Durchführung LAG-Managements Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2023/Leader/M005411698
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Ort: Sangerhausen
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Postleitzahl: 06526
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Kreisplanung/ ÖPNV
E-Mail:
Telefon: +49 3464535-1511
Fax: +49 3464535-1590
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mansfeldsuedharz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung LAG-Managements
Durchführung des LAG-Managements im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe (LAG)
Mansfeld-Südharz e.V.
Landkreis Mansfeld-Südharz
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Landkreis Mansfeld-Südharz als Träger des LAG-Managements beabsichtigt für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028 die Aufgaben eines LAG-Managements der Leader-Region Mansfeld-Südharz an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Zu den Aufgaben des LAG-Managements im Rahmen der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie gehören insbesondere:
a) Unterstützung der satzungsgemäßen Organisation der LAG und gegebenenfalls vorhandener Geschäftsordnung nach Vorgaben der Europäischen Union und des Landes (unter anderem Dokumentation der Mitgliederversammlungen, Gremiensitzungen und weiterer Veranstaltungen),
b) Identifizierung lokaler Bedarfe und Herausforderungen, gemäß den Handlungsfeldern der LES (vom Bedarf zur Projektidee),
c) Aktivierung und Unterstützung von Interessierten und von Akteuren bei der Entwicklung von Vorhaben zur gezielten, ausgewogenen und flächendeckenden Umsetzung der Handlungsfelder der LES sowie der Auswahl der entsprechenden Förderinstrumente aus dem ELER-, EFRE- und ESF+ Fonds, auch unter Einbeziehung der Bewilligungsstellen (von der Projektidee zum Vorhaben),
d) Unterstützung der LAG bei der Vorbereitung der Projektauswahl mittels aussagekräftiger Unterlagen und beim Festlegen von Prioritäten unter Beachtung der Vorschriften zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes bei allen beteiligten Akteuren einschließlich Management, Unterstützung der LAG bei der Festlegung der Höhe der Projektförderung gemäß den Festlegungen der LES.
e) Unterstützung von Antragstellenden bei der Vorbereitung und Vorlage qualifizierter und vollständiger LEADER/CLLD-Anträge (unter anderem bei Erstantrag, Änderungsantrag, Zahlungsantrag mit Verwendungsnachweis), Begleitung bzw. Sicherstellung der Umsetzung der Vorhaben gemäß Zuwendungsbescheiden durch eine kontinuierliche Kommunikation mit den Vorhabenträgern, den Bewilligungsstellen und der LAG,
f) Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Finanz- und
Fördermittelmanagements innerhalb der LAG sowie bei Projekten, bei denen die LAG selbst Zuwendungsempfangender ist (Entwicklungs- und Projektmanagement),
g) Durchführung von Evaluierungen (Zwischenevaluierung und Abschlussevaluierung) zum Umsetzungsstand der LES unter Einbeziehung der Bevölkerung und damit Unterstützung der LAG beim Erkennen und Umsetzen einer Aktualisierung oder Fortschreibung der LES,
h) Durchführung des Berichtswesens, insbesondere das Erstellen der Jahresberichte zur Umsetzung der LES und der halbjährlichen Tätigkeitsberichte,
i) Organisation des gemeinsamen Vorgehens mit den Trägern der Managements, den
Landkreisen, kreisfreien Städten, den Bewilligungsstellen und weiteren lokalen Akteuren bei der integrierten Entwicklung der Region einschließlich der Prozesssteuerung, Moderation und Förderung der Kommunikation zwischen den Beteiligten,
j) aktive Mitarbeit im LEADER/CLLD-Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalt (unter ande-rem im Arbeitskreis der LAG-Managements) und in weiteren überregionalen Netzwerken (zum Beispiel Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland, Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume),
k) Organisation der Schulung einschließlich der Teilnahme an zentralen Veranstaltungen von Mitgliedern der LAG und interessierten Bürgern
l) Sicherstellung der Aktualität der Informationen auf der Internet-Seite der LAG durch Unterstützung der inhaltlichen Bearbeitung und Betreuung,
m) Gewährleistung der Datenverarbeitung und Sicherstellung einschließlich der
Erfordernisse des Datenschutzes und der Datensicherheit für die LAG sowie alle potentiellen Vorhabenträgerinnen und -träger beziehungsweise Projektbeteiligte,
n) Organisation von Maßnahmen zur Sensibilisierung einschließlich Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem auch in den Gemeinde- und Stadträten sowie im Kreistag.
