Photon-Counting-Computertomograph Referenznummer der Bekanntmachung: 37/2023/EU/E15

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.v
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sekretariat, Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 391-6715152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://intranet.med.ovgu.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Photon-Counting-Computertomograph

Referenznummer der Bekanntmachung: 37/2023/EU/E15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33111000 Röntgengeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung und Erweiterung der am Standort verfügbaren konventionellen CT-Untersuchungstechnik um die neuartige Photon-Counting-CT (PC-CT) Methodik. Im Fokus steht insbesondere die Translation von Forschungsvorhaben im Bereich der CT geführten Intervention von einem an

der UMMD verfügbaren Forschungssystem sowie von weiterführenden methodischen Arbeiten in PC-CT-basierte Forschungsansätze.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 500 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Primärerer Fokus der Beschaffung ist die Erweiterung der am Standort verfügbaren konventionellen CT-Untersuchungstechnik um die neuartige Photon-Counting-CT (PC-CT) Methodik. Im Fokus steht insbesondere die Translation von Forschungsvorhaben im Bereich der CT geführten Intervention von einem an der UMMD verfügbaren Forschungssystem sowie von weiterführenden methodischen Arbeiten in PC-CT-basierte Forschungsansätze. Die methodischen Arbeiten z.B. im Bereich der laserassistierten Navigation und der fluoroskopischen Bildgebung erfolgen anteilig auch an einem am Forschungscampus STIMULATE vorhandenen Premium-CT.

Für die Umsetzung klinischer Forschungsvorhaben sowie die Translation von medizinischen /medizintechnischen Innovationen ist zu beachten, dass das zu beschaffende System über eine CE-Serienfreigabe verfügen muss. Eine CE-Einzelfreigabe ist aufgrund der zu erwartenden fehlenden Kompatibilität des Gerätes zum sich entwickelnden Produktportfolio direkt auszuschließen. Das zu beschaffende System wird im Kontext der vorhandenen Ressourcen (Nexaris, Forschungscampus STIMULATE) beschafft und soll sich in die verfügbare Infrastruktur (z.B. Syngo.via, Bildverarbeitungsserver der Fa. Siemens) intergieren.

Bezüglich der Nutzung spektraler Bildinformationen in der CT wird ausdrücklich darauf Wert gelegt, dass die Auswertung der gemessenen Transmissionsdaten in mehr als zwei Energiebereichen (Energiefenstern) möglich sein muss. In der methodischen Weiterentwicklung einer rohdatenbasierten Auswertung der Energiespektren sieht der Anwender das größte Potential für die Verbesserung dieser CT-Technologie. Dieses betrifft sowohl die Nutzung im Forschungskontext (z.B. im Bereich der Bilddatenrekonstruktion, der Medizintechnik) als auch bezüglich der klinischen Applikation. Für die durch die KRN im Großgeräteantrag benannten Projekte ist ein High-End-CT mit einer spezialisierten Detektortechnologie (Photon-Counting-Technologie) erforderlich. Vor diesem Hintergrund kann das Hardwaredesign der Firma Siemens als offen für zukünftige Innovationen (z.B. die Einführung einer diskreteren Fensterung des messbaren Röntgenspektrums) angesehen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Den veranschlagte Beschaffungswert in Höhe von 2.500.000€ (brutto) teilen wir in 2 Zahlungszielen auf.

Im Jahr 2023 veranschlagen wir 800.000€ (brutto). Über diesen Auftragswert, reichen Sie bitte spätestens zur Zuschlagserteilung eine Bankbürgschaft im Original ein.

