Beschreibung: a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, die Nachunternehmer
benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der
Mitarbeiter der Bieter und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe
in die Wertung ein; b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren
(Fachkräften) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden
Projektleiters. Die Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation des Projektleiters
und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV, der auch zu dem benannten
Nachunternehmer/n gehören kann. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche
Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Architekt" (im Sinne
des § 75 Abs. 1 VgV), "Ingenieur" (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat
des Bewerbers/Nachunternehmers (Sitz des Bewerbers/Nachunternehmers) zu führen. Die
Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn
sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Architekt" (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV)
oder des "Ingenieur" (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des
Bieters/Nachunternehmers (Sitz des Bieters/Nachunternehmers) zu führen. Falls im jeweiligen
Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" nicht gesetzlich
geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
- Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet sind. Die Nachunternehmer benennen
auch die Anzahl Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige
Anzahl Architekten und Ingenieure der Bieter und Nachunternehmer werden addiert und
gehen als Summe in die Wertung ein. c) Die Berufserfahrung aller am Projekt beteiligten
ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen; Folgende
Angaben sind bei Referenzobjekten erforderlich: — Bezeichnung des Planungsbüros, ggf.
Nennung des Nachunternehmers, — Projektbezeichnung, — Name des Projektleiters, — Planungsumfang
LPH nach HOAI (min. LPH 5-8), — Projektvolumen geteilt nach Gesamtvolumen und Planungsleistungen,
— öffentliche Fördermittel und öffentliche Auftraggeber, bzw. Vergaberichtlinien analog
eines öffentlichen Auftraggebers, — Kontaktdaten des Auftraggebers.