Rahmenvertrag für 3 Jahre Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung) auf Occurrence-Basis, Nebensparten (Pharma und Hubschrauberlandeplatz) Referenznummer der Bekanntmachung: 44/2023/EU/E27
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 391-6715152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/g3
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für 3 Jahre Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung) auf Occurrence-Basis, Nebensparten (Pharma und Hubschrauberlandeplatz)
Rahmenvertrag für 3 Jahre zur Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung) auf Occurrence-Basis, Nebensparten (Pharma und Hubschrauberlandeplatz)
Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Absicherung der betrieblichen Haftpflichtrisiken des Auftraggebers mit allen Hilfs- und Nebenbetrieben einschließlich der persönlichen Haftpflicht aller Betriebsangehörigen. Betriebs-Haftpflichtversicherung (inkl. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung) auf Occurrence-Basis (zwingend)
Versicherungssummen zur Betriebs-Haftpflichtversicherung 15 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 2-fach maximiert
Versicherungssummen zur Umwelthaftpflichtversicherung 5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 2-fach maximiert
Versicherungssummen zur Umweltschadenversicherung 3 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 1-fach maximiert
Eigentragung (Self Insured Retention) für Personenschäden 1,5 Mio. Euro pro Jahr, ohne weitere Begrenzung auf den einzelnen Personenschaden, Schadenbearbeitung und -regulierung innerhalb der Self Insured Retention (SIR) durch den Auftraggeber, darüber durch die Versicherungsgesellschaft
Nebensparten:
Pharma-Produkthaftpflicht i.S. der §§ 84 ff. AMG
Haftpflichtversicherung Hubschrauberlandeplatz
Alle Verträge mit Verlängerungsklausel
Beginn 01.01.2024, 0:00 Uhr
Das Vertragsverhältnis verlängert sich gemäß Ziffer 16.2 AHB mit dem Ablauf der Vertragszeit um ein Jahr und weiter von Jahrzu Jahr stillschweigend, wenn es nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor dem jeweiligen Ablauf vomVersicherungsnehmer oder vom Versicherer schriftlich gekündigt wird.
Nehmen Sie bitte zur Kenntis, dass Teile der Ausschreibungsunterlagen der Geheimhaltung unterliegen. Daher werden diese Unterlagen ausschließlich an interessierte Bieter versandt, die zuvor bis 27.10.2023 die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Geheimhaltungserklärung unterschrieben, vorgelegt haben. Diese ist ausschließlich über das eVergabe-Portal einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter muss unmittelbar und selbst als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparten in einem Staat der EU zugelassen sein und die Voraussetzungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für den Geschäftsbetrieb in Deutschland erfüllen können. Zulassungsurkunde oder ein entsprechendes Äquivalent sowie weitere geeignete Nachweise (jeweils in Kopie) sind vorzulegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter muss über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor´s oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen.
Nur zugelassene Versicherungsgesellschaften (siehe III.1.1)
Angebote offener Mitversicherungsgemeinschaften (jeder Beteiligte haftet für seinen Anteil) sind zugelassen, jedoch keine Angebote, die keine 100%-Deckung, sondern nur Beteiligungsquoten enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber und der Versicherungsmakler Marsh Medical Consulting, Bismarckstraße 2, 32756 Detmold arbeiten auf der Grundlage eines bestehenden Maklervertrages zusammen. Der Versicherungsmakler hat an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mitgewirkt, am Vergabeverfahren selbst wirkt er aber nicht mit. Die Verwaltung der zu vergebenen Verträge einschließlich der Schadenbegleitung im Auftrag des Kunden durch diesen Versicherungsmakler ist ausdrücklicher Wille des Auftraggebers. Zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes ist daher, den bestehenden Maklerauftrag vorbehaltlos zu akzeptieren. Abweichende Angebote sind von der Vergabe auszuschließen. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.