Deutschland - Stühle - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen
Beschreibung: Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen. Ausführungsort sind die jeweiligen Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. 5 - Auslieferungsverzeichnis). Die Vertragslaufzeit umfasst 01.05.2024-31.12.2027. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Alle weiteren Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 3c9e77f1-1a0c-4529-8fe3-d62dc434a402
Interne Kennung: GS 131 OV 022023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39112000Stühle
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Bürodrehstühlen im Geschäftsbereich des Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt. Die Auslieferungsdienststellen befinden sich im gesamten Bundesgebiet Sachsen-Anhalt (vgl. 5-Auslieferungsverzeichnis).
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 04.12.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) 4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Teilnehmer haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1 - Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1 - Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren. 14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung). 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. beispielsweise AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. 19. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2 - Angebotsaufforderung und A2 - Bieter- und Eignungsauskunft). 20. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung. 21. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung): a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B. b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt. c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden. d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag. e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert. 22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV. 23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg und per E-Mail informieren. 24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB). 25. Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. 26. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. 27. Es gilt deutsches Recht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die Benennung der detaillierten Ausschlussgründe (vgl. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen / vgl. Formblatt "A2- Bieter- und Eignungsauskunft") Die Benennung der detaillierten Ausschlussgründe (vgl. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen / vgl. Formblatt "A2a- Eigenerklärung Sanktionen Russland") Die Benennung der detaillierten Ausschlussgründe (vgl. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen / vgl. Formblatt "A3- EU Erklärung nach § 8 TVergG LSA") Die Benennung der detaillierten Ausschlussgründe (vgl. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen / vgl. Formblatt "A2- Bieter- und Eignungsauskunft") erfolgt unter Ziffer 5.1.9 Eignungskriterien)
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen
Beschreibung: Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürodrehstühlen. Ausführungsort sind die jeweiligen Auslieferungsstellen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. 5 - Auslieferungsverzeichnis). Die Vertragslaufzeit: 01.05.2024-31.12.2027. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben. Alle weiteren Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: GS 131 OV 022023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 39112000Stühle
Menge: 0
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Bürodrehstühlen im Geschäftsbereich des Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt. Die Auslieferungsdienststellen befinden sich im gesamten Bundesgebiet Sachsen-Anhalt (vgl. 5-Auslieferungsverzeichnis).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01+02:00
Enddatum: 2027-12-31+01:00
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30.06.2027 für das Optionsjahr (bis 31.12.2028) die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis zu Bindefrist Bindefrist: 30.04.2024 (d.h. Das Angebot muss 140 Tage gültig bleiben = Zeitspanne zwischen Angebotsfrist und Bindefrist) 2. Mindestanforderungen und verifizierende Teststellung a) Voraussetzung für die Zuschlagserteilung ist die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung definierten Mindestanforderungen. Sollte eine der Anforderungen nicht erfüllt sein, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. b) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung den nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung an erster und zweiter Stelle einzustufenden Bieter zur Überprüfung seines Angebotes diesen zu einer verifizierenden Teststellung aufzufordern. d) Zur Überprüfung der Mindestanforderungen ist nach Aufforderung der Beschaffungsstelle jeweils ein identisches Modell des angebotenen Bürodrehstuhls für eine verifizierende Teststellung zur Verfügung zu stellen. e) Im Rahmen der verifizierenden Teststellung werden die technischen und visuellen Mindestanforderungen geprüft.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 1. Eigenerklärung Unternehmensdaten - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.1
Beschreibung: Eigenerklärung der Unternehmensdaten für das Wettbewerbsregister Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert in Höhe von 30.000 Euro (vgl. ohne Umsatzsteuer) muss die Beschaffungsstelle gemäß § 6 Absatz 1 WRegG zwingend für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 2. Eigenerklärung Bietergemeinschaft - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.2
Beschreibung: Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass im Falle der Auftragserteilung einer Bietergemeinschaft gegründet wird und dazu das Formblatt „AB3 - ARGE“ dem Angebot beigefügt wurde.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 3. Eigenerklärung Eignungsleihe und Unterauftragnehmereinsatz - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.3
Beschreibung: Eigenerklärung - soweit zuteffend-, dass - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden (vgl. Bennung der Unterauftragnehmer). - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird. - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt "A2 - Bieter- und Eignungsauskunft").
