Lieferung von 4 Kommunalfahrzeugen für die Kreisstraßenmeisterei Referenznummer der Bekanntmachung: O/VGV/68/27-23/ks
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03496/ 601194
Fax: +49 03496/ 601193
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Anhalt-Bitterfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 4 Kommunalfahrzeugen für die Kreisstraßenmeisterei
Beschaffung von 4 Kommunalfahrzeugen, nebst diversen
Anbauteilen, für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei
4 Fahrzeuge mit Anbaugeräten für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von 4 Kommunalfahrzeugen, nebst diversen Anbauteilen, für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei
Postanschrift: Winzerweg 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR.
Ein Abweichung der Lieferfrist von bis zu 2 Monaten wird durch den Auftraggeber akzeptiert.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345514-0
Fax: +49 345514-1115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de