Förderung u.a. mit Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Eine Auftragserteilung an einen Anbieter steht unter dem Vorbehalt einer Erteilung eines projektbezogenen Zuwendungsbescheides durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt an den Landkreis Mansfeld-Südharz als Antragsteller. Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und die Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen gem. § 56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einheitliche Europäische Eigenerklärung bzw./ und Formblatt 124 bzw./ und Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Bei Einsatz von Nachunternehmern, Bieter-/Arbeitsgemeinschaften Vorlage Eigenerklärung Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (in den Vergabeunterlagen enthalten).
Einheitliche Europäische Eigenerklärung bzw./ und Formblatt 124 bzw./ und
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle Vorlage dieser Unterlagen vom Bieter und ggf. Nachunternehmer und ggf. Bieter-/Arbeitsgemeinschaft:
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Berufsgenossenschaft, tarifliche Sozialkasse, Gewerbeanmeldung, HR-Auszug, ggf. Handwerksrolle
ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Fbl. 236)
ggf. weitere Nachweise gemäß Formblatt 124 (z. B. Referenzen)
Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des LAG-Managements hat das Management mindestens aus 2,5 Personen (2,5 Vollzeitäquivalente) zu bestehen, d. h. einem qualifizierten Manager und eineinhalb Verwaltungsassistenten bzw. technischen Mitarbeitern (Mindestansatz). Die Leistungserbringung soll in Form eines Dienstleistungsauftrages erfolgen.
Der Manager muss mindestens über die folgenden Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen, welche nachzuweisen sind:
- Fachhochschul- / Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Angestelltenlehrgang II) und dementsprechende Tätigkeit
oder
- es müssen mindestens zwei der drei weiteren Kriterien erfüllt sein:
1. Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit
einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich
anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden
ist,
2. Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt,
3. Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten.
Die erforderlichen Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen und im Konzeptpapier zu benennen. Die genannten Aufgaben sollen durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden, der über fachliche und methodische Kompetenzen in den Bereichen Moderation, Evaluierung, Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer verfügt.
Werden die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Angebotsausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärung 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen)
Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA
Eigenerklärung Tariftreue/Mindeststundenentgelt/Entgeltgleichheit gem. TVergG LSA
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Fbl. 234)
Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Fbl. 235), sofern zutreffend
Alle Dokumente sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Des Weiteren müssen dem Angebot beigefügt sein:
Angebotsschreiben (Fbl. 633EU)
aussagefähiges Konzeptpapier
detaillierte Kostenzusammensetzung (separat für Management und Sensibilisierung) sowie Finanzplan.
Eine Übersicht bzw. Auflistung der einzureichenden Unterlagen (mit dem Angebot und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle) ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) sowie aus dem Wettbewerbsregister Bundeskartellamt (§ 6 WRegG) anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Das LEADER-Gebiet erstreckt sich über den gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz und be-findet sich im südwestlichen Teil Sachsen-Anhalts. Es grenzt im Osten an den Ballungsraum Halle-Leipzig, im Norden und Nordwesten an den Harz und im Süden an den Saalekreis bzw. an den Freistaat Thüringen. Einbezogen in das LEADER/CLLD Gebiet der LAG MSH sind alle Kommunen des Landkreises, 9 Einheits- und 2 Verbandsgemeinden. Es umfasst damit eine Fläche von 1.449 km², in der ca. 132.034 Einwohner leben (Stand 31.12.2022).
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 (3) GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften des § 134 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 (2) GWB zur Geltendmachung der in § 134 (1) GWB genannten Verstöße zu beachten.