Gebäudereinigung der Objekte der Stadtverwaltung Bad Dürrenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-47-GebRein

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 169-533003)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Solestadt Bad Dürrenberg
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987035
Fax: +49 3462-9987061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigung der Objekte der Stadtverwaltung Bad Dürrenberg

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-47-GebRein
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die in diesen Losen ausgeschriebenen Leistungen dienen im wesentlichen der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den verschiedenen Objekten der Stadtverwaltung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 169-533003

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Anstatt:

Für die ausgeschriebene Leistung sind die Vorgaben der in Sachsen-Anhalt geltenden einschlägigen Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vom 02.06.2022) zu beachten, aus denen sich die hier relevanten Entgelte ergeben. Abrufbar unter:

https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/Z1EIxsjH8AL9d6qH4Cai4qMDSNxQcXkW

Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppen 1 und 2 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG-LSA und beträgt demnach 13,48 EUR.

Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter folgendem Link nachvollzogen werden:

https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf

Im Übrigen wird auf die im Gebäudereinigerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen, abrufbar unter:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9

muss es heißen:

Für Ausschreibung sind die Vorgaben der Tarifverträge für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung zu beachten, aus denen sich die hier relevanten Entgelte ergeben. Abrufbar unter:

https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/Z1EIxsjH8AL9d6qH4Cai4qMDSNxQcXkW

Das im Lohn-TV benannte, ab 01.01.2024 geltende Entgelt der Lohngruppen 1 und 2 ist zu beachten.

Im Übrigen wird auf die im Gebäudereinigerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen, welche ebenfalls zu beachten sind:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: