Beschreibung: Für die Bewerbung ist ausschließlich der veröffentlichte Bewerbungsbogen zu verwenden
und vollständig auszufüllen. Die erforderlichen Nachweise sind dem Bewerbungsbogen
als Anlagen beizufügen. Alle Nachweise sind auf Deutsch oder mit einer beglaubigten
Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Die fristgerecht eingegangenen und formal vollständigen
Bewerbungen werden auf Erfüllung der nachfolgenden Mindestkriterien überprüft. Erfüllen
mehr als 12 Bewerber die Mindestkriterien, wird die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer
durch Los getroffen. Mindestanforderungen: a) Nachweis der Berufsbefähigung gem. §
75 (1) und (3) VgV 2016; b) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Der Teilnehmer
hat Nachweise über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des
Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu
erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1,5 Mio. EUR, Haftpflicht Deckungssumme
sonstige Schäden: 0,25 Mio. EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung
der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Der
Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung
der Eignungsnachweise sein. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung
der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis
für den Nachunternehmer in voller Höhe zu erbringen. c) Angaben zur Inanspruchnahme
der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung
des Unterauftragnehmers beifügen; d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
Vorlage der Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB, §
123 Abs. 4 GWB sowie gem. § 124 Abs.1 GWB vorliegen. Weiterhin ist eine Eigenerklärung,
dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland vorliegen,
einzureichen; e) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem.
§ 46 (1) und (3) Nr. 1 VgV 2016 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016, Angabe eines Mindestreferenzprojektes
1 zum Nachweis eines hochbaulichen Referenzprojektes für Objektplanungsleistungen
Gebäude und Innenräume für den Neubau eines abgeschlossenen, übergebenen und in Betrieb
befindlichen Bauvorhabens, ein mit der Aufgabenstellung vergleichbares Projekt (Labor-
oder Lehrgebäude): Honorarzone mind. III, mind. LP 3-8, Bausumme KG 300+400: mind.
5,0 Mio. EUR inkl. MwSt., andere Projekte mit vergleichbarer Schwierigkeit (HZ, LP,
Kosten) und Komplexität sind ebenso zulässig; Fertigstellung nach dem 01.01.2013 bis
Abgabetermin des Teilnahmeantrages, Benennung öffentlicher oder nichtöffentlicher
Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner u. Kontakt) Angabe eines Mindestreferenzprojektes
2 zum Nachweis von Objektplanungsleistungen Freianlagen für ein mit der Aufgabenstellung
vergleichbares Projekt / Konzept / Wettbewerbserfolg (=Preisträger): Gestaltung und
Einbindung eines innerstädtischen Quartiers, Einbindung eines neu zu konzipierenden
Freiraums in ein städtebauliches Konzept mit oder ohne Bestandsgehölze / Bestandsanlagenteile,
Einordnung mindestens Honorarzone III gem. § 39 HOAI 2021, LP mind. 2-3, abgeschlossen
nach dem 01.01.2013 bis 19.04.2023 (Abgabetermin des Teilnahmeantrages), Benennung
öffentlicher oder nichtöffentlicher Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner); Die
Referenzen sind jeweils auf max. 2 DIN-A4-Seiten mit Fotos, Zeichnungen, Erläuterungen
aussagekräftig darzustellen. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) muss jedes Mitglied die
Anforderungen gem. Punkt a) bis d) erfüllen und einen vollständigen Bewerberbogen
einreichen. Die Anforderungen gem. Punkt e) sind jeweils nur durch ein Mitglied der
Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen
und die von allen Mitgliedern unterzeichnete BG-Erklärung einreichen (s. Anlage zum
Bewerberbogen). Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja, Teilnahmeberechtigt
sind Personen, die nach den Architektengesetzen bzw. den Gesetzen der Länder berechtigt
sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt
zu tragen, oder die nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie 2005/36/EG
über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, berechtigt sind, in der
Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Landschaftsarchitekt tätig zu werden.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Bewerbergemeinschaften solcher natürlicher Personen
sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck
auf das Erbringen von Planungsleistungen "Objektplanung Gebäude" / „Architektur“ /
„Objektplanung Freianlagen“ / „Landschaftsarchitektur“ ausgerichtet ist und sie für
die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten
Bedingungen benennen können sowie Bewerbergemeinschaften solcher juristischer Personen.
Teilnehmende müssen die Qualifikation für die genannten Fachbereiche, Architektur
und Landschaftsarchitektur, z. B. innerhalb eines Büros oder einer Bewerbergemeinschaft
erfüllen.