Deutschland - Röntgenkontrollausrüstung - Röntgenverifikationssystem

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Röntgenverifikationssystem
Beschreibung: Ziel ist es, zwei Röntgenverifikationssysteme inkl. einer Stereotaxie Bestrahlungssoftware für die beiden installierten Truebeam-Linearbeschleuniger zu beschaffen. Die beiden vorhandenen Linearbeschleuniger sind bis auf den MLC baugleich. Mit der Beschaffung dieser Systeme/Software, ist ein Parallelbetrieb bzw. Wechselbetrieb an beiden Geräten möglich. Zusätzlich ermöglicht diese spezielle Software, einen deutlichen Fortschritt des vorhandenen Systems in Sachen Planung von Stereotaxien und verbessert wesentlich die die Sicherheit und die Verlässlichkeit von Applikationen von Stereotaxien. Anforderungen: - Stereotaktische, kraniale und extra-kraniale Patientenpositionierung mit kV-Röntgenquellen anhand von Knochenstrukturen oder implantierter Marker an zwei identischen Linearbeschleunigern - Jeweils: Beschleuniger-unabhängiges System soll die Möglichkeit der Positionierung und Verifikation anhand knöcherner Strukturen und implantierter Marker auch während der Bestrahlung ermöglichen - Eine Verifikation der Patientenposition sowie eine entsprechende Korrektur anhand von kV-Bildgebung ist auch bei ausgelenktem Behandlungstisch und unter allen, auch non-koplanaren, Tischwinkeln möglich - Kombination aus Röntgen-Bildgebung sowie einer Oberflächen-Bildgebung, welche durch eine hybride Kamera-Lösung aus 3D-Lichtprojektion und Thermo-Kamera um eine vierte Dimension erweitert ist und damit höchste Präzision gewährleistet - Die Lage des Patienten kann während der Behandlung auch unabhängig der Gantry-Position verifiziert und korrigiert werden - Möglichkeit einer automatischen Unterbrechung der Behandlung im Falle der Detektion einer Patientenbewegung im Sub-Millimeter Bereich - Vollautomatische, patientenspezifische Segmentierung von Risikostrukturen auf den patientenindividuellen MRT-Bildern - Automatisierte Erstellung eines Planes zur hochpräzisen Bestrahlung multipler Hirnmetastasen unter einem singulären Isozentrum mit dynamisch-konformalen Bögen - SRS / SBRT Planungssoftware erlaubt die elastische Fusion von CT- und MRT-Datensätzen sowie eine automatisierte und richtlinienbasierte Vordefinition eines klinischen Zielvolumens, basierend auf den konturierten Tumorvolumina auch im komplexen Falle spinaler Indikationen - Automatisierte Optimierung der Verteilung sowie der Länge der Bestrahlungsbögen entsprechend eines 4pi-Ansatzes - Option der Dosiskalkulation anhand von Pencil-Beam-, sowie Monte Carlo-Algorithmen - Vollautomatische und vor allem elastische Bildfusion aller gängigen Bildgebungsmodalitäten - Vollständige Vernetzung mit anderen klinischen Disziplinen (Neurochirurgie, HNO, MKG, etc.) über die Nutzung gemeinsamer Bild- sowie Behandlungsdaten Die genannten Leistungsparameter der Exactrac Systeme sind derzeit von keinem anderen Hersteller außer dem originären Hersteller, Firma Brainlab, in dieser Form erbracht werden. Das Exactac System bzw. die allein dazu passende Stereotaxie Bestrahlungsplanungssoftware sind in ihrer Gesamtleistungsbreite Alleinvertreter.
