Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 4 für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben Referenznummer der Bekanntmachung: Los 4 TGA AG 4 Stadthafen HDL 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 20-22
Ort: Haldensleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haldensleben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 4 für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben
Die Hafenanlage des Stadthafens (Hafenbecken) in Haldensleben entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll saniert werden. Im Stadthafen Haldensleben ist der Ersatzneubau einer Kaianlage in Spundwandbauweise über eine Länge von 130 m vorgesehen. Die Kaianlage ist entsprechend dem Stand der Technik mit Pollern, Holm, Steigeleitern, Reibepfählen und Kaistromsteckdosen auszurüsten. Die angrenzenden Flächen einschl. Ver- und Entsorgungsleitungen und der Regenwasserableitung ist über eine Tiefe von im Mittel 21 m bis zum angrenzenden Umschlaggelände der UHH zu überplanen. Eine Erschließung über die öffentliche Verkehrsanlage „Hafenstraße“ ist vorzusehen. Eine Terminalbeleuchtung einschl. der Anbindung der Mastleuchten, sowie die Versorgungsan-bindung der Umschlagsanlagen sind als technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 zu überplanen.Die Bauausführung hat zwingend unter eingeschränktem Hafenbetrieb zu erfolgen.
Planung der technischen Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 - 9 nach § 53 ff. HOAI
Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet.
Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4
Stufe 2: Leistungsphase 5 - 9
Besondere Leistungen:
- Erstellung ZBau
- Mitwirkung bei der Erstellung der Zwischennachweise und des
Endverwendungsnachweises
- Zuarbeit für Fördermittelanträge
- Optional: Prüfen und Werten von Nebenangeboten
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Für die Ausschreibung dieser Leistungen wurde ein Offenes Verfahren nach § 15
VgV durchgeführt. Nach Ende des Schlusstermins zur Eingang der Angebpte sind
keine Angebote eingereicht wurden, somt wurde das offene Verfahren aufgehoben
und ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für die
auszuschreibende Planungsleistung durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 4 für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben
Ort: Wernigerode
NUTS-Code: DEE09 Harz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs.
3GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.