteuren eingeholt werden.
Hierzu nimmt der AN Kontakt mit Erfahrungsträgern im Umgang mit Neozoen insbesondere
in ganz Sach-sen-Anhalt (Behörden, Naturschutzverbände, wissenschaftliche Institutionen
u. a.) auf. Der AN berücksich-tigt aktuelle, auch internationale Literatur zu Vorkommen,
Biologie, Ausbreitungsverhalten, Konfliktpotential sowie Handlungsoptionen gegen die
in Rede stehenden Arten. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden
Zeichenvorrats: Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation
und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen und Termine, Zahlungen, Sonstige Festlegungen,
durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Literatur,
Anlagen zur Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Anlagen "Leistungsbeschreibung"
und "Eignungskriterien"