Instandsetzung Wehr Neuwerben Los 2: Massivbau/Wasserbau Referenznummer der Bekanntmachung: 17/N/0132/GN - NT11
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Nord
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-581226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lhw.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung Wehr Neuwerben Los 2: Massivbau/Wasserbau
Instandsetzung des Wehrs Neuwerben Los 2: Massivbau/Wasserbau
Landkreis Stendal, Neuwerben
Technische Bearbeitung, Vermessung,
- Baustelleneinrichtung,
- Herstellen der Fahrrinne (ca. 6 000 m3), Liegeplätze, Kolkverfüllung (ca. 1 500 m3),
- Rückverankerung der Sohle (ca. 150 Stk.),
- Unterfangung der Pfeiler (ca. 400 m HDI-Säulen),
- Herstellen der Baugrube (ca. 2 700 m2 Spundwand),
- UW-Betonsohle (ca. 1 200 m3),
- Wasserhaltung, Grundwasserabsenkung,
- Ertüchtigung/Verstärkung der Sohle (ca. 1 400 m3),
- Umbau der Wehrpfeiler (ca. 450 m3),
- Fassadeninstandsetzung (ca. 1 280 m2),
- Umbau der Dächer (4 Stk.),
- Nachbettsicherung (ca. 1 800 m2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Instandsetzung Wehr Neuwerben Los 2: Massivbau / Wasserbau
Postanschrift: Am Schaugraben 5
Ort: Osterburg
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Stendal, Neuwerben
- Technische Bearbeitung, Vermessung,
- Baustelleneinrichtung,
- Herstellen der Fahrrinne (ca. 6 000 m3), Liegeplätze, Kolkverfüllung (ca. 1 500 m3),
- Rückverankerung der Sohle (ca. 150 Stk.),
- Unterfangung der Pfeiler (ca. 400 m HDI-Säulen),
- Herstellen der Baugrube (ca. 2 700 m2 Spundwand),
- UW-Betonsohle (ca. 1 200 m3),
- Wasserhaltung, Grundwasserabsenkung,
- Ertüchtigung/Verstärkung der Sohle (ca. 1 400 m3),
- Umbau der Wehrpfeiler (ca. 450 m3),
- Fassadeninstandsetzung (ca. 1 280 m2),
- Umbau der Dächer (4 Stk.),
- Nachbettsicherung (ca. 1 800 m2)
Postanschrift: Am Schaugraben 5
Ort: Osterburg
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39606
Land: Deutschland
Nachtrag: Herstellung UW-Beton Teil 1. Elbseitiger Graben
Für die Instandsetzung des Wehrbauwerks ist gemäß Vertrag eine offene Baugrube herstellen. Im Bereich der elbseitigen Sohlverlängerung ist zwischen elbseitiger Baugrubenspundwand und dem bestehenden Bauwerk eine rückverankerte Unterwasserbetonsohle herzustellen.
Aufgrund der Bedenkenanzeige der Fa. Ost fanden Gespräche mit Vertretern des Auftraggebers, des Planungsbüros und des Bauausführenden zum geplanten Bau-SOLL statt. Dabei wurde eine Änderung des Baugrubenkonzeptes i.V.m. einer Änderung der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Auftraggeber veranlasst.
Nachtrag: Nassansaat
Für die Herstellung der elbseitigen Rückverankerung und Abdichtung sind vorbereitend die Arbeitsebenen herstellen. Innerhalb der Baugrube wurden die Arbeitsebenen durch Betonverfüllungen und Auffüllungen hergestellt. Außerhalb der Baugrube wurden elbseitig Rampen im Uferbereich zur Erreichbarkeit der Baufelder hergestellt.
Gemäß den Forderungen der ökologischen Baubegleitung sind die Arbeitsebenen einschl. Rampen vollständig zurückzubauen und anschließend die Böschung vollständig zu rekultivieren
Nachtrag: Herstellung UW-Beton Teil 2 – Havelseitiger Graben
Für die Instandsetzung des Wehrbauwerks ist gemäß Vertrag eine offene Baugrube herstellen. Im Bereich derhavelseitigen Sohlverlängerung ist zwischen havelseitiger Baugrubenspundwand und dem bestehenden Bauwerk eine rückverankerte Unterwasserbetonsohle herzustellen.
