Zentrale Elemente des Verfahrens: Aus der Stufe 1 (Eignungsprüfung) qualifizieren sich die erstplatzierten Bewerber
für die Stufe 2 (Bieterpräsentation/ Verhandlung). Übersteigt die Anzahl vergleichbar
geeigneter Bewerber die zu vergebenden Plätze, wird ein anonymes Losverfahren durchgeführt.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular
zu verwenden. Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß, ausschließlich elektronisch bei
der im Punkt I.3) genannten Stelle einzureichen (in Textform über die Vergabeplattform)
ausschließlich im hierfür vorgesehenen Bereich. Weitere Infos zum Verfahren, z. B.
Rückfragenkataloge können unter dem Link abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige
Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Infos (bspw. Rückfragen)
im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig
über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist
möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich
der Vergabeplattform zu stellen, werden von der Vergabestelle beantwortet, anonymisiert
und allen Interessierten per Rückfragenkatalog auf dem benannten Link bzw. bei Registrierung
per E-Mail zur Verfügung gestellt; Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Fragen
zum Vergabeverfahren durch Bewerber/ Bieter bis spätestens 6 Kalendertage vor Einreichungs-/
Eröffnungstermin einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R.
bis spätesten 4 Kalendertage vor Ende der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge/
Angebote beantwortet. Die Frist für den Eingang von Bewerberfragen endet am 20.11.2023,
12:00 Uhr. Diese Infos und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Die Bewerber-/ Bieterinfos und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages/
Angebots in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei
Abweichung zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten
aus der Bewerber-/ Bieterinfos gelten die Antworten der Bewerber-/ Bieterinfos. Die
Bewerber/Bieter sind verpflichtet, den Link gem. Pkt. I.3) regelmäßig jedenfalls aber
letztmalig nicht frühe als 4 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist hinsichtlich Bewerber-/
Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). weitere Ausschlussgründe sofern nicht
anders benannt: - Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags 27.11.2023, 12:00 Uhr
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags, Verwendung des Teilnahmeantrages - Eigenerklärung,
dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, falls es die
Gesellschaftsform erfordert Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten
ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren
Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Architekt, Ingenieur…)
befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Architekt, Stadtplaner, Ingenieur…),
wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/ 55/ EU entspricht. Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt Gemäß
§ 46 (3) Nr. 6 VgV Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung des verantwortlichen Projektleiters, des stellvertretenden
Projektleiters und des Objektüberwachers - Nachweis, dass eine Bauvorlagenberechtigung
vorliegt, nach § 64 BauO LSA - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: mit Deckungssummen
über mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und über 1 Mio. Euro für Sachschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu erbringen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-
und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich,
dass beide Schadenskategorien im Page 3/9 Auftragsfall parallel zueinander mit den
geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss
mindestens das 2- fache der Deckungssumme pro Jahr betrage Die Deckung für das Objekt
muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bewerbergemeinschaften
ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante
Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers
darf zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein. Der Nachweis ist
als Anlage in Kopie beizufügen!; Bewerbergemeinschaften: Bewerber- /Bietergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind
nicht zulässig und können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften
führen. Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit
in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bewerber/Bieter und das andere Unternehme
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch.
Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen
erfüllen werden. Auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Die ausgeschriebenen
Leistungen sind direkt vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von
einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen (§ 47 Abs.5VgV).