Optimierte Nutzung des Wehr Neuwerbens für die Havelpolderflutung Referenznummer der Bekanntmachung: 16/N/0256/GN-N1

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Nord
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-581226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Optimierte Nutzung des Wehr Neuwerbens für die Havelpolderflutung

Referenznummer der Bekanntmachung: 16/N/0256/GN-N1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Optimierte Nutzung des Wehr Neuwerbens für die Havelpolderflutung

Los-Nr.: 16/N/0256/GN
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Hauptort der Ausführung:

Deutschland, Sachsen-Anhalt, Landkreis Stendal, Neuwerben

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Sicherheits- und gesundheitsschutzkoordionation gemäß BaustellV Los 2 Massivbau, Los 3;

Stahlwasserbau und Los 4 elektronische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/06/2018
Ende: 30/06/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2013/S 155-270921

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 12/N/389/GN
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für die Instandsetzung Wehr Neuwerben

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
23/07/2013
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Pöyry Deutschland GmbH/ IWU GmbH Neuruppin
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 3
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1 348 440.52 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Hauptort der Ausführung:

Deutschland, Sachsen-Anhalt, Landkreis Stendal, Neuwerben

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Sicherheits- und gesundheitsschutzkoordionation gemäß BaustellV Los 2 Massivbau, Los 3

Stahlwasserbau und Los 4 elektronische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/06/2018
Ende: 30/06/2025
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 40 246.42 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
Postanschrift: Ellerried 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Der AN bietet die Aktualisierung der Vergütungsgrundlage mit entsprechender Anpassung des Honorars und des Leistungszeitraumes für die

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Los 2 - Massivbau und

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Los 3 - Stahlwasserbau an.

Die aufgeführten Leistungen wurden auf Basis des VOF-Auftrages an bei AFRY mit Vertrag-Nr. 16/N/0256/GN vom 20.04.2016 abgerufen.

Grundlage des Honorars für den VOF-Auftrag bildet die Kostenberechnung. Mit der 1. Nachtragsvereinbarung vom 15.01.2021 wurde durch die notwendige Umstellung des Baugrubenkonzeptes mit einhergehendem Leistungszuwachs zusätzlicher und geänderter Leistungen im Bauvertrag Los 2 - Massivbau und infolgedessen erhöhten Überwachungs- und Koordinierungsaufwandes eine abweichende Honorarregelung frei vereinbart.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Verlängerung der Bauzeit

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 74 238.13 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 84 558.73 EUR