Promotion, Events und Messen im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Martin Böttcher
E-Mail:
Telefon: +49 391/53631150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nasa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Promotion, Events und Messen im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt
Gegenstand des Auftrags ist u. a. die Planung, Organisation und Umsetzung von Promotion, Events und Messen für die NASA GmbH, ihre Marken Mein Takt und INSA sowie punktuell für das Ministerium für Infrastruktur und Digitales.
Gegenstand des Auftrags ist u. a. die Planung, Organisation und Umsetzung von Promotion, Events und Messen für die NASA GmbH, ihre Marken Mein Takt und INSA sowie punktuell für das Ministerium für Infrastruktur und Digitales. Dazu zählen insbesondere:
• Bereitstellung und Steuerung von Promotion-Personal für den ganzjährigen Einsatz des Mobilteams der NASA GmbH in Zügen und Bussen
• Planung, Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen (B2B und B2C) und Messeauftritten in Sachsen-Anhalt
• Planung, Organisation und Umsetzung von NASA-Präsenzen/Ständen auf Events Dritter
• Promotioneinsätze auf Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt
• Beschaffung, Lagerung, Bereitstellung sowie Auf- und Abbau von (gebrandetem) Veranstaltungsmobiliar
• medienübergreifende Bewerbung ausgewählter Veranstaltungen
• Planung und Produktion von Giveaways, Werbeartikeln und gebrandeter Kleidung
• Unterstützung bei der Umsetzung von Gewinnspielen
• Recherche und Buchung von Fotografen, Videoproduzenten etc.
• Produktion von veranstaltungsbezogenen Broschüren, Infoflyern, Image- und Erklärfilmen etc.
• Lager- und Logistikleistungen
• Betreuung und Weiterentwicklung von Kooperationen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Promotion, Events und Messen im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.