Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung,
Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen,
wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält.
Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer
ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer
ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und
nicht erst auf Anforderung einzureichen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft,
der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe
verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe
verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung
nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a.
die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf
gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst
auf Anforderung einzureichen. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben
wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder
der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen
der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen
ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw.
sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt
durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss
der Bieter bzw. der Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen
ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber,
ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass
er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen
Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass
er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische
Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist
mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für
den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.