Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: D.2.pdf (Unternehmensangaben und Eigenerklärungen) Abschnitt II: Eigenerklärungen
                                                      des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen
                                                      von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen
                                                      Verurteilung (II.1), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (II.2),
                                                      sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (II.3), Insolvenz (II.4), anderen schweren
                                                      beruflichen Verfehlungen (II.5), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (II.6),
                                                      Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten (II.7), Auskünften und Informationen (II.8)
                                                      Abschnitt III: Angaben zu ggf. einschlägigem Ausschlussgrund und etwaigen Maßnahmen
                                                      zur Selbstreinigung Abschnitt IV: Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft
                                                      (BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig)
                                                      und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur
                                                      Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden. Abschnitt
                                                      V: Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und
                                                      Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer; Verpflichtungserklärung, dass
                                                      die vorgesehenen Unternehmen dem Bieter/der BG gegenüber gleichlautende schriftliche
                                                      Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7 und II.12)
                                                      und - soweit notwendig - nach dem Abschnitt III dieser Datei abgeben. Erklärung, dass
                                                      die vorstehenden Erklärungen vorliegen und kein für eine Unterbeauftragung/Eignungsleihe
                                                      vorgesehenes Unternehmen darin das Vorliegen von Ausschlussgründen bejaht hat. Falls
                                                      nicht, verlangt die Vergabestelle die Übersendung der abgegebenen Erklärungen, wenn
                                                      das Angebot in die engere Wahl kommt. D.2.1.pdf (Erklärung zur Einhaltung zwingender
                                                      Arbeitsbedingungen und Registerabfrage) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € fordert
                                                      die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten
                                                      soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
                                                      GewO und/oder aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes
                                                      (WRegG) an. Dafür sind mit der Datei D.2.1.pdf die benötigten Angaben zu übermitteln.
                                                      D.2.2.pdf (Erklärung zur Ethikklausel) Personalbezogene Eigenerklärung zu etwaigen
                                                      Beratungstätigkeiten für die BA in den 18 Monaten vor dieser Bekanntmachung; kein
                                                      Vertragsschluss, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen ist, der
                                                      auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag ist ausgeschlossen, sofern die genannten
                                                      Kriterien innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme
                                                      vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen
                                                      ist, der auch Objekt der Beratung war oder nicht. Zum Nachweis einer Tätigkeit als
                                                      Mitglied/eine mitarbeitende Person eines Unternehmens, in deren Auftrag die Person
                                                      die BA beraten hat/ausführend tätig wurde, ist eine verbindliche Erklärung dieses
                                                      Unternehmens über den Sachverhalt beizulegen. D.5.pdf (Erklärung bzgl. Art. 5k der
                                                      Verordnung (EU) Nr. 2022/576) Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
                                                      verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen
                                                      oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen
                                                      oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
                                                      niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
                                                      b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über
                                                      50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
                                                      gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
                                                      Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
                                                      genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
                                                      entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne
                                                      der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.