Deutschland - Bereitstellung von Software - Rahmenvertrag Handelspartner Microsoft

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Handelspartner Microsoft
Beschreibung: Gegenstand des zu schließenden Rahmenvertrags ist der Abruf von Produkten aus einem zu schließenden Erneuerungsvertrag zum Konzernvertrag (Enterprise Agreement) im Rahmen des MBSA ("Mantelvertrag") zwischen Microsoft und dem BMI zur Beschaffung und Nutzung von Software und Online-Services von Microsoft
Kennung des Verfahrens: 2691e81c-6a72-45d1-b6e4-ef8f1a9a4440
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: Yes
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Mit § 15 Abs. 3 VgV muss nicht notwendigerweise eine extreme Dringlichkeit vorliegen. Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber die Ereignisse, die zur Dringlichkeit der Beschaffung geführt haben, nicht vorhersehen konnte oder gar selbst verschuldet hat. Hat ein Auftraggeber allerdings seit geraumer Zeit auf eine entsprechende Auftragsvergabe hingearbeitet und war er aus äußeren Gründen an einer früheren Bekanntmachung des Wettbewerbs gehindert, können solche Umstände eine Fristverkürzung um das erforderliche Maß rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Verfahren strebt die Auftraggeberin den Abschluss eines Rahmenvertrages zum Abruf von Produkten aus einem zu schließenden Erneuerungsvertrag zum Konzernvertrag (Enterprise Agreement) im Rahmen des MBSA ("Mantelvertrag") zwischen Microsoft und dem BMI zur Beschaffung und Nutzung von Software und Online-Services von Microsoft über den 01.01.2024 hinaus an. Während sich der entsprechende Abschluss des Vertrages aufgrund nicht vorhersehbarer äußerer Umstände verzögert hat, muss dieser nunmehr aus lizenzrechtlichen Gründen zwingend im Januar 2024 erfolgen. Die Auftraggeberin als größte gesetzliche Krankenkasse in Sachsen-Anhalt und Teil der Kritischen Infrastruktur benötigt eine ungebrochene Lizenznutzung zur Aufrechterhaltung ihres gesetzlichen Auftrags zur Versorgung der Versicherten mit Krankenkassenleistungen. All dieses begründet in seiner Gesamtheit eine hinreichende Dringlichkeit, die die Einhaltung der Fristen des § 15 Abs. 2 VgV unter weiterer Berücksichtigung des § 134 GWB unmöglich macht.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Mit dem Wirksamwerden des zu schließenden Rahmenvertrages muss die bezugs- und beitrittsberechtigte Auftraggeberin unmittelbar in die Lage versetzt werden, ihren Beitritt zum Enterprise Agreement (EA) Vertrag mit Microsoft für eine Laufzeit von vier (4) Jahren zum EA vollziehen zu können. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages muss zugleich jedes über das EA bezugsfähige Microsoft Produkt durch die Auftraggeberin abgerufen werden können. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in den Mengengerüsten der Anlage 2 zum Rahmenvertrag (Preisblatt) zur Mindestabnahme von 2500 (zweitausendfünfhundert) M365 Enterprise E5, 10 (zehn) Microsoft Visio Plan 2 Lizenzen, 10 (zehn) Microsoft Project Plan 3 Lizenzen, 10 (zehn) Lizenzen zur Verlängerung Software Assurance SQL Server Enterprise Core sowie 4 (vier) Lizenzen zur Verlängerung Software Assurance SQL Server Standard Core (= initiale Menge). Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme weiterer Lizenzen über die initiale Menge hinaus besteht nicht.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72268000Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7,290,000EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 7,290,000EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAH5YC 1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAH5YC zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAH5YC
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Handelspartner Microsoft
Beschreibung: Die Auftraggeberin schreibt einen Rahmenvertrag mit einem lizensierten Handelspartner zum Abruf von Produkten aus einem zu schließenden Erneuerungsvertrag zum Konzernvertrag (Enterprise Agreement) im Rahmen des MBSA ("Mantelvertrag") zwischen Microsoft und dem BMI zur Beschaffung und Nutzung von Software und Online-Services von Microsoft aus. Für den Rahmenvertrag zur Gewinnung eines entsprechenden Handelspartners ist eine Laufzeit von ca. 4 Jahren, beginnend unmittelbar nach Zuschlagserteilung, vorgesehen. Mit dem Wirksamwerden des zu schließenden Rahmenvertrages muss die bezugs- und beitrittsberechtigte Auftraggeberin in die Lage versetzt werden, ihren Beitritt für eine Laufzeit von vier (4) Jahren zum EA vollziehen zu können. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages muss zugleich jedes über das EA bezugsfähige Microsoft Produkt durch die Auftraggeberin abgerufen werden können.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72268000Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Der Rahmenvertrag tritt unmittelbar nach Zuschlagserteilung in Kraft und endet , ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem 31.12.2027. Der Erwerb der Microsoft-Produkte und -Lizenzen erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss im Januar 2024.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Licensing Solution Partner und Enterprise Software Advisor
Beschreibung: Mindestanforderung: Der Bieter muss den Status als Licensing Solution Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) innehaben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Mindestanforderung: Das Bestehen des Unternehmens ist durch einen Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.08.2023), nachzuweisen. Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung und Rechtsform der Gesellschaft, die Tätigkeitsbereiche sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: - ausgefüllte Referenzliste Mindestanforderung: Es sind drei Referenzen aus dem hier einschlägigen Tätigkeitsfeld nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen und dürfen nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein. Maßgeblich ist dabei ausschließlich die Anzahl der vermittelten Microsoft M365 E5 Lizenzen. Die Referenz ist vergleichbar, wenn über diese eine Vermittlung von mindestens 2.000 der genannten Lizenzen nachgewiesen wird.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAH5YC/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRAH5YC
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-05+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Insbesondere aufgrund der Dringlichkeit des Verfahrens werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-05+01:0010:01:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-05+01:0010:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG; - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 (sogen. Russlandsanktionen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Hier nicht einschlägig, da die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre nicht übersteigt.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Sachsen - Anhalt
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Registrierungsnummer: DE258393558
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Katja Wartenberg
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internetadresse: http://www.dtvp.de/Center
Profil des Erwerbers: http://www.dtvp.de/Center
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49391287845327
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7f00fdc5-bea3-4ab2-8b09-2d7f0dbd694b- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-20+01:0013:58:25+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00774462-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21Z