Beschreibung: Beschreibung gemäß Teil I der Vergabeunterlagen, Verfahrensbrief; Für die Zuschlagserteilung
werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die erforderliche Eignung aufweisen
und gegen die keine Ausschlussgründe bestehen (vgl. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
GWB). Zwecks Prüfung der Eignung der Bieter sind mit dem Angebot die im Folgenden
genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bieter hat mit seinem Angebot
eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschluss-gründe gemäß § 42 VgV
in Verbindung mit §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften
muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben
werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen vorbezeichnete
Ausschlussgründe vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob –
und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter
bzw. das jewei-lige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärungen
sind die Vordrucke VI.1.1 bis VI.1.3 „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ (siehe
Teil VI der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft
sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Form-blatt auch bezogen
auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Zum Nachweis seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens eine Referenz über von
ihm in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen des Projektcontrollings und der
fachtechnischen Beratung, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen zum ordnungs-gemäßen
Rückbau von bergbaulichen Anlagen der Erdgasförderung und der Entlassung aus der Bergaufsicht
vergleichbar sind, vorzulegen. Sofern mindestens eine Referenz noch laufende Pro-jekte
betrifft, wird diese Referenz nur gewertet, wenn sie, gerechnet vom Zeitpunkt der
Angebots-abgabe, seit mindestens einem Jahr von dem Bieter bearbeitet wird. Als vergleichbare
Referenzen werden solche Referenzen anerkannt, die in ihrer Gesamtheit die Einhaltung
folgender Mindestanforderungen nachweisen, wobei die nachstehenden Anforderungen nicht
kumulativ innerhalb jeder Referenz erfüllt sein müssen. Jedoch kann mit einer Referenz
die Einhaltung mehrerer der nachstehenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden
(es werden nur Referenzen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr gewertet):
a) Referenz umfasst die Erbringung von Projektsteuerungs- und Fachberatungsleistungen
von Maßnahmen zur Beendigung der Bergaufsicht im Zusammenhang mit auflässigen Bohrungen
der Erdgas-/Erdölförderung. b) Referenz umfasst Ingenieur- oder Fachberatungsleistungen
im Zusammenhang mit boden-schutzrechtlich erforderlichen Boden- und Grundwasseruntersuchungen
und deren Bewertung. c) Referenz umfasst die Begleitung von Bodensanierungsmaßnahmen
inkl. Bodenentsorgung und Wiedereinbau von Boden. Die Referenzen können entweder durch
eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder in Form von Eigenerklärungen auf
gesonderten, vom Bieter zu erstellenden Anlagen (Referenzbe-schreibungen) mit dem
Angebot benannt werden. Die Referenzbeschreibungen müssen folgende Angaben enthalten:
• Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten, • Leistungszeitraum
unter Angabe von Ausführungsbeginn und -ende: jeweils Angabe von Monat/Jahr, • Nettoauftragssumme,
• Kurzbeschreibung des ausgeführten Auftrags, • Stichwortartige Benennung des ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfangs, insbesonde-re hinsichtlich der jeweils abgedeckten
Anforderung/en (siehe hierzu vorstehend a), b) und c) dieser Unterlage). Bei der Beurteilung
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder
erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds /
einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung
der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/ diese Mitglieder
nach der internen Arbeitsverteilung der Bieterge-meinschaft für die Durchführung der
Leistungen des Projektcontrollings bzw. der betroffenen fach-technischen Beratungsleistung
zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende
Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemein-schaft vorgelegt
werden.