Es wurde eine Änderung des Baugrubenkonzeptes i.V.m. einer Änderung der vertraglich geschuldeten Leistung durch den Auftraggeber veranlasst.
Nachtrag: Taucherleistungen 2023
Das neue Baugrubenkonzept sieht die Herstellung einer dichten Baugrube vor. Zur Umsetzung des neuen Baugrubenkonzeptes sind eine Vielzahl von Leistungen unter Wasser auszuführen. Der Einsatz von Tauchern ist dabei unabdinglich. Die folgenden Leistungen wurden in der NV 02, NV 06, NV 07, NV 08 und NV 10 mit einer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermittelten Menge auf Basis des bis dahin bekannten Bauzeitenplanes vereinbart.
- Reinigungsarbeiten
Die Reinigung der Wehrsohle nach Herstellung der ehemals vorgesehenen Rückverankerung für die neue Konstruktionsbetonsohle sollte in der trockenen Baugrube erfolgen. Von größeren Ablagerungen auf der Wehrsohle wurde im Rahmen der Planung nicht ausgegangen (Vorerkundung durch Taucher zeigten keine Erkenntnisse). Das Reinigen der Sohle durch den Einsatz der Airlift-Sauganlage wurde aufgrund der Beschädigung der GEWI-Pfähle ausgeschlossen. Die Reinigung muss händisch durch die Tauchergruppen erfolgen.
- Abbruch Tosbalken
Gemäß Vertrag sollte der auf der Wehrsohle befindliche Tosbalken in einer trockenen Baugrube abgebrochen werden. Auf Grund der Umplanung des Baugrubenkonzeptes soll eine vollflächige UW-Betonsohle hergestellt werden. Der Bestandstosbalken würde die Statik der UW-Beton-Sohle stören, daher muss dieser bis auf eine vom AG auf Grundlage der neuen Baugrubenstatik vorgegebenen Höhe durch die Taucher unter Wasser abgebrochen werden. Zur Ausführung dieser Leistungen wurde durch den AG die Anweisung zur Gestellung einer weiteren Taucherkolonne erteilt.
- Sanierung Gewi-Pfähle
Aufgrund der Arbeiten im Nachgang zur GeWi-Pfahlherstellung (Versuch der Reinigung mittels Airlift-Sauganlage) wurde ein Teil der bereits hergestellten GEWi‘s beschädigt. Die geschädigten GeWi‘s sind Bestandteil der vom AG geplanten Tragwerksplanung der herzustellenden Wehrsohle und müssen daher unter Wasser saniert werden.
Das neue Baugrubenkonzept sieht die Herstellung einer dichten Baugrube vor.Infolge der Umplanung zu einer „dichten Baugrube“ mit Entfall der Grundwasserabsenkung waren die bereits hergestellten Rückverankerung nicht mehr ausreichend tragfähig und es mussten weitere zusätzliche Gewi-Pfähle hergestellt werden. Im Bereich der Baugrubensohle einschl. der elbseitigen Sohlverlängerung ist zwischen elbseitiger Baugrubenspundwand und dem bestehenden Bauwerk eine rückverankerte Unterwasserbetonsohle herzustellen. Die Neuplanung des Baugrubenkonzeptes beinhaltet im Bereich der elbseitigen Ufermauern A10 und A40 eine Rückverankerung der Baugrubenschottwand sowie eine umfangreiche HDI-Plombe hinter und unter der Uferwand samt Vernadelung zur dichten und lastabtragenden Baugrubenumschließung.Das Baugrubenkonzeptes beinhaltet im Bereich der elbs. Ufermauern A10 und A40 eine Rückverankerung der Baugrubenschottwand sowie eine umfangreiche HDI-Plombe hinter und unter der Uferwand samt Vernadelung.