Nutzung der juristischen Datenbanken des Verlags C.H. Beck für Kommentar- und Zeitschriftenliteratur (beck-online.DIE DATENBANK)

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Oberlandesgericht Naumburg
Nationale Identifikationsnummer: DEE0
Postanschrift: Domplatz 10
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ADV-Referat
E-Mail:
Telefon: +49 3445282127
Fax: +49 3445282000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.olg.sachsen-anhalt.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nutzung der juristischen Datenbanken des Verlags C.H. Beck für Kommentar- und Zeitschriftenliteratur (beck-online.DIE DATENBANK)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72310000 Datenverarbeitung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag umfasst die Nutzungsrechte an online verfügbaren juristischen Kommentaren und Zeitschriften, denen in der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis hohe Bedeutung zukommt und für die das Urheberrecht beim Auftragnehmer liegt und die deshalb nur beim Auftragnehmer bezogen werden können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 658 438.99 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Naumburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst die Nutzungsrechte an online verfügbaren juristischen Kommentaren und Zeitschriften, denen in der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis hohe Bedeutung zukommt und für die das Urheberrecht beim Auftragnehmer liegt und die deshalb nur beim Auftragnehmer bezogen werden können.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
12/01/2024

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/01/2024