Erweiterung des Rahmenvertrags zu Software- Entwicklungsleistungen für das Projekt BMS-LSA und OZG-bedingte Softwareentwicklungsleistungen im Bildungsbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 107-1/22
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mb.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Rahmenvertrags zu Software- Entwicklungsleistungen für das Projekt BMS-LSA und OZG-bedingte Softwareentwicklungsleistungen im Bildungsbereich
Beauftragt wird eine Erweiterung der Höchstabrufmenge sowie weitere Leistungen bzgl. der bereits vergebenen Softwareentwicklungsleistungen an ein Projekt-/Entwicklungsteam, das nach agilen Maßstäben operieren soll. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklungsleistung bezogen auf das Bildungsmanagementsystem des Landes Sachsen- Anhalt (BMS-LSA) sowie um Anforderungen des OZG im Bildungssektor.
Beauftragt wird eine Erweiterung der Höchstabrufmenge sowie weitere Leistungen bzgl. der bereits vergebenen Softwareentwicklungsleistungen an ein Projekt-/Entwicklungsteam, das nach agilen Maßstäben operieren soll. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklungsleistung bezogen auf das Bildungsmanagementsystem des Landes Sachsen- Anhalt (BMS-LSA) sowie um Anforderungen des OZG im Bildungssektor.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Diese Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung bezieht sich auf eine Vertragserweiterung mit dem derzeitigen Dienstleister, an den der Auftrag nach Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben wurde (2023/S 124-390171). Es werden zusätzliche Leistungen beauftragt, wodurch die Höchstabrufsumme steigt. Eine zeitliche Verlängerung finet nicht statt. Die Vertragserweiterung ist zulässig, da bereits keine wesentliche Änderung vorliegt und im Übrigen die Beauftragung der zusätzlichen Leistungen nach § 132 Abs. 2, Nr. 2 GWB zulässig ist. Eine Vergabe an einen weiteren Dienstleister würde zu erheblichen Schnittstellenrisiken sowie zur Gewährleistungsdiffusion führen. Außerdem würde sich das Gesamtprojekt um mindestens drei Monate verzögern und ein zusätzlicher projektinterner Aufwand i. H. einer sechsstelligen Summe würde anfallen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455140
Ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung haben Dritte zehn Tage Zeit, durch Antrag bei der zuständigen Vergabekammer den abzuschließenden Vertrag für unwirksam erklären zu lassen, § 135 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zu laufen.