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 4. Eigenerklärung Berufsgenossenschaft - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 2.4
Beschreibung: Eigenerklärung Berufsgenossenschaft - soweit vorhanden -
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 5. Eigenerklärung Präqualifikation - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 3.1
Beschreibung: Eigenerklärung Präqualifizierung - soweit vorhanden/nicht vorhanden -
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 6. Eigenerklärung Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 3.2
Beschreibung: Eigenerklärung Eintragung ins Handels- bzw. Berufsregister - soweit vorhanden/nicht vorhanden - Vorlage aktueller Auszug aus dem Berufsregister
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 7. Allgemeine Spezifische Eigenerklärungen - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 3.3
Beschreibung: Eigenerklärung, dass a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, - § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach - § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 3.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen. b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt. d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird. e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 8. verschiedene Eigenerklärungen zu Versicherungen, Personal, Umsatz - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 3.4, 3.5,3.6)
Beschreibung: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass die Höhe der folgenden mindestens geforderten Deckungssummen (pro Schadensfall, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird und auf Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von sechs Tagen vorgelegt werden kann: - Personen- und Sachschäden: 2.000.000 Euro - Vermögensschäden: 250.000 Euro - Anforderung oder dass die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht und wir deshalb einen Vorvertrag als Anlage zu unserem Angebot beigefügt haben. Wir erklären zusätzlich, dass wir innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen werden und der Beschaffungsstelle innerhalb von zwei Wochen den Nachweis der Versicherung vorlegen werden. 2. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter insgesamt, für die ausgeschriebene Leistungsart, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung 3. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) bezogen auf die vergabegegenständliche Leistung /Lieferung des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: keine Anforderung
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 9. verschiedene Eigenerklärungen zu Qualifikation eingesetztes Personal, Kommunikation, Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Reduzierung der CO2-Eissionen /SaubFahrzeugBeschG, Hygienekonzept, Datengeheimnis, Datenschutzbeauftragten, Sanktionen Russland - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 3.7, 3.8, 3.9, 3.10, 3.11, 3.12, 3.13, 3.14, 3.15)
Beschreibung: 1. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend qualifiziert (vgl. 5 - Leistungsbeschreibung, Ziffern 5. ff. Unternummern und 8. ff. Unternummern) sind und im erforderlichen Maße - spätestens bei Leistungsbeginn - für die auftragsgegenständliche Leistungserbringung zur Verfügung stehen. 2. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Beschaffungsstelle, dass die gesamte Kommunikation mit der Beschaffungsstelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt. 3. Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement, dass mindestens über ein internes Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystem verfügt und dieses angewendet wird. 4. Eigenerklärung zum Umweltmanagement, dass mindestens über ein internes Umweltmanagementsystem verfügt und dieses angewendet wird. 5. Eigenerklärung, a) dass die vergabegegenständliche Leistung - soweit möglich - CO2-reduziert erbracht wird und im Rahmen der Leistungserbringung für eine weitere Reduzierung der CO2-Emissionen - soweit möglich - gesorgt wird. b) dass die Mindestziele und die Vorgaben des Saubere-Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetzes - soweit von der vergabegegenständlichen Leistung von diesem Gesetz erfasst wird - eingehalten werden und dem Auftraggeber die zur Einhaltung seiner Bericht- und Dokumentationspflichten notwendigen Informationen - nach Aufforderung - zur Verfügung zu stellen. 6. Eigenerklärung zum Hygienekonzept, dass mindestens über ein internes Hygienekonzept verfügt und dieses angewendet wird. 7. Eigenerklärung, dass ein Nachweis der Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 53 i.V.m. § 1 Abs. 2 BDSG und § 13 DSAG LSA vorliegt und bei Bedarf Einsicht genommen werden kann. 8. Eigenerklärung, dass ein Nachweis zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 Abs. 1 DS-GVO vorliegt und bei Bedarf Einsicht genommen werden kann . 9. Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2a - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2a - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 10. Eigenerklärungen zu Referenzen - A2 - Bieter- und Eignungsauskunft Ziffer 4
Beschreibung: Folgende Anforderungen werden an die Referenzen gestellt: Alle Referenzen sind öffentliche Auftraggeber, Selbständige oder Gewerbetreibende und es sind mindestens die folgenden Referenzund Mindestreferenzanforderungen (vgl. Bekanntmachungstext) einzureichen, von wesentlichen seit dem 01.01.2020 erbrachten und abgenommen Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Anzahl Referenzen: 3 Auftragsgegenstand: Bürodrehstühle Mindestanforderung Leistung an einer Referenz: 750 Stück Eigenerklärungen zu den Referenzen: - Name Referenzgeber (soweit erforderlich) - Name + Adresse Auftraggeber - Ansprechpartner - Stück je Auftrag Bürodrehstühle - Auftrag ausgeführt im Jahr oder besteht seit bis (voraussichtlich)
