DigitalPakt + EFRE -Lieferung Software für interaktive 3D-Animationen, Schulung des Lehrpersonals und Unterrichtsbegleitung, Lizenzpaket, Schulung des Lehrpersonals, Unterrichtsbegleitung (0142) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0142/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: (Sitz) Katzensprung 2
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 391-5402581
Fax: +49 391-5405323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt + EFRE -Lieferung Software für interaktive 3D-Animationen, Schulung des Lehrpersonals und Unterrichtsbegleitung, Lizenzpaket, Schulung des Lehrpersonals, Unterrichtsbegleitung (0142)
Es ist beabsichtigt, für drei Pilotprojekte an den Berufsschulen „Otto-von-Guericke“, „Eike-von-Repgow“ und „Otto Schlein“ Lizenzen für eine Software zum Erstellen interaktiver 3D-Animationen als auch Schulungen und Unterrichtsbegleitung für Pilotklassen in ausgewählten Bildungsgängen zu beschaffen. Dafür wird ein EVB-IT-Rahmenvertrag für die Positionen 1 bis 4 mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Eine besondere Kündigung erfolgt nicht. Der Vertrag einschließlich AGB ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Magdeburg
Software für interaktive 3D-Animationen, Schulung des Lehrpersonals und Unterrichtsbegleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DigitalPakt + EFRE -Lieferung Software für interaktive 3D-Animationen, Schulung des Lehrpersonals und Unterrichtsbegleitung, Lizenzpaket, Schulung des Lehrpersonals, Unterrichtsbegleitung (0142)
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes nicht präqualifizierte Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder nicht präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie jeder nicht präqualifizierte Verleiher (andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden [Eignungsleihe]) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch das Einreichen des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblattes 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Dieses ausgefüllte Formblatt ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt 124 LD ist im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Vergabestelle vorzulegen, wenn dieses Formblatt nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist. Von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher ist dieses Formblatt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen.
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1. Präqualifizierte Bieter und andere präqualifizierte Unternehmen:
Präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer und präqualifizierte Mitglieder einer Bietergemeinschaft weisen ihre Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dem Angebot nach und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie präqualifizierte Verleiher haben den Nachweis der Präqualifizierung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
2. Präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 1. Punkt Satz 1) und nicht präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer:
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Bieters mit nicht präqualifizierten Nachunternehmern/Unterauftragnehmern in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 LD) der nicht präqualifizierten Nachunternehmern/Unterauftragnehmern auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
3. Präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 1. Punkt Satz 1) und nicht präqualifizierte Verleiher:
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Bieters mit nicht präqualifizierten Verleihern in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 LD) der nicht präqualifizierten Verleiher auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
4. Nicht präqualifizierte Bieter und andere nicht präqualifizierten Unternehmen:
Nicht präqualifizierte Wirtschaftsteilnehmer, nicht präqualifizierte Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung das ausgefüllte Formblatt 124 LD oder eine EEE mit dem Angebot einzureichen. Die nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie nicht präqualifizierte Verleiher haben diese Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen nicht präqualifizierten Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in dem Formblatt 124 LD bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
5. Nicht präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 4. Punkt Satz 1) und präqualifizierte Nachunternehmer/Unterauftragnehmer:
Sind die Nachunternehmer/Unterauftragnehmer präqualifiziert, ist die Eignung von diesen Unternehmen durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.
6. Nicht präqualifizierte Unternehmen (entsprechend vorgenannten 4. Punkt Satz 1) und präqualifizierte Verleiher:
Sind die Verleiher präqualifiziert, ist die Eignung von diesen Unternehmen durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.
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WICHTIGER Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt 124 LD (siehe Ausschreibungsunterlagen).
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Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen):
a) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Das Formblatt 124 LD ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Original oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher.
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Gemäß Formblatt 124 LD sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle folgende Einzelnachweise vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem nicht präqualifizierten Verleiher einzureichen:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (im Original, sofern gültig nur im Original)
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Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (VHB-Bund-Ausgabe 2017-Stand 2019)
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Wenn nicht das Leitfabrikat eingereicht wird, sondern ein gleichwertiges Produkt, ist diese Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Dies gilt für jede Position in der Leistungsbeschreibung mit einer Leitfabrikatsvorgabe.
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB-Bund-Ausgabe 2017) (soweit erforderlich)
- Namentliches Verzeichnis der Leistungen von Nachunternehmern und Verleihern (soweit erforderlich)
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer vom präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft
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Des Weiteren sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (VHB-Bund-Ausgabe 2017)
- Alternative zum Formblatt 124 LD: Nachweis eines Eintrages in einem amtlichen Verzeichnis entsprechend § 48 Abs. 8 VgV (z.B. Zertifizierung nach AVPQ im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) mit dazugehöriger Zertifikatsnummer von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem Verleiher
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Sämtliche Bescheinigungen/Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst wurden, sind entsprechende Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Angebotseinreichungsphase (z.B. Bereitstellung von Bieterinformationen) erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de. Die Unternehmen haben u.a. bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten AnAWeb, das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, zu verwenden. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während der Auswertungsphase erfolgt grundsätzlich elektronisch über diese eVergabe-Plattform. Die Vergabestelle stellt gegebenenfalls notwendige Informationen, Nachforderungen, Aufklärungsaufforderungen usw. über diese Plattform zur Verfügung sowie bei Erfordernis auch über einen anderen Kommunikationskanal. Es ist erforderlich, dass sich die Unternehmen auf der eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de registrieren. Zur Angebotseinreichung ist ausschließlich AnAWeb von den Unternehmen zu verwenden. Das Angebotsschreiben ist mindestens in Textform elektronisch einzureichen. Die Eigenerklärungen nach §§ 11 und 14 TVergG LSA sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, ebenso bei den von der Vergabestelle konkret benannten nachzureichenden und auf gesondertes Verlangen einzureichenden Erklärungen. Behelfsweise können die Erklärungen, die einer qualifizierten elektronischen Signatur bedürfen, im Original unter Einhaltung der entsprechend gesetzten Fristen eingereicht werden (das mindestens in Textform elektronisch einzureichende Angebot ist davon ausgenommen). Grundsätzlich sind die geforderten Unterlagen von den Unternehmen entsprechend der konkret benannten Vorgaben der Vergabestelle einzureichen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: (Sitz) Katzensprung 2
Ort: Magdeburg
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391-5402581
Fax: +49 391-5405323
Internet-Adresse: http://www.magdeburg.de/Start/B%C3%BCrger-Stadt/Verwaltung-Service/Ausschreibungen