Planung Leistungsphase 1 bis 4: Neubau Kompetenzcentrum für Recycling und Upcycling von Kunststoffabfällen (REKA) Referenznummer der Bekanntmachung: 20232004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißandt-Gölzau
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06369
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iktr-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Leistungsphase 1 bis 4: Neubau Kompetenzcentrum für Recycling und Upcycling von Kunststoffabfällen (REKA)
Das Institut für Kunststofftechnologie und -recycling plant die schlüsselfertige Erstellung eines eingeschossigen Technikums als Hallenneubau mit separatem Lager und einem zwei- (drei-) geschossiges Büro-, Labor- und Konferenzgebäude. Parkplätze und Außenanlagen sind zu gestalten.
Das Bauvorhaben ist im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in der Einheitsgemeinde Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau im Gewerbepark angesiedelt. Die Zufahrt zur Baufläche erfolgt über befestigte Straßen, welche für den LKW-Verkehr zugelassen sind.
Im Neubau soll ein Kompetenzzentrum für das Recycling von Kunststoffabfällen aufgebaut werden, welches ausreichend Platz und Zugänge für die Durchführung von Forschung und Entwicklung sowie für Qualifizierung und Weiterbildungsangebote hat. Es soll außerdem ein open Technikum mit Freiraum für innovative Lösungen und FuE-Kooperationen sowie einen offenen Eintritt für Studierende und Schüler haben. Aufgrund der unzureichenden Anbindung an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll für die Nutzer des Open Technikums und für Studierende ein Kasino mit der Möglichkeit einer kurzfristigen Übernachtung angeboten werden.
Es ist beabsichtigt, die Vergabe als Stufenvertrag zu gestalten.
Leistungsstufe 1: LP 1 und LP 2
Leistungsstufe 2: LP 3 und LP 4 (kein Anspruch auf die Leistungserbringung)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagserteilung ohne weitere Verhandlung auf das eingereichte Erstangebot zu erteilen.
Weißandt-Gölzau, DE
IKTR ist eine gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die rechtlich selbstständig agiert und seit 30 Jahren im Bereich der Entwicklung von neuen Polymer- und Additivmaterialien, der Verarbeitung von Polymeren und dem Recycling von Kunststoffen tätig ist.
IKTR befindet sich am Industriestandort Weißandt-Gölzau und betreibt dort ein Technikum und mehrere Labore.
Ausführliche Informationen zu unserem Institut können Sie auf unserer Internetseite www.iktr-online.de entnehmen.
Der normale Geschäftsbetrieb wird gegenwärtig in einem 2020 in Betrieb genommenen Neubau durchgeführt.
Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Das Verpackungsgesetz verpflichtet alle Inverkehrbringer von Verpackungen, diese lizensieren zu lassen, damit diese in möglichst hohem Umfang gesammelt und recycelt werden können.
Das Institut für Kunststofftechnologie und -recycling plant die schlüsselfertige Erstellung eines eingeschossigen Technikums als Hallenneubau mit separatem Lager und einem zwei- (drei-) geschossiges Büro-, Labor- und Konferenzgebäude. Parkplätze und Außenanlagen sind zu gestalten.
Das Bauvorhaben ist im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in der Einheitsgemeinde Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau im Gewerbepark angesiedelt. Die Zufahrt zur Baufläche erfolgt über befestigte Straßen, welche für den LKW-Verkehr zugelassen sind.
Im Neubau soll ein Kompetenzzentrum für das Recycling von Kunststoffabfällen aufgebaut werden, welches ausreichend Platz und Zugänge für die Durchführung von Forschung und Entwicklung sowie für Qualifizierung und Weiterbildungsangebote hat. Es soll außerdem ein open Technikum mit Freiraum für innovative Lösungen und FuE-Kooperationen sowie einen offenen Eintritt für Studierende und Schüler haben. Aufgrund der unzureichenden Anbindung an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr soll für die Nutzer des Open Technikums und für Studierende ein Kasino mit der Möglichkeit einer kurzfristigen Übernachtung angeboten werden.
Aus diesem Grund wird der Neubau einer Gewerbeimmobilie erforderlich, der folgende Anforderungen erfüllen muss. (angegebene Flächen entsprechen Mindestnutzflächen)
o Bürobereich I Technikum I Lagerbereiche I Nebenflächen und Flucht-/ Rettungswege
• Mitarbeiterzahl insgesamt: 10 – 15
• Büros für ca. 8 – 10 MA, davon 2 Einzelbüros, sonst 2 – 4 Personen-Büros, mit Einrichtung und IT-Technik
• Besprechungsraum für 8 Personen
• Forum und Konferenzraum für ca. 80 Personen mit angrenzendem Catering-Bereich, mit Bestuhlung, Tisch, Konferenztechnik
• Laborräume mit insgesamt ca. 125 m², aufgeteilt in Einzelräume (inkl. Labormöbel und Labormedienversorgung)
• Sanitärbereiche
• Umkleiden
• Aufenthaltsraum
• Kopierraum
• Archiv
• Chemikalienlager ca. 20 m², inkl. Sicherheitsschränke für brennbare Substanzen
• Abfalllager ca. 15 m²
• Abstellraum ca. 20 m²
• Serverraum
• Technikumsfläche: 1.728 m²; inkl. kompletter Medienversorgung wie Wasser, Abwasser, (Hoch-)Druckluft, Absaugung; 1/2 mit Kranbahn/ Maße Technikum: ca. 72 m x 24 m x 5 m; mit variabel stellbaren Zwischenwänden in verschiedene Abschnitten unterteilbar
• Separate Lagerhalle für Polymere 8 m x 24 m x 4 m; Ladeinfrastruktur für Stapler
• Hausanschlussraum
• Heizung
o Freianlagen, befestigte Außenanlagen inkl. Stellplätze; Anlieferzone
Gebäudekubatur
o Bürotrakt 2 (3) geschossig
o Technikum und Lager 1-geschossig
Projekt - Besonderheiten
o Rückzugsort für Studierende
o Kasino mit Übernachtung für bis zu 6 Personen
o Energieeffizient
o Überdachte Verbindung beider Gebäudetrakte mit Angebote zur Mitarbeitermotivation
o Zur Verfügung stehende Grundstücksgröße: 16.000 m²
o Spezifischer Bauherrenworkshop zur Klärung des Flächen- und Raumbedarfs
o Einbindung externer Fachplanungsbeteiligte im Rahmen der Objektplanung
Es ist beabsichtigt, die Vergabe als Stufenvertrag zu gestalten.
Leistungsstufe 1: LP 1 und LP 2
Leistungsstufe 2: LP 3 und LP 4 (kein Anspruch auf die Leistungserbringung)
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung zur Baumaßnahme den Auftragnehmer mit den Leistungen der LP 3 bis 4 separat zu beauftragen.
Die Beauftragung der Vergabe der Leistungen für die LP 3 und 4 ist von der Entscheidung des Auftraggebers und einer Bewilligung von Fördermitteln nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregion abhängig. Die Vergabe muss schriftlich erfolgen. Eine mögliche Beauftragung der LP 3 und 4 erfolgt zu den im Angebot fixierten Preises.
Der AG verpflichtet sich, innerhalb von 8 Wochen nach schriftlichem Fördermittelbescheid die Vergabe der LP 3 und 4 zu erteilen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Ein Anspruch auf ein Mindesthonorar entsteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagserteilung ohne weitere Verhandlung auf das eingereichte Erstangebot zu erteilen.
Konzeptioneller Anstatz und Methodik 30 %,
Vertiefte Eignung des mit der Auftragsbearbeitung befassten Personals 10 %,
Honorar und Nebenkosten 60 %
Abschnitt IV: Verfahren
Die Ausschreibung betrifft ein zweistufiges Verfahren. Für die erste Stufe zur Festellung der Eignung der Bewerber wird dem Bieter die reguläre Frist von 30 Tagen angeboten. Für die zweite Stufe (Frist zur Angebotseinreichung) soll ein beschleunigtes Verfahren zur Anwendung kommen; Frist 12 Tage
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Leistungsphase 1 bis 4: Neubau Kompetenzcentrum für Recycling und Upcycling von Kunststoffabfällen (REKA)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißandt-Gölzau
Postleitzahl: 06369
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.iktr-online.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.