Deutschland - Dokumentenmanagement - Erneuerung der Hardware (Appliances) für das Fach-DMS inklusive Lizenzen, Intracluster-Migration und Wartung

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Erneuerung der Hardware (Appliances) für das Fach-DMS inklusive Lizenzen, Intracluster-Migration und Wartung
Beschreibung: Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) plant, die vorhandene Fachdokumentenverwaltung für die digitalisierten Dokumente des Liegenschaftskatasters (Fach-DMS – ECS-Lösung) zu erneuern. Weitere Ausführungen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: ee29f5b1-67ba-46bc-8df1-09d4672982ea
Interne Kennung: MD-04/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 72512000Dokumentenmanagement
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72252000Datenarchivierung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30210000Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 15
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Neustädter Passage 15
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06122
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 269,000EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Teilnehmers / Bieters zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt wegen: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Teilnehmers / Bieters zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt wegen: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Betrugsbekämpfung: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Teilnehmers / Bieters zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt wegen: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Korruption: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Teilnehmers / Bieters zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt wegen: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Teilnehmers / Bieters zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt wegen: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Unternehmen hat Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) begangen. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es existiert eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung, die feststellt, dass das Unternehmen des Bieters /Teilnehmers seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist bzw. im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung i.S. B Nr. 1 ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht dadurch nachgekommen, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge hat das Unternehmen nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Konkurs: Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet; die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse wurde abgelehnt; das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Entrichtung von Steuern: Es liegen Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben vor. Steuern oder Abgaben vorEs ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten, oder das Unternehmen hat a) versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) versucht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das Unternehmen hat Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung, die daraus resultiert, dass es bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Das Unternehmen hat Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Erneuerung der Hardware (Appliances) für das Fach-DMS inklusive Lizenzen, Intracluster-Migration und Wartung
Beschreibung: Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) plant, die vorhandene Fachdokumentenverwaltung für die digitalisierten Dokumente des Liegenschaftskatasters (Fach-DMS – ECS-Lösung) zu erneuern. Weitere Ausführungen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Interne Kennung: MD-04/2024
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 72512000Dokumentenmanagement
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72252000Datenarchivierung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 30210000Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 15
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Neustädter Passage 15
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06122
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 269,000EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht; die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise) oder dafür folgende Einzelnachweise: - gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates - gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates und folgende Einzelnachweise: - Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Referenzliste mit bis zu 3 Referenzobjekten zu vergleichbaren in den letzten maximal 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angaben zum (möglichst öffentlichen) Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragsbeschreibung (max. ½ Seite), Umsetzung/Auftragsstatus (abgeschlossen, laufend, Wirkbetrieb), Auftragsumfang, Auftragsvolumen in Euro und Laufzeit in Monaten
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU. Die Haftungshöchstsummen ergeben sich gemäß den EVB-IT AGB, welche für den abzuschließenden EVB-IT Vertrag gelten und sind wie vorgenannt durch eine Versicherung abzudecken. Bei einer bestehenden Unterversicherung ist eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Anpassung des bestehenden Versicherungsvertrages hinsichtlich Deckungshöhen und Risiken gewährleistet ist. Der Abschluss ist spätestens zum Vertragsabschluss nachzuweisen. - Unternehmensdarstellung bzw. Darstellung der Bewerbergemeinschaft möglichst auf 3 DIN A4 Seiten begrenzt, insbesondere zu Standorten, Unternehmenstätigkeiten, Zertifizierungen /Nachweise (wünschenswert: Zertifizierung nach ISO 9001, ISO/IEC 20000-1, ISO/IEC 27001, CE Class A, RoHS oder vergleichbare Nachweise) - Angaben zur Entwicklung des Umsatzes in Euro (Kalenderjahre 2020, 2021, 2022) für den Ausschreibungsgegenstand
5.1.10 Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter zu einem technischen Aufklärungsgespräch im Zeitraum vom 18.03.2024 bis 05.04.2024 aufzufordern. Die Nichtteilnahme trotz Aufforderung oder ein ungerechtfertigtes Verzögern kann zum Ausschluss führen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=560678,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-12+01:0009:30:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 14WEEK
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-13+01:0008:00:00+01:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Mit dem Angebot ist das Formular "Erklärung Verschwiegenheit" einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 15-1907-83
Abteilung: Vergabestelle LVermGeo
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 15
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: 0000
Fax: +49 391 5677821
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 57388f20-b16a-48f5-8260-795e2bf9e85d- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-14+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00762956-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 242/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-15Z