Abschluss eines Rahmenvertrages für 4 Jahre über Patienten-Spotmonitore (Connex Spot Monitor) Referenznummer der Bekanntmachung: 40/2023/EU/E27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Zentraler Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 391-6715152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/g3
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages für 4 Jahre über Patienten-Spotmonitore (Connex Spot Monitor)
Das Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages mit einem zuverlässigen Partner mit einer Laufzeit von 48 Monaten, mit dem die vorhandene Patienten-Spotmonitor-Struktur des Herstellers Welch-Allyn/Baxters erweitert, ergänzt und teilweise erneuert werden soll.
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Geschäftsbereich ITMT Abteilung Medizintechnik
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Das Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages mit einem zuverlässigen Partner mit einer Laufzeit von 48 Monaten, mit dem die vorhandene Patienten-Spotmonitor-Struktur des Herstellers Welch-Allyn/Baxters erweitert, ergänzt und teilweise erneuert werden soll.
Vom Einsatz von Produkten eines anderen Herstellers wird vorliegend nach Maßgabe des § 31 Abs. 6 VgV Abstand genommen, da dies unverhältnismäßige Schwierigkeiten bei Gebrauch, Betrieb und Wartung verursachen würde und somit eine Rechtfertigung durch die Art des Auftragsgegenstandes gegeben ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllt wenn;
- der Bieter die vom Universitätsklinikum Magdeburg zur Verfügung gestellte Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Anlage C-08) ausgefüllt und unterschrieben hat. Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben!
- der Bieter die vom Universitätsklinikum Magdeburg zur Verfügung gestellte Bewerbererklärung (Anlage C-03) ausgefüllt und unterschrieben hat oder ersatzweise eine Präqualifizierung (Eintragung in AVPQ) nachweist. Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben!
- der Bieter, sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wurde, die vom Universitätsklinikum Magdeburg zur Verfügung gestellte Anlage zur Bietergemeinschaft (Anlage B-15) ausgefüllt und unterschrieben hat. Diese Anlage ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Zusätzlich müssen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen von Nr. C-01 bis C-08 unterschrieben und ausgefüllt vorliegen.
Erfüllt wenn;
- der Bieter einen Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Zeitpunkt dieser Auftragsbekanntmachung) für Aufträge in der EU, mit folgender Mindestanforderung: mind. 600.000,00 Euro (Gesamtsumme der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre)
vorgelegt hat.
- der Bieter die Anlage C-02 des Universitätsklinikums Magdeburg vollständig ausgefüllt und einen entsprechenden Nachweis zum Vorhandensein einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorgelegt hat oder erklärt, dass im Auftragsfall innerhalb von 7 Kalendertagen eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Erfüllt wenn;
- der Bieter in der Anlage B-10 drei Referenzen, über die in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Leistung, in den aktuell und der letzten drei Jahre unter Angabe des Leistungswertes ein vergleichbarer Jahresumsatz (netto) getätigt wurde mit folgenden
Mindestanforderungen benennt:
a) Name der Referenz,
b) Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Telefonnummer u. EMail-
Adresse)
d) Auftrag liegt nicht mehr als 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung zurück
und vollständig ausgefüllt hat.
- der Bieter eine Zertifizierung nach ISO 9001 "Qualitätsmanagementsystem oder vergleichbare Zertifizierungen vorweist. Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot als Anlage beizufügen.
- der Bieter einen qualifizierten Fachberater namentlich benennt.
Mit der Abgabe des Angebotes sichert der Bieter zu, mit der Erteilung des Zuschlages die Mindestmenge von 50 Stück binnen 4 Wochen ausliefern zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Etwaige Rügen sind schriftlich über die eVergabe-Plattform anzubringen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den AG geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.