Beschreibung: 2 Leistungsumfang 2.1 Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen
Der Untersuchungsraum für die Erfassung der Krebsarten umfasst die in Anlage 1.2,
Tab. 1 aufgeführten Gewässer bzw. Gewässerabschnitte. Die Abb.1 in Anlage 1.1 zeigt
die Lage im Land. Es soll möglichst nicht von den definierten Untersuchungsgebieten
abgewichen werden. Aus den Gebieten 1 und 2 sind frühere Vorkommen des Edelkrebses
belegt. In den benannten Untersuchungsgebieten sind durch den AN geeignete Untersuchungsstandorte
im Gelände festzulegen. Pro Untersuchungsgebiet (Tab. 1) ist ein konkreter Untersuchungsstandort
mit 10 Krebskörben einzurichten (s. Ziffer 2.2.1). Für die Einrichtung der Probestellen
für den Edelkrebs, die Erhebung von Bestands-, Habitat- und Beeinträchtigungsparametern
des Edelkrebses sowie die Bewertung gelten die methodischen Vorgaben des Bewertungsschemas
von TROSCHEL 2006 (Anlage 1.3). Die in diesem Schema geforderten Angaben sind in Form
eines FFH-Feldprotokolls im Gelände zu protokollieren (Anlage 1.4; s. auch Anforderungen
aus Ziffer 2.2.2). 2.2 Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten 2.2.1 Auswahl
der konkreten Untersuchungsfläche Die Leistungsbeschreibung ist überwiegend funktional.
Der AN holt die für die Erfassung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie
das Einvernehmen der jeweiligen Gewässereigentümer selbständig ein und dokumentiert
dies gegenüber dem AG. In den Untersuchungsgebieten sind durch den AN konkrete Untersuchungsstandorte
bzw. Probestrecken festzulegen, die sich an früheren Nachweisen und den Habitatstrukturen
orientieren sollen, wobei FFH-Gebietsgrenzen nicht zwingend zu berücksichtigen sind.
Eine Probestrecke bzw. -fläche zur Untersuchung des Edelkrebses soll, je nach Möglichkeit
im Gelände, eine Länge zwischen 100 m und 500 m aufweisen. Die Krebserfassung erfolgt
an den ausgewählten Probestellen mittels des Einsatzes von köderbestückten Krebskörben.
Als Köder soll Leber (Schwein oder Rind) oder Fisch verwendet werden. Die beköderten
Krebskörbe werden vornehmlich an strömungsberuhigten Stellen der Gewässer, wie beispielsweise
tiefen Kolken, platziert. Zur zusätzlichen Stabilisierung werden die Körbe mit Leinen
vor dem Wegdriften geschützt. Es ist darauf zu achten, dass die Krebskorbeingänge
unter Wasser liegen und Kontakt zum Untergrund haben, so dass die Krebse das Innere
der Reusen ungehindert erreichen können. Pro Untersuchungsstandort/Probestrecke sollen
zehn nummerierte Krebskörbe (1-10) zum Einsatz kommen, die über einen Zeitraum von
ca. 1 Woche etwa alle zwei Tage kontrolliert und gleichzeitig neu beködert werden
(insgesamt drei Kontrollgänge pro Korb im Gewässer/Gewässerabschnitt). Die Desinfektion
der Krebskörbe ist vor dem Wechsel der Probestellen dringend erforderlich, um möglichen
Krankheitserregern (Krebspest) vorzubeugen (handelsübliches Desinfektionsspray mit
Wirksamkein gegen Pilze o.ä.). Die für die Erfassung aufgewendeten Zeiten sind jeweils
zu dokumentieren, um die methodische Vergleichbarkeit von Untersuchungen beurteilen
zu können. In Abhängigkeit von Witterungsverhältnissen sollen die Erfassungen zu den
für den Edelkrebs am besten geeigneten Monaten, d.h. zwischen Anfang Mai und Ende
Oktober, durchgeführt werden. Alle Erfassungsarbeiten sind 2024 abzuschließen. 2.2.2
Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern 2.2.3 Bewertung des Erhaltungszustandes
... und weitere. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats:
Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung,
Berichte, Teilleistungen und Termine, Ausführungsfristen/Zahlungen, Sonstige Festlegungen,
durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Quellen
entnehmen Sie bitte: der Anlage "Leistungsbeschreibung", Abbildungen und der weiteren
Anlagen.