HA 75 St. Elisabeth Barbara Halle GmbH – ViewPoint

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH
Postanschrift: Barbarastraße 4
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110 Halle
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-halle-saale.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

HA 75 St. Elisabeth Barbara Halle GmbH – ViewPoint

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

beabsichtigt die bereits vorhandenen Viewpoint Lösung wie folgt zu aktualisieren:

ViewPoint – Upgrade Version 6 mit Datenbankmerge für die DB Innere und Frauenklinik, Anbindung von 33 bildgebenden Geräten und 62 Conc. User Lizenzen, Order Management(HL7-ORM), PDF-Export (HL7-MDM), Export von Leistungsdaten(HL7-BAR/DFT).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Halle Sitz der Auftraggeberin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei der Erweiterung handelt es sich um folgende Komponenten und Leistungen:

ViewPoint 6 ver. 6.14 Basis Software

Befund-Konfigurationsmodul

Abteilungsverwaltungslizenz

Concurrent-User-Lizenz, 1 Benutzer

Concurrent-User-Lizenz, 10 Benutzer

DICOM-Lizenz zur

Bilddatenübernahme inkl. DICOM

Worklist

Anforderungsmanagement

Schnittstellenlizenz

PDF Befundexportlizenz

Gerätedokumentationslizenz

Upgrade OB/GYN Expert Befundmodul

Upgrade Mammasonographie

Befundmodul

Upgrade Echokardiographie

Befundmodul

Upgrade Gefäßsonographie

Befundmodul

Upgrade Abdomen und

Hals/Schilddrüse Befundmodul

Upgrade Endoskopie Befundmodul

Upgrade Statistikmodul,

Netzwerklizenz

Upgrade Concurrent-User-Lizenz,

10 Benutzer

Upgrade DICOM-

Kommunikationspaket

Upgrade KIS Import

Schnittstellenlizenz

Upgrade KIS Export

Schnittstellenlizenz

Upgrade PACS Schnittstellenlizenz

Upgrade - Projektmanagement

Vor Ort Installation pro Tag

Schulung/Konfiguration pro Tag

Schnittstellen-Projektmanagement

Test und Abnahme der Schnittstelle

Schnittstellenkonfiguration KIS Import

Patientenstammdaten pro Tag

Schnittstellenkonfiguration KIS Export

ASCII Befunde pro Tag

Schnittstellenkonfiguration KIS Export

ICD- und OPS-Daten pro Tag

Schnittstellenkonfiguration KIS Export

Sonst. Leistungsdaten pro Tag

Schnittstellenkonfiguration

Anforderungsmanagement pro Tag

Schnittstellenkonfiguration PDF

Befundexport pro Tag

Konfiguration PACS-Schnittstelle pro

Tag

Schnittstellenkonfiguration

Reinigungsgeräte pro Tag

VP Datenbank-Zusammenführung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Erweiterung setzt direkt auf die vorhanden, im Betrieb befindlichen Lösung des Auftragnehmers auf. Diese Erweiterung, mit dem entsprechenden Leistungsspektrum, kann aus technischen, und sicherheitstechnsichen Gründen nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers erfolgen. Eine Erweiterung um Module anderer Anbieter würde einer umfangreichen Schnittstellenprogrammierung bedürfen, die soweit technische möglich auch einer gesonderten Sicherheitsinfrastruktur bedürfte. Da es sich um vertrauliche Daten handelt und seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine eine Vielzahl von Angriffen auf die notwendige Versorgungsinfrastruktur zu verzeichnen ist, ist es nicht zu vertreten, dass von einem bewährten geschlossenen Systeminfrastruktur abgewichen wird, da über die zusätzlichen Schnittstellen erweitere Angriffsmöglichkeiten geschaffen würden. Darüber hinaus wären der technische und wirtschaftliche Aufwand praktisch nicht darstellbar. Diese Erweiterung, mit dem entsprechenden Leistungsspektrum, kann nur mit homogenen Komponenten des gleichen Herstellers(Auftragnehmes erfolgen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: HA 75 Viewpoint Erweiterung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: GE HealthCare GmbH
Postanschrift: Beethovenstr. 239
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42655
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 21228020
Fax: +49 21238327590
Internet-Adresse: www.gehealthcare.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt

unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist

gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2023