Los 1 - Biogaskonditionierung und Los 2 - Notfackel - Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 23_PHO_032K2T

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GKW - Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH
Postanschrift: Am Klärwerk 1
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kaufmännischer Bereich
E-Mail:
Telefon: +49 34939999355
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gkw-bitterfeld-wolfen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Juristische Personen des privaten Rechts mit im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 - Biogaskonditionierung und Los 2 - Notfackel - Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme

Referenznummer der Bekanntmachung: 23_PHO_032K2T
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252127 Bau von Abwasserbehandlungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die vorhandene Biogaskonditionierung als Bestandteil der anaeroben Abwasserbehandlung im GKW befindet sich aktuell an der verfahrenstechnischen Auslegungsgrenze. Das GKW wird mit dem Neubau und der Inbetriebnahme von Anaerobreaktor 4 eine Erhöhung der Biogasmenge auf ca. 800 m³/h erreichen. Weiterhin wird die Biogasmenge mit der geplanten Erweiterung des GKW auf 1800m³/h steigen. Die Anlage ist auf diese Leistung auszulegen.

In diesen Zusammenhang ist es außerdem erforderlich, eine 2. Notfackel zu errichten, über die im Störungsfall überschüssiges Biogas verbrannt werden kann.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Biogaskonditionierung - Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45252127 Bau von Abwasserbehandlungsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Hauptort der Ausführung:

06803 Bitterfeld-Wolfen OT Greppin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vorhandene Biogaskonditionierung als Bestandteil der anaeroben Abwasserbehandlung im GKW befindet sich aktuell an der verfahrenstechnischen Auslegungsgrenze. Das GKW wird mit dem Neubau und der Inbetriebnahme von Anaerobreaktor 4 eine Erhöhung der Biogasmenge auf ca. 800 m³/h erreichen.Weiterhin wird die Biogasmenge mit der geplanten Erweiterung des GKW auf 1800m³/h steigen. Die Anlage ist auf diese Leistung auszulegen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Notfackel - Werkplanung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45252127 Bau von Abwasserbehandlungsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Hauptort der Ausführung:

06803 Bitterfeld-Wolfen OT Greppin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vorhandene Biogaskonditionierung als Bestandteil der anaeroben Abwasserbehandlung im GKW befindet sich aktuell an der verfahrenstechnischen Auslegungsgrenze. Das GKW wird mit dem Neubau und der Inbetriebnahme von Anaerobreaktor 4 eine Erhöhung der Biogasmenge auf ca. 800 m³/h erreichen. Weiterhin wird die Biogasmenge mit der geplanten Erweiterung des GKW auf 1800m³/h steigen. Die Anlage ist auf diese Leistung auszulegen.

In diesem Zusammenhang ist es außerdem erforderlich, eine 2. Notfackel zu errichten, über die im Störungsfall überschüssiges Biogas verbrannt

werden kann.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 130-415123
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer

eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend

macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift

ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller

den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt

und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der

Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der

Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz

1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren.

Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach

Absendung dieser Information geschlossen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/10/2023