Gebäudereinigung der Objekte der Stadtverwaltung Bad Dürrenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-47-GebRein
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 169-533003)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung der Objekte der Stadtverwaltung Bad Dürrenberg
Die in diesen Losen ausgeschriebenen Leistungen dienen im wesentlichen der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in den verschiedenen Objekten der Stadtverwaltung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Für die ausgeschriebene Leistung sind die Vorgaben der in Sachsen-Anhalt geltenden einschlägigen Tarifverträge für das Gebäudereinigerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vom 02.06.2022) zu beachten, aus denen sich die hier relevanten Entgelte ergeben. Abrufbar unter:
https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/Z1EIxsjH8AL9d6qH4Cai4qMDSNxQcXkW
Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppen 1 und 2 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG-LSA und beträgt demnach 13,48 EUR.
Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter folgendem Link nachvollzogen werden:
Im Übrigen wird auf die im Gebäudereinigerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen, abrufbar unter:
Für Ausschreibung sind die Vorgaben der Tarifverträge für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung zu beachten, aus denen sich die hier relevanten Entgelte ergeben. Abrufbar unter:
https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/Z1EIxsjH8AL9d6qH4Cai4qMDSNxQcXkW
Das im Lohn-TV benannte, ab 01.01.2024 geltende Entgelt der Lohngruppen 1 und 2 ist zu beachten.
Im Übrigen wird auf die im Gebäudereinigerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen, welche ebenfalls zu beachten sind: