Zusätzliche Informationen: Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und
zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten
oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter
die MVB hierauf unverzüglich hin. Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe
zu erklären, ob die von dem Auftraggeber vorgesehene Frist von 30 Kalendertagen für
die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist. Der Auftraggeber weist
auf § 15 Abs. (3) Satz 3; SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage
betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt. Der Auftraggeber hat
die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten!
Grundlage: SektVO § 15 Abs. (4). Der Auftraggeber kann im Verhandlungsverfahren den
Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten,
wenn er sich diese Möglichkeit in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung
zur Interessensbestätigung vorbehalten hat.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Neubau Betriebshof Nord - Interimsmaßnahme
Beschreibung: Intermismaßnahme Umfang: o Beräumung in betreffenden Bereichen o Herrichtung und Herstellung
Untergründe o Aufbau Containeranlage und Interimshallen o Infrastrukturmaßnahmen TGA
o Schlosserarbeiten in der alten Wartungshalle Planungsanlagen: o Zeichnungen und
Details (aus der Aufbauphase) o Grundrisse (Auszüge geplante Funktionsbereiche) o
Baustelleneinrichtung/Logistik o Fotodokumentationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise)
der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen - Eigenerklärung, dass keine
Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe
gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1)
Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass
das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
- Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer. Bitte benennen Sie uns die Dateien,
die die geforderten vergleichbaren Referenzen enthalten. - Es gelten nur die Kriterien
als erfüllt, auf die sich die Prüfung der PQ-Stelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass
im Falle der Bezugnahme auf die PQ Nachweise und Erklärungen (insbesondere vergleichbare
Referenzen), die im AVPQ/ PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen
des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind
zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen. - Eigenerklärung,
dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. - Ggf. Eignungsnachweis
durch Angabe der PQ-Nummer. Bitte benennen Sie uns die Dateien, die die geforderten
vergleichbaren Referenzen enthalten. - Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf
die sich die Prüfung der PQ-Stelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der
Bezugnahme auf die PQ Nachweise und Erklärungen (insbesondere vergleichbare Referenzen),
die im AVPQ/ PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen,
nicht nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat
mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische
und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen. - Auflistung
von vergleichbaren Referenzen für die ausgeschriebene Leistung (Auftraggeber + entsprechender
Ansprechpartner, Auftragswert, Auftragsgröße) HINWEIS: Mit Ihrem Angebot / Teilnahmeantrag
sind Referenzen aufzuführen, um die Eignung des Bieters nachzuweisen. Hier muss mindestens
EINE Referenz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachgewiesen werden.
- Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer. Bitte benennen Sie uns die Dateien,
die die geforderten vergleichbaren Referenzen enthalten. - Es gelten nur die Kriterien
als erfüllt, auf die sich die Prüfung der PQ-Stelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass
im Falle der Bezugnahme auf die PQ Nachweise und Erklärungen (insbesondere vergleichbare
Referenzen), die im AVPQ/ PQ-VOB enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen
des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind
zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. - Formulare des Formularsatzes
zum Landesvergabegesetz LSA
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder
Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist 14-Tage nach Zuschlag, im Original, an den Auftraggeber
zu übergeben! Anzahlungsrechnung gegen Anzahlungsbürgschaft. Mängelanspruchsbürgschaft:
3 v. H. Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 v. H.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-13+01:0011:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zum 13.02.2024, 11:00 Uhr,
ausschließlich Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen sind. Die Angebotsunterlagen
sind erst nach Prüfung der Teilnahmeanträge und der darauffolgenden Aufforderung zur
Angebotsabgabe einzureichen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Elektronische Rechnungslegung nach Struktur des AG. Dazu wird die PSP-Struktur mit
dem LV vorgegeben. Auf dieser Grundlage hat der Bieter nach Auftragserteilung einen
Zahlungsplan zu entwerfen. Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem
AN abgestimmt. Die Abschlagsrechnungen sind durch eine prüfbare Aufstellung über die
erbrachten Leistungen gemäß der vorgegebenen Struktur kumuliert nachzuweisen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
wenn: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt