Unterstützung beim Aufbau von Rechenzentrumsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2023 - 0025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0 Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391287845327
Fax: +49 3912878845327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung beim Aufbau von Rechenzentrumsdienstleistungen
Unterstützung der AOK Sachsen-Anhalt in den Bereichen Systemadministration, konzeptionelle IT - und Kommunikationsplanung sowie Aufbau und Betrieb von Rechenzentrumsdienstleistungen
Unterstützung der AOK Sachsen-Anhalt in den Bereichen Systemadministration, konzeptionelle IT - und Kommunikationsplanung sowie Aufbau und Betrieb von Rechenzentrumsdienstleistungen.
Strategisches Planen und Gestalten von IT-Architekturen, Entwerfen und Implementieren von Lösungen bzw. Spezifikationen für die Systemtechnik unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Betriebs einschließlich erforderlicher Sicherheitskomponenten
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Firma Centra Link GmbH hat hochspezialisierte Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen im Kontext der Entwicklung, Implementierung und dem Betrieb von Lösungen und Diensten in den Bereichen IT (Informationstechnologie), EDV, Telekommunikation – hier vorrangig der Konzeption, Einführung und Dokumentation von IaaS-Rechenzentrumsdienstleistungen, Unified Communication und weiteren Clouddiensten. Insbesondere in der Art und Weise der Gestaltung und Leistungserbringung erfüllt die Centra Link GmbH in besonderem Maße die Anforderungen der IT-Strategie der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin benötigt dringend Unterstützung beim Aufbau und Betrieb von Rechenzentrumsdienstleistungen. Die Firma Centra Link GmH kann unverzüglich und mit geringstmöglichen Einarbeitungsaufwänden umfassende Ressourcen zur Verfügung stellen. Die vereinbarten Leistungen haben einmaligen Charakter und können durch die Auftragnehmerin wirtschaftlicher erbracht werden, als durch eine Eigenleistung der Auftraggeberin.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Reutherstrasse 1c
Ort: Hennef
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag wurde am 16.09.2023 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024 geschlossen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 135 GWB „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein."...
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB „(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“.