Beschreibung: Das Leistungsspektrum des Auftragnehmers umfasst Übernahme, Umschlag und Verwertung
von Altpapier. Der Begriff "Altpapier" erfasst jedenfalls einen nach der jeweils geltenden
Abstimmungsvereinbarung auf die Stadt entfallenden Anteil an dem gemeinsam erfassten
Gemisch aus kommunalen Altpapieren und Verkaufverpackungen im Sinne des VerpackG.
Darüber hinaus hängt der Umfang der weiter zu verwertenden PPK-Mengen davon ab, inwieweit
die Systembetreiber künftig die Herausgabe von Altpapier verlangen. Bislang sind die
gesammelten mit den zu verwertenden Mengen quasi identisch, da alle Systembetreiber
die Stadt mit der Verwertung der auf sie entfallenden Mengenanteile beauftragt haben.
Je nach Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung erfasst das Leistungsspektrum
des Auftragnehmers im Einzelnen Folgendes: . die Übernahme des von der Stadtpflege
angelieferten Altpapiers an einer vom Auftragnehmer (oder dessen Unterauftragnehmer)
zu stellenden Übernahme-/Übergabestelle im Radius von 20 km vom Sitz der Stadtpflege,
. die Verwiegung der angelieferten Altpapiermengen, . den Umschlag der übernommenen
Mengen in folgendem Sinne: - Bereitstellung von Altpapieranteilen zur Herausgabe an
die Systembetreiber, soweit diese eine Herausgabe verlangen, - Bereitstellung der
weiteren Mengen für den Transport zur Verwertung (sofern ein solcher Transport erforderlich
ist, weil die Übernahmestelle nicht mit der Verwertungsanlage identisch ist), . die
Verwertung der Mengenanteile, welche auf die Stadt entfallen, sowie derjenigen Mengenanteile,
welche nach Bereitstellung an die Herausgabe verlangenden Systembetreiber verbleiben,
. einschließlich dafür erforderlicher Transporte zu vorgesehenen Verwertungsanlagen,
z. B. Papierfabrik(en), wenn nicht mit der Übergabestelle identisch, . die Verwertung
und/oder Beseitigung von Störstoffen, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden
Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen, . nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung
und des Entsorgungsvertrages. Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich
auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 15 01 01 sowie 20 01 01 (Abfallbezeichnung:
Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV).
Wie schon dargestellt beinhaltet die Leistung zum Vertragsbeginn aufgrund von Beauftragungen
der Stadt durch die Systembetreiber nicht nur die Übernahme und den Umschlag sämtlicher
angelieferter PPK-Mengen, sondern auch die Verwertung der angelieferten Mengen. Sollte
im Zuge der neuen Abstimmungsvereinbarung weiterhin die gemeinsame Verwertung durch
die Stadtpflege vereinbart werden, wird sich an dieser Konstellation, die der derzeitigen
Entsorgungspraxis zugrunde liegt, wenig ändern. Selbst wenn eine gemeinsame Verwertung
künftig nicht mehr für alle Systembetreiber vereinbart werden sollte, bleiben dennoch
alle angelieferten Mengen an der Übernahmestelle zu übernehmen und zu verwiegen. Es
sind auch alle übernommenen Mengen umzuschlagen, wobei der Umschlag sich in den folgenden
Formen darstellen kann: - Soweit Mengen von den Systembetreibern herausverlangt werden,
sind diese vom Auftragnehmer im Auftrag der Stadtpflege an die Sytembetreiber herauszugeben,
d. h. zur Abholung durch diese an der Übernahmestelle bereitzustellen, wobei die näheren
Bestimmungen hierzu (z. B. zum Feuchtegehalt u. a.) von der Stadtpflege mit den Systembetreibern
geregelt werden. - Soweit Mengen von der Stadtpflege als eigene Mengenanteile oder
aber im Auftrag der Systembetreiber zu verwerten sind, sind diese Mengen wiederum
zur Abholung für den weiteren Transport, der ebenfalls vom Auftragnehmer sicherzustellen
ist, bereitzustellen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer das Ergebnis der Verhandlungen
zur Abstimmungsvereinbarung, welche die Stadt bis Ende 2023 anstrebt, unverzüglich
mit und gibt ihm an, welcher Mengenanteil ggf. für welchen Systembetreiber bereitzustellen
ist.