Beschreibung: 1. Allgemeine Methodik, Untersuchungsraum und zeitlicher Rahmen Die Verbreitung des
Feldhamsters ist in Form der Belegung von 10 x 10 km-Rasterfeldern (RF) der Europäischen
Umweltagentur (EEA-Grid) innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zu erfassen (siehe Anlage
1e, Abb. 3). Hierfür sind repräsentative Erfassungen in besonders geeigneten Habitaten
der betreffenden Rasterfelder durchzuführen. Die Geländeuntersuchungen erfolgen in
RF, in denen eine Feldhamsterbesiedlung nicht hinreichend sicher durch Nachweise jüngeren
Datums (zurückliegende und laufende FFH-Berichtsperiode, Daten ab 2018) belegt ist.
Folgende RF sind auf ihrem Anteil an der Landesfläche Sachsen-Anhalts zu bearbeiten
(siehe Anlage 1f, Abb. 4): 10 RF: 10kmE447N311, 10kmE446N312, 10kmE447N312, 10kmE445N313,
10kmE446N313, 10kmE447N313, 10kmE446N314, 10kmE447N314, 10kmE446N315, 10kmE447N316
Die oben benannte Anzahl der RF ist als Kalkulationsgrundlage für die Angebotserstellung
heranzuziehen. Für die Kalkulation ist ein durchschnittlicher zu erwartender Kartieraufwand
(Arbeitsstunden) für ein vollständiges RF (10x10 km) zugrunde zu legen. Es ist zu
berücksichtigen, dass an der Landesgrenze angeschnittene RF und großflächig nicht
ackerbaulich genutzte RF (z.B. Städte, Tagebaue, Wälder) nur anteilig mit reduzierter
Kartierfläche untersucht werden sollen. Die im Rahmen der Auftragserfüllung tatsächlich
bearbeitete Anzahl der RF kann die o.g. Zahlen sowohl unter- als auch überschreiten.
Sie ist u.a. davon abhängig, ob bzw. wie schnell die Geländeerfassungen zu Nachweisen
und damit zu einer Rasterfeldbelegung führen; ggf. ist die kostenneutrale Bearbeitung
zusätzlicher RF mit dem AG abzustimmen, falls die vorgegebenen RF frühzeitig vollständig
bearbeitet sind. Sollten während der Vertragsbearbeitung neue Nachweise (ab 2018)
aus anderen Quellen bekannt werden, die eine Präsenz des Feldhamsters hinreichend
belegen, sind die betreffenden RF nicht im Gelände zu bearbeiten und sind kostenneutral
in Abstimmung mit dem AG zu wechseln. Es ist zu berücksichtigen, dass naturgemäß insbesondere
mit fortschreitender Vertragsbearbeitung mit Wechsel einzelner zu bearbeitender RF
zu rechnen ist. Die Kartierung der vorgegebenen RF im Gelände ist in den Untersuchungsjahren
2024 und 2025 durchzuführen. Dabei ist für die Jahre folgender Umfang der auszuführenden
Arbeiten anzustreben: 2024: ca. 35 % der Erfassungsarbeiten 2025: ca. 65 % der Erfassungsarbeiten
Abweichungen im Hinblick auf die Jahresscheiben sind im Umfang von bis zu 10 % möglich.
2. Erfassungsarbeiten einschließlich Vorarbeiten 2.1 Auswahl geeigneter Untersuchungsflächen
und Festlegung konkreter Kartierzeiten Die Geländeerfassungen erfolgen auf für eine
Hamsterbesiedlung besonders geeigneten Ackerflächen (günstige Bodenverhältnisse, Anbaukultur:
überwiegend Winterweizen). Die konkret zu bearbeitenden Schläge sind durch den AN
auszuwählen (Bodenverhältnisse, Anbaukulturen, erforderlicher logistischer Aufwand).
Dabei soll die Wahrscheinlichkeit eines Hamsternachweises nach Möglichkeit maximiert
werden. Mögliche konkrete Erfassungszeiträume (Kartierzeiten) für die Flächen (Kartierfähigkeit
in Abhängigkeit von der Flächenbewirtschaftung sowie Jahreszeit bzw. Hamsteraktivität)
sind durch den AN festzulegen. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der detaillierten
Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen (Anlagen), da hier kein ausreichender
Zeichenvorrat zur Verfügung steht.