Optimierte Nutzung des Wehr Neuwerbens für die Havelpolderflutung Referenznummer der Bekanntmachung: 16/N/0256/GN-N1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Nord
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-581226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Optimierte Nutzung des Wehr Neuwerbens für die Havelpolderflutung
Optimierte Nutzung des Wehr Neuwerbens für die Havelpolderflutung
Deutschland, Sachsen-Anhalt, Landkreis Stendal, Neuwerben
Sicherheits- und gesundheitsschutzkoordionation gemäß BaustellV Los 2 Massivbau, Los 3;
Stahlwasserbau und Los 4 elektronische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen für die Instandsetzung Wehr Neuwerben
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 3
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Deutschland, Sachsen-Anhalt, Landkreis Stendal, Neuwerben
Sicherheits- und gesundheitsschutzkoordionation gemäß BaustellV Los 2 Massivbau, Los 3
Stahlwasserbau und Los 4 elektronische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Postanschrift: Ellerried 5
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Der AN bietet die Aktualisierung der Vergütungsgrundlage mit entsprechender Anpassung des Honorars und des Leistungszeitraumes für die
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Los 2 - Massivbau und
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Los 3 - Stahlwasserbau an.
Die aufgeführten Leistungen wurden auf Basis des VOF-Auftrages an bei AFRY mit Vertrag-Nr. 16/N/0256/GN vom 20.04.2016 abgerufen.
Grundlage des Honorars für den VOF-Auftrag bildet die Kostenberechnung. Mit der 1. Nachtragsvereinbarung vom 15.01.2021 wurde durch die notwendige Umstellung des Baugrubenkonzeptes mit einhergehendem Leistungszuwachs zusätzlicher und geänderter Leistungen im Bauvertrag Los 2 - Massivbau und infolgedessen erhöhten Überwachungs- und Koordinierungsaufwandes eine abweichende Honorarregelung frei vereinbart.
Verlängerung der Bauzeit