Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Angabe zu EU Mitteln: IB-Vorgangs-Nr.: ZS/2023/08/178408
Angaben zum Ablauf der Bindefrist: 18.03.2024 Angaben zur Bewertung: Die Bewertung
der Angebote erfolgt entsprechend der unten aufgeführten Zuschlagskriterien, welche
in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage A 8 - Zuschlagskriterien - Wertungsmatrix,
näher erläutert sind. Hinsichtlich des Zuschlagskriteriums 1 - Qualität der inhaltlichen
und organisatorischen Herangehensweise zur Aufgabenumsetzung - ist mit dem Angebot
ein Angebotskonzept mit der Darstellung der organisatorischen, inhaltlichen und zeitlichen
Herangehensweise an die Erfüllung der Aufgabenstellung einzureichen. Die inhaltliche
Gliederung des Konzeptes soll anhand der Arbeitspakete 1. Organisation der LAG, 2.
Fördermittelmanagement, Berichtswesen und Evaluation, 3. Vorbereitung und Begleitung
von Vorhaben zur Umsetzung des LES sowie 4. Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit
erfolgen. Nähere Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung unter 2.2 zu entnehmen.
Zur Wertung des Zuschlagskriteriums 2 sind regelmäßige Präsenzsprechtage im LAG-Gebiet
zur individuellen Beratung (von potenziellen) Antragstellern sowie LAG-Vereinsvertretern
im Konzept darzustellen. Art und Umfang der zeitgerechten kundennahen Beratungsleistung
sind detailliert zu beschreiben (siehe Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung und Punkt
2 der Wertungsmatrix) Das Konzept ist gem. nachstehender Vorgaben zu erstellen: max.
30 DIN-A4-Seiten, inkl. z.B. Tabellen, Grafiken, Berufsnachweise - bitte beachten:
jede weitere Seite wird nicht gewertet; Schriftart Calibri; Schriftgröße 11; Zeilenabstand
1,5 Zur Wertung des Zuschlagkriteriums 3 - Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden
Personals ist die Eigenerklärung Anlage A 7 - Übersicht Personaleignung/-einsatzzeit
zu dem Punkt C) mit den Angaben zur Berufserfahrung auszufüllen und mit dem Angebot
einzureichen. Das Wertungskriterium 4 wird durch den Gesamtangebotspreis gem. der
Anlage A 9 - Preisblatt gewertet Angaben zum TVergG LSA: Entsprechend dem Tariftreue-
und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt vom 07. Dezember 2022 dürfen Aufträge nur an solche
Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben,
die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Eigenerklärungen zu Tariftreue,
Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA), zum Nachunternehmereinsatz
(§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§
11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA 6 liegen den Vergabeunterlagen bei. Dementsprechend
wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG LSA und
die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG LSA hingewiesen. Die Anlagen des TVergG
LSA sind auch vonbenannten Nachunternehmern /Bietergemeinschaften vorzulegen. Sollten
keine Nachunternehmen für die Ausführung der Leistung benannt werden, ist die Anlage
zum Nachunternehmereinsatz gem. § 14 TVergG LSA zu streichen u. trotzdem entsprechend
einzureichen. Allgemeie Angaben: Geforderte Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum
PQVerzeichnis sind von Bietern /Bietergemeinschaften vorzulegen. Werden von den Bietern,
die in die engere Wahl für die Auftragsvergabe gelangen, Nachunternehmen benannt,
sind auch von diesen die Eigenerklärung zur Eignung - 124 LD sowie die Nachweise aus
dieser nebst Erklärungen zum TVergG LSA gem. §§ 11 und 14 vorzulegen. Sollten keine
Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter
234, 235 und 236 entsprechend zu streichen/zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot
einzureichen. Nicht registrierte Bieter sind dazu verpflichtet, sich über Änderungen
und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren. Bitte achten Sie auf die Gültigkeit
der ausgewiesenen Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Unterlagen,
die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Hinsichtlich
der Formvorschriften der elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und
Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende Behörde die
Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. (In besonderen
Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen zu lassen) Hinsichtlich
der Vermeidung von diskriminierenden Vergabeverfahren durch Ungleichbehandlung inländischer
und ausländischer Bieter bei Anwendung des § 11 Abs. 1-4 TVergG LSA im Falle festgestellter
Binnenmarktrelevanz, erfolgt eine Anpassung des Verfahrens aus Gleichbehandlungsgrundsätzen
bei ausländischen Bietern oder Bietern, die die Leistung außerhalb der Bundesrepublik
erbringen wollen.