Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: 1. Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen
über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a)
VOB/A) Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt (s. Eigenerklärung zur Eignung
Teil 1 Nr. 4): Mindestens 3 Referenzen, welche die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn
von 4-streifigen Bundesstraßen oder Autobahnen betreffen. 2. Angabe, welche Teile
des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 6a
EU Nr. 3 lit. i) VOB/A) 3. Angabe zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung darüber,
dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen. (vgl. § 9a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A) 4. Sonstige geforderte Nachweise gem. Eigenerklärung
Eignung: - Angaben zu technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und über die fogenden
Qualifikationen verfügen: geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation
des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien
für für Markierungen auf Straßen" (ZTV M); Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für für Fahrzeug-Rückhaltesysteme"
(ZTV FRS); Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt
über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS)"; Kolonnenführer gemäß
den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten,
Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten" (ZTV-ING)
(bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes
Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein)) - Beschreibung der technischen Ausrüstung des
Unternehmens Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Zu den unter v. g. Nr. 1 benannten
Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in
Anlehnung an die HVA B-StB-Vorlage 3103 "Referenzbescheinigung" - Nachweis der Qualifikation
der benannten geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des
Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Markierungen auf Straßen" (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger
Qualifikationsnachweis verlangt. - Nachweis der Qualifikation des benannten Verantwortlichen
als Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien
für für Fahrzeug-Rückhaltesysteme" (ZTV FRS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger
Qualifikationsnachweis verlangt." - Nachweis der Qualifikation des benannten Verantwortlichen
für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen
für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen,
insbesondere Bundesautobahnen (MVAS)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger
Qualifikationsnachweis verlangt. - Nachweis der Qualifikation des benannten Kolonnenführers
gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten,
Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten" (ZTV-ING).
Dies ist bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung gemäß den Richtlinien des
Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein), bei ausländischen
Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen. - Nachweis des
Gütezeichens/der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 für den AK3, oder gleichwertig
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen: Präqualifizierte Unternehmen können die
Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bitte beachten Sie,
dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und Erklärungen (insbesondere
vergleichbare Referenzen), die in der PQ enthalten sind, aber nicht den in v. g. Nr.
1 definierten Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht nachgefordert werden
können. Entsprechende Nachweise sind zusätzlich zum PQ-Zertifikat mit dem Angebot
einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen
und Nachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen: Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen: - Vorlage
geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; die Mindestanforderungen an
vergleichbare Leistungen sind in v. g. Nr. 1 definiert, - Angaben zum Vorhandensein
der erforderlichen Arbeitskräfte