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: 11. Eigenerklärungen zu Vorgaben nach TVergG LSA - A3 - EU Erklärungen nach § 8 TVergG LSA
Beschreibung: § 11 TVergG LSA - Eigenerklärung gültiger Branchentarifvertrag - soweit vorhanden - (vgl. Bezeichnung Tarifvertrag, Datum Abschluss, Gültigkeit bis) Eigenerklärung - soweit zutreffend -, dass - für die vergabegegenständliche Leistung es zurzeit keinen Branchentarifvertrag gibt . - der genannte Tarifvertrag dem öffentlichen Dienst (Bund, Land, Kommune) zuzurechnen ist. - der oben genannte Tarifvertrag am <Datum> für allgemeinverbindlich erklärt wurde. - der oben genannte Tarifvertrag noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Eigenerklärung, zu § 11 TVergG LSA, dass a) den AN am Leistungsort (LSA) Arbeitsbedingungen gewährt werden, die wenigstens den Mindestarbeitsbedingungen, des Mindestentgelts und den Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien entsprechen, die nach dem MiLoG, einem nach dem TVG mit den Wirkungen des AEntG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach dem AEntG oder einer nach dem AÜG erlassenen Rechtsverordnung oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (§§ 5, 7, 7a oder 11 AEntG, § 3a des AÜG). b) der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 11 Abs. 3 TVergG LSA mindestens der Veröffentlichung auf dem eVergabe-Portal LSA entspricht. c) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird. d) die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 14 TVergG LSA zum Ausschluss führen kann. e) die Verstöße gegen die Verpflichtungen zu den im § 18 TVergG LSA genannten Sanktionen führt. f) wenn mehr als nur eine der o. g. Verpflichtungen nach lit a) - c) zutrifft, dass dann die für die AN jeweils günstigste Regelung maßgeblich ist. zu § 13 TVergG LSA, dass wissentlich keine Mittel oder Waren im Rahmen der zu erbringenden Leistungen verwendet werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. zu § 14 TVergG LSA, dass a) eine Beauftragung von UAN/Verleihern nur vorgenommen wird, wenn diese erklären, ihren AN mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche zur Einhaltung selbst versprochen werden. b) der Nachweis der Erklärung gemäß lit. a) auf gesonderte Anforderung (AG oder BSt) vorzulegen ist. c) dass bevorzugt kleine/mittlere Unternehmen beteiligt werden, soweit es mit dem Auftrag zu vereinbaren ist. d) dass die UAN davon in Kenntnis gesetzt werden, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. e) dass bei der Weitergabe von Dienstleistungen die allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B zum Vertragsbestandteil gemacht werden. f) dass den UAN keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen AG vereinbart sind. zu § 17 TVergG LSA, dass a) dem AG auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA - die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers/des UAN - die Unterlagen über die Abführung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG und - die mit den UAN abgeschlossenen Werkverträge vorlegt werden. b) die AN und die der UAN auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen werden. c) den UAN bekannt ist, dass diese die vollständigen und prüffähigen Unterlagen gemäß lit. a) über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen haben. d) dem Bieter bewusst ist, dass die Erklärungen gemäß lit. a) bis c) auch für Verleiher gilt. zu §§ 16, 18 TVergG LSA, dass Verstöße gegen die Erklärungen zu den § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und 7, § 12 Satz 2 und § 17 TVergG LSA unmittelbar zu Vertragsstrafen, fristloser Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 TVergG LSA führen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt: a) Gemäß dem Wertungskriterium niedrigster Preis: 100 Prozent b) Der Skontoabzug wird bei der Wertung nicht berücksichtigt. 2. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote (vgl. auch je Los) behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung): a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B. b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt. c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden. d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag. e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-12-04+01:0012:00:00+01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=545924,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-12+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 140DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 000
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-13+01:0007:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Finanzamt Magdeburg - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle der Finanzämter
Registrierungsnummer: 15-1410-37
Postanschrift: Tessenowstr. 10
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt(DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391 885 2200
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: 00000
Abteilung: 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345 514-1529
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr /wirtschaft/vergabekammern/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6f3ac4dc-ab43-4a04-83ce-6c30307cda2a- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-10+01:0009:28:21+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00688259-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 218/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-13Z