Beschreibung: -Angaben des Unternehmens, dass bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
(vgl. § 46Abs. 3 Nr. 1 VgV) ggf. inkl. Mindestanforderungen für Vergleichbarkeit.
Los 1 Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Geschäftsjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen,
bei denen die Lph. 8 ab 01/2013 (vollständig) erbracht worden sind. Mindestanforderungen
an die Unternehmensreferenz: Los 1 -Der Bieter (Unternehmen) muss jeweils eine Leistung
für: Objektplanung Verkehrsanlagen (VA) gemäß § 47, Lph. 8 und 9 i. V. m. Anlage 13
HOAI 2021 im Zuge von Bundesautobahnen für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau
bzw. den Neubau von Verkehrsanlagen , erbracht haben, die jeweilige Referenzbeschreibung
ist dem Angebot beizufügen. -Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens eine Örtliche
Bauüberwachung (BÜ) als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3. i. V. m. Anlage 13 HOAI
2021 im Zuge von Bundesautobahnen für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw.
den Neubau von Verkehrsanlagen, erbracht haben, die jeweilige Referenzbeschreibung
ist dem Angebot beizufügen. Los 2 Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber akzeptiert
auch Referenzen, die ab 01/2018 (vollständig) erbracht worden sind. Mindestanforderungen
an die Unternehmensreferenz: Los 2 -Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens jeweils
eine Leistung für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen (SiGeKo) beim
Bau von Verkehrsanlagen erbracht haben, die Referenzbeschreibung ist dem Angebot beizufügen.
- Angaben zu technischen Fachkräften (berufliche Befähigung), die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und für die Qualität der Leistung
verantwortlich sind (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Mindestanforderungen an die berufliche
Befähigung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen und für die Qualität der Leistung verantwortlich sind: Los
1 Es müssen - Einen BOL für Verkehrsanlagen und einen ständigen Vertreter beide mit
der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig - Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung
nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer an Autobahnen)
für den BOL (nicht Stellvertreter) - Zwei BÜ für Verkehrsanlagen und einen ständigen
Vertreteralle mit mindestens der Qualifikation staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung
Bautechnik, Schwer-punkt Tiefbau oder gleichwertig mit Berufserfahrung von mindestens
drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau -Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung
nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer an Autobahnen)
für mindestens einen BÜ (nicht Stellvertreter) - Einen BÜ für Ingenieurbauwerke und
einen ständigen Vertreter alle mit der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig Los
2 Es müssen 1 SiGeKo und 1 ständiger Vertreter beide mit der Qualifikation Ingenieur
oder gleichwertig vorgewiesen werden -für SiGeKo und ständigen Vertreter Qualifikationsnachweis
SiGeKo-Lehrgang gemäß RAB 30, An- lage C - Mindestanforderungen an die Persönliche
Referenzen: Los 1 - BOL und Vertreter: jeweils mindestens 1 Objektplanungsleistung
für Verkehrsanlagen, Lph. 8 Bauober-leitung im Zuge von Bundesfernstraßen für die
Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Verkehrsanlagen - BÜ und Vertreter:
jeweils mindestens 1 Örtliche Bauüberwachung im Zuge von Bundesfernstraßen für die
Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Verkehrsanlagen - BÜ IBW und
Vertreter: jeweils mindestens 1 Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke im Zuge
von Bundesfernstraßen für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau
von Ingenieurbauwe-ken Los 2 - SiGeKo und Vertreter: jeweils mindestens 1 Leistung
für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) beim Bau von Verkehrsanlagen
auf Bundesfernstraßen -Angaben zu Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität
(vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV); Mindeststandard zu Qualitätssicherung für Los 1 und
Los 2: Qualitätssicherung analog DIN EN ISO 9001 bzw. betriebsinternes QMS-System,
dass den Regelungen der DIN EN ISO 9001 entspricht. -Angabe der durchschnittlichen
jährlichen Beschäftigungzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Hrührungskräfte
(vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV); Mindestanzahl für die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten abgeschlossenen
drei Jahren. Mindestanzahl im Mittel der letzten 3 Jahre: Los 1 2 Ing. als BOL 5 Ing.
als BÜ Los 2 2 Ing. als SiGeKo -Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstungüber
die der Bieter zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV);
Los 1: iTWO oder gleichwertige AVA-Software, Möglichkeit der Einrichtung der Übertragung
großer Datenmengen über einen externen Server Los 2: Möglichkeit der Einrichtung der
Übertragung großer Datenmengen über einen externen Server -Nachweise mittels Angabe
im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung für Los 1 C03 (Eignungskriterien)" - Nachweise
mittels Angabe im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung für Los 2 C12 (Eignungskriterien)"
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV), falls zutreffend
(Nachweis mittels Angabe im Vordruck: "C08_EU-Verzeichnis_Unterauftragnehmer_Los 1"
bzw. "C17_EU-Verzeichnis_Unterauftragnehmer_Los 2" und ggf "C09_Verzeichnis anderer
Unternehmen (Eignungsleihe)_Los 1" bzw. "C18_Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)_Los
2" sowie ggf. entsprechende Erklärungen des Nachunternehmers zur Erfüllung der Mindestanforderungen
an die Eignung). Auf Verlangen der Vergabestelle: -Benennung der Unterauftragnehmer