Kennung des Verfahrens: 4880ef67-3c03-4457-b8e6-b466cfa13ee8
Interne Kennung: 47/2023/EU/E15
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 38582000Röntgenkontrollausrüstung
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik für Strahlentherapie
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Röntgenverifikationssystem
Beschreibung: Ziel ist es, zwei Röntgenverifikationssysteme inkl. einer Stereotaxie Bestrahlungssoftware für die beiden installierten Truebeam-Linearbeschleuniger zu beschaffen. Die beiden vorhandenen Linearbeschleuniger sind bis auf den MLC baugleich. Mit der Beschaffung dieser Systeme/Software, ist ein Parallelbetrieb bzw. Wechselbetrieb an beiden Geräten möglich. Zusätzlich ermöglicht diese spezielle Software, einen deutlichen Fortschritt des vorhandenen Systems in Sachen Planung von Stereotaxien und verbessert wesentlich die die Sicherheit und die Verlässlichkeit von Applikationen von Stereotaxien. Anforderungen: - Stereotaktische, kraniale und extra-kraniale Patientenpositionierung mit kV-Röntgenquellen anhand von Knochenstrukturen oder implantierter Marker an zwei identischen Linearbeschleunigern - Jeweils: Beschleuniger-unabhängiges System soll die Möglichkeit der Positionierung und Verifikation anhand knöcherner Strukturen und implantierter Marker auch während der Bestrahlung ermöglichen - Eine Verifikation der Patientenposition sowie eine entsprechende Korrektur anhand von kV-Bildgebung ist auch bei ausgelenktem Behandlungstisch und unter allen, auch non-koplanaren, Tischwinkeln möglich - Kombination aus Röntgen-Bildgebung sowie einer Oberflächen-Bildgebung, welche durch eine hybride Kamera-Lösung aus 3D-Lichtprojektion und Thermo-Kamera um eine vierte Dimension erweitert ist und damit höchste Präzision gewährleistet - Die Lage des Patienten kann während der Behandlung auch unabhängig der Gantry-Position verifiziert und korrigiert werden - Möglichkeit einer automatischen Unterbrechung der Behandlung im Falle der Detektion einer Patientenbewegung im Sub-Millimeter Bereich - Vollautomatische, patientenspezifische Segmentierung von Risikostrukturen auf den patientenindividuellen MRT-Bildern - Automatisierte Erstellung eines Planes zur hochpräzisen Bestrahlung multipler Hirnmetastasen unter einem singulären Isozentrum mit dynamisch-konformalen Bögen - SRS / SBRT Planungssoftware erlaubt die elastische Fusion von CT- und MRT-Datensätzen sowie eine automatisierte und richtlinienbasierte Vordefinition eines klinischen Zielvolumens, basierend auf den konturierten Tumorvolumina auch im komplexen Falle spinaler Indikationen - Automatisierte Optimierung der Verteilung sowie der Länge der Bestrahlungsbögen entsprechend eines 4pi-Ansatzes - Option der Dosiskalkulation anhand von Pencil-Beam-, sowie Monte Carlo-Algorithmen - Vollautomatische und vor allem elastische Bildfusion aller gängigen Bildgebungsmodalitäten - Vollständige Vernetzung mit anderen klinischen Disziplinen (Neurochirurgie, HNO, MKG, etc.) über die Nutzung gemeinsamer Bild- sowie Behandlungsdaten Die genannten Leistungsparameter der Exactrac Systeme sind derzeit von keinem anderen Hersteller außer dem originären Hersteller, Firma Brainlab, in dieser Form erbracht werden. Das Exactac System bzw. die allein dazu passende Stereotaxie Bestrahlungsplanungssoftware sind in ihrer Gesamtleistungsbreite Alleinvertreter.
Interne Kennung: 47/2023/EU/E15
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 38582000Röntgenkontrollausrüstung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Klinik für Strahlentherapie
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: 100% Preis
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Organisation, die die Zahlung ausführt: Brainlab Sales GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,923,000EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 1,923,000EUR
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Registrierungsnummer: DE 811 640 443
Abteilung: Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391-6715152
Internetadresse: http://intranet.med.ovgu.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 03455141536
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4934-55141529
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Brainlab Sales GmbH
Registrierungsnummer: DE 213 505 546
Postanschrift: Olof-Palme-Straße 9
Stadt: München
Postleitzahl: 81829
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (89) 99 15 68 0
Internetadresse: https://www.brainlab.com/de/
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die die Zahlung ausführt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2a5b21e8-2163-4690-9725-8716e3d4c260- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-20+01:0008:35:54+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00775887-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21Z