Die restliche Summe in Höhe von 1.700.000€ (brutto), wird fällig mit Übergabe und schriftlicher Inbetriebnahme durch den Auftraggeber.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Als nicht ausreichend angesehen werden Systeme mit einer festen detektorseitigen spektralen Zerlegung des messbaren Transmissionsspektrums (z.B. mittels eines Dual-Layer Detektors in hochenergetische und niederenergetische Signalanteile). Die Möglichkeiten einer spektralen Analyse werden dadurch hardwareseitig auf zwei feste Energiebereiche beschränkt. Weiterführende Innovationen wie die Nutzung der spektralen Information (Bildinformation) aus einer größeren Zahl an Energiebereichen/-fenstern (n > 2) können mit diesem Hardwaredesign nicht implementiert werden. Methodische Weiterentwicklungen würden sich in diesem Fall lediglich auf das reine Post-Processing (Rekonstruktion etc.) der bereits spektral zerlegten Daten beschränken.Dual-Layer Detektoren sind aufgrund des Hardwaredesigns nicht in dieser Art aufrüstbar sind. Ein wichtiges Ausstattungsmerkmal des PC-CT sollte eine dedizierte Navigationsausstattung mittels eines Lasernavigationssystems sein. In der Zusammenschau steht die Umsetzung der PC-CT-Beschaffung in direkter Abfolge/Weiterentwicklung der bereits nutzbaren CT-Ausstattung (Nexaris mit Egde Plus und xCite,Fa. Siemens). Der hier beantragte CT wird außerdem in die Forschungsaktivitäten des Campus integriert, so dass auch hier eine methodische Kompatibilität gegeben sein muss. Weitere technische Anforderungen leiten sich aus dem interventionellen Schwerpunkt ab. Darüber hinaus muss die radiologisch diagnostische Bildgebung (z.B. onkologische, kardiologische, traumatologische und pädiatrische Bildgebung) vollumfänglich auf universitäres Niveau umsetzbar sein. Es wird erwartet, dass der Bieter sein System in der gegenwärtigen Vollausstattung anbietet. Darüber hinaus ist die vorhandene Infrastruktur (z.B. syngo.via-Server) einzubinden und in geeigneter Weise für die Auswertung/ Nachver-arbeitung spektraler Bilddaten zu ertüchtigen.

Weitere wichtige Systemspezifikationen sind:

(1) Gantryöffnung von > 80 cm

(2) Spektral-CT-Technologie in simultaner spektraler Datenakquisition in mehreren Energiefenstern. D.h. simultane Messung aller spektralen Daten pro Projektion ohne einen zeitlichen Offset z.B. durch multiples Scannen mit unterschiedlichen Röhrenparametrisierungen (e.g. Röhrenspannungen).

(3) Eine tatsächliche physikalische Generatorleistung von mindestens 120 kW

(4) Röhrenkühlrate >= 2,5 MHU/min

(5) Protokollgestützte zuschaltbare Röhrenvorfilterung (zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Vorfilterungen)

(6) Min. 190 cm Scanabdeckung bei einer gleichzeitigen Tischbelastung von 300 kg

(7) mindestens 4 wählbare Röntgenspektren die mit einem einzelnen Scan gemessene werden können.

(8) Mindestens 1250 mA Röhrenstrom auch bei geringster Röhrenspannung (Beispielhaft 70 kV).

(9) Lückenlose Volumenabdeckung mit einem hohen Pitch von 725mm pro Sekunde

(10) Zeitliche Auflösung von kleiner 70 ms in einer Monosegment-Rekonstruktion.

(11) Rotationsgeschwindigkeit von Minimum 0,25 s

(12) Verwendung der kleinsten möglichen Rotationsgeschwindigkeit bei allen Organprotokollen

(13) Höchste Räumliche Auflösung im klinischen Scanmode in der Schicht (MTF bei 5%): > 40 LP/cm (Darstellbar in einer 1024x1024 Matrix) bei einer Schichtdicke von 0,2mm

(14) während des Scans automatische & gleichzeitige 3D-Dosismodulation (mAs) in x-, y- und z-Richtung auf der Basis der spezifischen Patientenanatomie. Dieses Feature muss auch die spektrale Bildgebung) verfügbar sein.

(15) Eine vollständige Kompensation der durch die Größe der Mehrzeilendetektoren bedingten Over Ranging durch röhrenseitige automatisch arbeitende strahlenabsorbierende Blenden

(16) Wasserkühlung

(17) Kleinste Brennfleckgröße von 0,4 x 0,5 gemäß IEC60336:2005

(18) Vollautomatische Patientenlagerung bzw. Scanrangeauswahl mittels einer 3D Übersichtskamera

(19) Anzahl physikalischer Detektorzeilen >= 256

(20) Minimum 10 Referenzinstallation im klinischen Umfeld

(21) Möglichkeit des Exports und der Nachberechnung (u.a. Rekonstruktion) von Rohdaten mittels separater Workstation.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 37/2023/EU/E15
Bezeichnung des Auftrags:

Photon-Counting-Computertomograph

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Nonnendammallee 101
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-3860
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 2 500 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 500 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (1., 2. und 3. Vergabekammer)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4934-55141529
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

„Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2

tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne

vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den

Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,

gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,

abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die

Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des

Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den

Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt

der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des

Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“

Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung

dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein

Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte

Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können

Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet:

„Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2023