Beschreibung: Auszug aus der Leistungsbeschreibung: Der Untersuchungsraum für Los 1 umfasst 17 Stichprobenstellen
(STPE) für die Erfassung des Schlammpeitzgers gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden
sich in Sachsen-Anhalt innerhalb acht Landkreise (Haldensleben, Halberstadt, Wittenberg,
Dessau-Roßlau, Köthen, Burg, Stendal, Salzwedel). Der Untersuchungsraum ist bereits
festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Schlammpeitzger
abgewichen werden. Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf den Schlammpeitzger
ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe
der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen
der FFH-RL zu entsprechen. Die Probestrecke sollte repräsentativ für die unterschiedlichen
Strukturen im Untersuchungsgebiet sein (flache, schwach fließende, warme, nährstoffreiche
Gewässer des Flachlandes und kleine, weichgründige, vegetationsreiche Flachgewässer
mit überwiegend organisch geprägter Feinsedimentauflagen). Die konkrete Festlegung
der zu befischenden Teilbereiche des Gewässers treffen die Bearbeiter vor Ort. Die
Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen,
ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt. Neben der FFH-Art Schlammpeitzger
sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren. Die
Individuen sind in Größenklassen bezüglich ihrer Länge in der dafür vorgesehenen Tabelle
zu verzeichnen. Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen
dokumentiert. Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung
sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das
FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung,
als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise)
auszufüllen. 3.3 Berichte und Teilleistungen 3.3.1 Teilleistungen Der AN verfasst
schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang
dargestellt sind. Zwischen- und Endbericht zu Los 1 gelten jeweils als eine Teilleistung:
- Teilleistung 1.1: Zwischenbericht Teilleistung 1.1 enthält die gesamten Daten der
Geländeerfassungen einschließlich Fotodokumentation des Jahres 2024 - Teilleistung
1.2: Endbericht Teilleistung 1.2 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der
Geländeerfassungen des Jahres 2024 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des
Monitoringdurchgangs. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2024 durchzuführen.
Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. 3.3.2 Berichtsformat,
Dokumentation und Datenhaltung 3.3.2.1 Zwischenbericht Der Zwischenbericht enthält
alle erhobenen Daten in den folgenden Formaten: - Datenbank aller Nachweise der Fische
auf den Untersuchungsflächen als Multibase CS-Datei - Datenbank aller Nachweise der
Fische auf den Untersuchungsflächen im MS Excel-Format. - digitalisierte topographische
Daten als ArcView-shapefiles bzw. Koordinaten - digitale Fotodokumentation mit eindeutiger
Kennzeichnung einschließlich Lokalisierung der Bilddateien (Format: vorzugsweise jpg)
3.3.2.2 Endbericht Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern.
Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der
Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen. In Ermangelung
eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats: Weitere Informationen wie
Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen
und Termine, Ausführungsfristen/Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den Auftraggeber
zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Quellen entnehmen Sie bitte:
der Anlage "Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen.