Spatial AudioVideo System Referenznummer der Bekanntmachung: 13175
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neuwerk 7
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3457751545
Fax: +49 345775176545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burg-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spatial AudioVideo System
Spatial AudioVideo System
Kameras und Zubehör
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Seebener Straße 2
06114 Halle (Saale)
Lieferung von Kameras und Zubehör für die Ausstattung eines Spartial AudioVideo Systems.
Produktionstechnik
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Seebener Straße 2
06114 Halle (Saale)
Lieferung von Produktionstechnik für die Ausstattung eines Spartial AudioVideo Systems.
Präsentationstechnik
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Seebener Straße 2
06114 Halle (Saale)
Lieferung von Präsentationstechnik für die Ausstattung eines Spartial AudioVideo Systems.
Tontechnik
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Seebener Straße 2
06114 Halle (Saale)
Lieferung von Tontechnik für die Ausstattung eines Spartial AudioVideo Systems.
Lichttechnik
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Seebener Straße 2
06114 Halle (Saale)
Lieferung von Lichttechnik für die Ausstattung eines Spartial AudioVideo Systems.
Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
Seebener Straße 2
06114 Halle (Saale)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angebotsschreiben, Sonderformular Russland-Embargo_Vergabeverfahren (Stand 06.2022), Tariftreue und Entgeltgleichheit, Nachunternehmereinsatz, ILO Kernarbeitsnorm, Erklärung nach Abschnitt 2 - Basisparagraphen mit zusätzlichenBestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG, Standardformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen
abzugeben:
1. dass wegen einer Straftat nach § 123 GWB Abs. 1 Nr. 1 bis 10 keine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
4. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 GWB Abs. 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens
infrage gestellt wird.
6. dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
7. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
8. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten odereiner Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/ sind.
9. dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB,§§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr.
1, 1b oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist/sind.
10. dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt).
11. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
12. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47
VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers
auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren(§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8); Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46
VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung
der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47
VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§47VgV Abs. 4). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB, Abs. 3).